Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 10

Verkehrssituation auf der Frankfurter Straße
Antrag SPD vom 02.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0487

Änderungsantrag AfD vom 31.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0487/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 31.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0487/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0487/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Frankfurter Straße, insbesondere im Abschnitt zwischen Kaiser- und Luisenstraße, engmaschig kontrolliert wird.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0487/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0487 wird wie nachstehend geändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Frankfurter Straße, insbesondere im Abschnitt zwischen Kaiser- und Luisenstraße, engmaschig kontrolliert wird.

 

 

2016-21/DS-I(A)0487/1

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0487/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0487/1.

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in der Frankfurter Straße im Bereich zwischen Kaiserstraße und Luisenstraße Sorge zu tragen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0487

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0487/2 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0487.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, inwieweit sich die Verkehrskonzeption, welche dem Umbau der Frankfurter Straße im Abschnitt zwischen Kaiser- und Luisenstraße zugrunde lag, in den letzten Jahren bewährt hat.

 

Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten:

 

- die Situation des Radverkehrs im angesprochenen Straßenabschnitt

 

- die Parkraumsituation im angesprochenen Straßenabschnitt und

 

- die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung im Allgemeinen im angesprochenen Straßenabschnitt

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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