Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 01. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 20

Sanierung des bestehenden Kunststoffrasenspielfeldes,
Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber), Waldhofstr. 29, 63073 Offenbach
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-382 (Dez. I und IV, Amt 49.2 und 60) vom 17.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0497

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0497/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0497/1, 2016-21/DS-I(A)0497

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Grundsatzbeschluss wird zu einem Grundsatz- und Projektbeschluss erweitert.

 

1.     Den Maßnahmen zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber), Waldhofstr. 29, 63073 Offenbach, auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.

 

2.   Die erforderlichen Mittel in Höhe von 300.000 € werden in 2018 auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

 

Die Erhöhung des Ansatzes erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2018.

 

3.    Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen unverändert 6.000 €/p.a. und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.     Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0497/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Grundsatzbeschluss wird zu einem Grundsatz- und Projektbeschluss erweitert.

 

Ziff. 2. der Vorlage 2016-21/DS-I(A)0497 wird wie nachstehend geändert:

 

2.   Die erforderlichen Mittel in Höhe von 300.000 € werden in 2018 auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

Die Erhöhung des Ansatzes erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2018.

 

 

2016-21/DS-I(A)0497 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Grundsatzbeschluss wird zu einem Grundsatz- und Projektbeschluss erweitert.

 

1.     Den Maßnahmen zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber), Waldhofstr. 29, 63073 Offenbach, auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.

 

2.   Die erforderlichen Mittel in Höhe von 300.000 € werden in 2018 auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

 

Die Erhöhung des Ansatzes erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2018.

 

3.     Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen unverändert 6.000 €/p.a. und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.      Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0497 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Den Maßnahmen zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Waldhofstraße (FC Germania Bieber), Waldhofstr. 29, 63073 Offenbach, auf der Grundlage der vom Amt für Kultur- und Sportmanagement, Abt. Sportmanagement (Amt 49.2), in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Die LandschaftsArchitekten, Bittkau - Bartfelder + Ingenieure GbR, 65183 Wiesbaden, sowie dem Projektsteuerer OPG erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung in Höhe von 300.000 € wird zugestimmt.

 

2.     Die erforderlichen Mittel für 2018 in Höhe von 35.000 € werden auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

 

Die für das Haushaltsjahr 2019 benötigten Mittel in Höhe von 265.000 € werden vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltplanes 2019 durch das RP Darmstadt auf dem Produktkonto 08020100.6165000091 „Instandhaltung, Sanierung, Reparaturen auf Sportanlagen“ zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Produktkonto 03130100.6161000060 „Allgemeine Schulsanierungsmaßnahmen“. Die Umsetzung der Mittel erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Nachtragshaushalt 2018 sowie der Änderungsliste zum Haushalt 2019.

 

3.      Die jährlich anfallenden Folgekosten betragen unverändert 6.000 €/p.a. und stehen ab Inbetriebnahme auf dem Produktkonto 08020100.6165000191 „Pflege der Sportanlagen“ zur Verfügung.

 

4.      Die Abwicklung der Maßnahme wird der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung