Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


 

Haushaltssatzung der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr

2019

 

 

 

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005
(GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2018 folgende Haushaltsatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

461.936.765  €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

476.700.350  €

mit einem Saldo von

-14.763.585  €

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.886.790  €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.815.510  €

mit einem Saldo von

71.280  €

 

 

 

 

mit einem Fehlbedarf von

-14.692.305  €

 

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf von

-40.236.787  €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-8.958.491  €

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

28.523.692  €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

78.063.128  €

mit einem Saldo von

-49.539.436  €

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

96.696.898  €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

78.435.758  €

mit einem Saldo von

18.261.140  €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 49.539.436 € festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 76.914.500 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 95.000.000 € festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe     (Grundsteuer A)

250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

600 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer

440 v. H.

 

 

Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer A und B erfolgt in einer gesonderten Hebesatzsatzung (11.12.2014). Die in dieser Haushaltssatzung genannten Hebesätze haben daher nur nachrichtlichen Charakter.

 

§ 6

 

Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 25.500 € überschreiten.

 

 

Offenbach am Main, den xx.xx.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. F. Schwenke

P. Freier

Oberbürgermeister

Bürgermeister

 

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