Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024
Haushaltssatzung der Stadt Offenbach am Main für das Haushaltsjahr
2019
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005
(GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung am xx.xx.2018 folgende Haushaltsatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
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§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 49.539.436 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 76.914.500 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 95.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
Die Festlegung der Hebesätze der Grundsteuer A und B erfolgt in einer gesonderten Hebesatzsatzung (11.12.2014). Die in dieser Haushaltssatzung genannten Hebesätze haben daher nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 100 HGO als erheblich, wenn sie im Einzelfall 25.500 € überschreiten.
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