Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0511Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

 

 

 

Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan,

Stadt Offenbach am Main,

Fortschreibung 2018

hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-410 (Dez I, Amt 37) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans (B&E-Plan) der Stadt Offenbach am Main, die als Anlage 1 der Vorlage beigegeben wurde, wird beschlossen.

 

2.  Die Umsetzungen der sich aus der Fortschreibung des B&E-Plans ergebenden personalrelevanten Veränderungen erfolgen in den Stellenplänen 2019 bis 2022.

 

3.  Die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen wird in die Investitionsplanung für Baumaßnahmen der Feuerwehr und in die Haushaltsplanung aufgenommen. Die Umsetzung der nötigen Baumaßnahmen werden zeitgerecht im Rahmen der jeweiligen HH-Planung aufgenommen und durch Amt 37 angemeldet. Entsprechende Projektbeschlüsse hierzu sind separat zu erstellen und der Kämmerei zur Stellungnahme vorzulegen.

 

4.  Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht als zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.11.2018 (Anlage 2) die in der Fortschreibung des B&E-Plans beschriebenen personellen Anforderungen bei der Berufsfeuerwehr als notwendig an, um die Sicherstellung des Brandschutzes in der Stadt Offenbach am Main auch zukünftig gewährleisten zu können.

 

5.  Die in der Magistratsvorlage 135/2011 „Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main“ in Ziffer 5 des Beschlusstenors zurückgestellte Berücksichtigung der Auswirkungen des von der Hessischen Landesregierung im Jahre 2007 in der Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (HAZVO) eingeführten Lebensarbeitszeitkontos auf die Personalvorhaltung zur Sicherstellung des Wachabteilungs- sowie Leitstellendienstes müssen ausgeglichen werden, da die Umsetzung des LAK in der Auswirkung einer Arbeitsreduzierung von 1 Stunde je Woche entspricht. In 2017 wurde die Hessische Arbeitszeitverordnung erneut geändert und die Arbeitszeit um eine Stunde pro Woche reduziert. Zum Ausgleich dieser reduzierten Jahresnettoarbeitszeit werden insgesamt 8 erforderliche Planstellen geschaffen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist gemäß § 2 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) Aufgabenträger für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe. Diese Aufgaben sind als Pflichtaufgabe in kommunaler Selbstverwaltung wahrzunehmen. Gemäß § 3 HBKG hat die Stadt hierzu eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten sowie für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen. Die Feuerwehr ist dabei so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches innerhalb von 10 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist hierzu gemäß § 7 Absatz 2 HBKG eine Berufsfeuerwehr aufzustellen, die durch Einheiten aus ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Freiwillige Feuerwehr) ergänzt werden sollen. Zur Beschlussfassung über die Aufstellung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr ist gemäß § 3 HBKG ein Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan vorzulegen. Dieser hat die Vorgaben, die sich aus der Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (Feuerwehr-Organisationsverordnung – FwOV) ergeben, zu berücksichtigen. Gemäß § 2 FwOV sind die B&E-Pläne alle 10 Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Die vorliegende Fortschreibung des B&E-Planes aus dem Jahre 2011 erfüllt die Vorgaben des HBKG sowie der FwOV.

 

Für die Bewertung der gesetzlichen Vorgaben wurden alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik und Standards herangezogen und individuell ausgewertet. Diese sind z.B. das HBKG selbst, die Hessische Bauordnung, Industrie-Baurichtlinie, Hessische Versammlungsstättenrichtlinie, die in der Feuerwehr-Organisationsverordnung beschriebenen Mindestanforderungen, die anerkannten Regeln der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) für Qualitätskriterien zur Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten, die für die Feuerwehren gültigen Europanormen und DIN-Normen, die Unfallverhütungsvorschriften sowie Feuerwehr-Dienstvorschriften, die in Hessen verbindlich zur Anwendung eingeführt wurden, berücksichtigt bzw. herangezogen. Des Weiteren wurden Auswirkungen der vom Land Hessen beschlossenen Gesetze und Verordnungen geprüft und bewertet, so zum Beispiel die Auswirkungen der Einführung des Lebensarbeitszeitkontos und die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf die Personal-Soll-Vorhaltung im Schichtdienst (Wachabteilungs- und Leitstellendienst). Auch wurde die Stadtentwicklung, wie zum Beispiel der erhebliche Einwohnerzuwachs berücksichtigt, der sich in einer weiteren Erhöhung der Einwohnerdichte sowie im Zuwachs von Einsatzzahlen für die Feuerwehr bemerkbar macht.

 

Die Fortschreibung des B&E-Plans befasst sich inhaltlich in wesentlichen Aspekten mit der Zukunftssicherung der Leistungsfähigkeit der Berufsfeuerwehr. Aufgaben der Zukunft sind im Wesentlichen die Nachwuchssicherung, weshalb das Sachgebiet Aus- und Fortbildung personell erheblich aufgestockt werden muss, um die Organisation und Durchführung der Aus- und Weiterbildung zukunftsgerecht zu gestalten. Hierzu gehört es die Voraussetzungen zu schaffen, um zukünftig neben der klassischen Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst auch eine Berufsausbildung zur Feuerwehrfrau/zum Feuerwehrmann mit IHK-Prüfung anzubieten, damit die Feuerwehr bereits Schulabgängerinnen und -abgänger zum Dienst bei der Berufsfeuerwehr gewinnen kann. Damit kann ein erheblicher Schritt zur Verbesserung zur Nachwuchssicherung aufgrund der dramatisch rückläufigen Zahl an Bewerbungen für den Feuerwehrdienst erreicht werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Zukunftssicherung des Dienstbetriebes ist, dem erheblichen innerbetrieblichen Strukturwandel Rechnung zu tragen. Noch in den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts waren die im Schichtdienst tätigen Feuerwehrbeamten des Wachabteilungsdienstes die Stützen des Abteilungsdienstes der Berufsfeuerwehr. Aufgrund erheblicher Veränderungen der Einsatzzahlen, der Aus- und Fortbildungsverpflichtungen und zuletzt auch der notwendigen organisatorischen Änderung des Leitstellendienstbetriebes, stehen diese Beamtinnen und Beamten kaum noch effektiv zur Aufgabenerledigung im Abteilungsdienst zur Verfügung. Deshalb ist es zwingend erforderlich zur Erledigung von Pflichtaufgaben Beamtinnen/Beamte oder Beschäftigte im Tagesdienst zu etablieren, die frei von den Pflichten des Einsatzdienstes solche wichtigen Aufgaben zuverlässig und effektiv erledigen können. Solche Stellen sind zum Beispiel in der Gerätewartung und im Vorbeugenden Brandschutz, der Ausbildung, in der Brandschutzerziehung und -unterweisung dringend erforderlich.

 

Die personellen Auswirkungen, die sich aus der Fortschreibung des B&E-Plans für den Stellenplan ergeben, sind bereits mit dem Personalamt kommuniziert, um die Auswirkungen für die Haushaltspläne der kommenden Jahre ab 2019 in die dortigen Planungen perspektivisch aufzunehmen.

 

Ein von der Stadtverordnetenversammlung beschlossener B&E-Plan sowie dessen Fortschreibungen sind gemäß Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen zwingende Voraussetzung, um investive Maßnahmen für den Brandschutz, z.B. Neubauvorhaben für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr und Fahrzeugbeschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr, vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) als förderfähig anerkennen zu lassen.

Anlagen:       - Fortschreibung B&E-Plan

                        - Stellungnahme RP Darmstadt

                        - Stellungnahme Personalamt

                        - Stellungnahme Gleichstellungsbeauftragte

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.