Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0513Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Tierfriedhof

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-414 (Dez. II, ESO) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    In der Stadt Offenbach soll ein Tierfriedhof eingerichtet werden.

 

2.    Für diesen Zweck wird das ca. 2.000 m² große, unbelegte nördliche Randstück des Erweiterungsteils des Friedhofs Bürgel vorgesehen

 

3.    Zwischen dem Tierfriedhof und dem angrenzenden Humanfriedhof ist eine strikte räumliche Trennung (Zaunanlage, Sichtschutz Hecke) vorzusehen. Zwischen den beiden Geländen gibt es keine Verbindung (Tor etc.). Der Zugang zum Tierfriedhof erfolgt ausschließlich über einen separaten Eingang in der Lammertstraße.

 

4.    Für Tiergräber ist ein Mindestabstand von 10 Meter zum Humanfriedhof zwingend einzuhalten

 

5.    Der Betrieb des Tierfriedhofs erfolgt durch einen privaten Betreiber auf eigene Rechnung.

 

6.    Die Überlassung des Geländes an den privaten Betreiber erfolgt über einen Pachtvertrag. Die Auswahl des geeignetsten Pächters/Betreibers erfolgt auf Basis eines öffentlichen Aufrufs zu einem indikativen Angebot über die Errichtung und den Betrieb des Tierfriedhofs. Zwischen dem privaten Betreiber und dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

 

7.    Nach Abschluss des Pachtvertrages wird die Fläche des zukünftigen Tierfriedhofs entwidmet.

 

8.    Die erforderlichen Genehmigungen erwirkt der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Auf Grundlage der Beschlussfassung 2016-21/DS-I(A)0177 der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02. März 2017 hatte der Magistrat einen Vorschlag für ein geeignetes Gelände zum Betrieb eines Tierfriedhofes gemacht. Als geeignete Fläche ist eine ca. 2.000 m² große Fläche nördlich des Bürgeler Humanfriedhofs aufgezeigt worden. Diese Fläche befindet sich derzeit auf dem Humanfriedhof und ist nicht belegt. Daher ist es möglich, die Fläche zu entwidmen und für den genannten Zweck zur Verfügung zu stellen.


Die genannte Fläche erlaubt die für einen Tierfriedhof wichtigen Prämissen einzuhalten:

·    Lage nicht auf einem Humanfriedhof

·    deutliche bauliche und optische Trennung von einem Humanfriedhof

·    Zugangsschutz (hoher Zaun) und Sichtschutz (hohe Hecke) zwischen Tierfriedhof und Humanfriedhof

·    Einhaltung Mindestabstand 10 Meter zwischen Tiergräbern und Humanfriedhof

·    Zugang Tierfriedhof ausschließlich über einen separaten Eingang

·    Ausreichend Parkmöglichkeiten

Um einen Tierfriedhof für die Stadt Offenbach kostenneutral anzulegen und zu betreiben, soll das Gelände an einen privaten Dritten verpachtet und der Tierfriedhof von diesem auf eigene Rechnung betrieben werden. Die Auswahl des geeignetsten Pächters/Betreibers erfolgt auf Basis eines öffentlichen Aufrufs zu einem indikativen Angebot über die Errichtung und den Betrieb des Tierfriedhofs zu den im Tenor genannten Prämissen.

Durch die Verpachtung der o.a. Fläche kommt es nicht zu einem Kapazitätsproblem für den Bürgeler Humanfriedhof. Die dort nach Einrichtung des Tierfriedhofs weiterhin zur Verfügung stehenden und bisher ungenutzten Flächen werden seitens der Fachverwaltung als weit ausreichend angesehen.

Anlage:

Plan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.