Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0519Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

Projekt Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach – Bike Offenbach

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-427 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Umsetzung des Projektes „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“ – Bike Offenbach auf Grundlage der von der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH erstellten Planungsunterlagen und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 5.978.121,00 € brutto, wird zugestimmt. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach beläuft sich auf 1.450.000,00 € brutto.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und dem Produktkonto 12010100.0952003660, „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209, PN V 7018 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:         878.121,00 €

Haushaltsmittel 2019:                          2.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                          2.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                          1.000.000,00 €

Gesamt:                                                 5.978.121,00 €

 

Die Mittelanpassung erfolgte im Rahmen des Nachtragshaushalt 2018.

 

3.       Zum Zwecke der Beauftragung wurde im Jahr 2018 im Nachtragshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 5.100.000,00 € vorgesehen. Über die Verpflichtungsermächtigung kann erst nach Genehmigung des Nachtrags verfügt werden.

 

4.       Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

 

5.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach NKI (Nationale Klimaschutzinitiative),      
Produktkonto 12010100.3640000060:           4.528.121,00 €
Kreditmarktmittel:                                               1.450.000,00 €
Gesamt:                                                               5.978.121,00 €

 

6.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 387.940,63 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

7.       Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, betragen 97.940,63 €/p. a. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

8.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Geneh-migung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach hat in der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2017 für das Projekt „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“ den Magistrat beauftragt, Planungs- und Kostendaten für die Maßnahmen zu erstellen. Am 06.12.2017 hat der Magistrat beschlossen, die OPG mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen für den Projektbeschluss und die Ausschreibung der Bauleistungen zu beauftragen.

Ein wesentliches Merkmal des Pojekts ist die Etablierung und der Ausbau von zentralen Radverkehrsachsen abseits aber parallel zum Hauptstraßennetz, vorzugsweise durch zusammenhängende Fahrradstraßen und überwiegend in Wohngebieten. Wo Fahrradstraßen nicht die geeignete oder zulässige Führungsform sind, werden auf den Achsen alternative Führungsformen gewählt. Die Fahrradachsen sollen die sichere und komfortable Erreichbarkeit wichtiger Alltags- und Freizeitziele (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Quartiers- und Stadtzentren, Hafen und Mainufer etc.) gewährleisten.

Ein weiterer elementarer Bestandteil ist der interkommunale Ausbau des Radnetzes, bei dem die angrenzenden Kommunen beim Ausbau und Anschluss der Fahrradachsen beteiligt werden.

Ausgehend von diesem Konzept sollen bis 2021 ca. neun Kilometer Fahrradstraßen, die das Stadtgebiet und das Umland neu erschließen, entstehen. Auf sechs Achsen kreuzen die Radfahrer dann von Rumpenheim über die Offenbacher Innenstadt nach Neu-Isenburg oder vom Hafen nach Heusenstamm – vorbei an Schulen und Kitas, Parks und Bahnhöfen. Die neuen Wege werden auffällig gestaltet, um die Sicherheit für alle Generationen zu gewährleisten und die Orientierung zu erleichtern.

Auf den Fahrradstraßen gilt maximal Tempo 30 für alle, zudem dürfen Radler nebeneinander fahren. Eine erste Teststrecke auf der Senefelderstraße steht seit September 2018 zur Verfügung. 

Die Förderzusage des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) für das Verbundprojekt Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach – genannt Bike Offenbach – liegt seit dem 06.06.2018 vor und es stehen 4.528.121,00 € aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Verbundpartner ist die Stadt Neu-Isenburg, die ebenfalls eine Förderzusage erhalten hat.

Den Radverkehr zügig auszubauen, um die Mobilität für alle zu gewährleisten, ist ein unabdingbares Ziel der Stadt Offenbach am Main. Denn so können Straßen entlastet, Staus reduziert und damit auch die Lebensqualität in der Stadt insgesamt verbessert werden. Fahrradstraßen können im öffentlichen Raum als weithin sichtbares Instrument wahrgenommen werden und sind somit maßgeblicher Baustein zur Förderung des Radverkehrs.

 

Erläuterungen zum Umfang der Maßnahmen

Im Einzelnen handelt es sich um Markierungs- und Beschilderungsarbeiten, das Einrichten von Querungshilfen, Radwegeneubau und den Umbau von Knotenpunkten bei denen teilweise die Lichtsignalanlagen angepasst werden müssen.

 

Die Planungen sehen im Innenstadtbereich die Einrichtung von Fahrradstraßen vor. Die Bevorrechtigung des Radverkehrs wird durch Markierung und Beschilderung in den Knotenpunkten hervorgehoben. Die Knotenpunkte, bei denen der Radverkehr nicht bevorrechtigt ist, werden baulich umgestaltet. Teilweise werden auch bauliche Anpassungen an den Lichtsignalanlagen oder Änderungen auf Seiten der Verkehrstechnik umzusetzen sein. Bei der Weiterführung der Achsen werden Schutz- und Radstreifen markiert, Querungshilfen eingerichtet, Radwege ergänzt und teilweise neu errichtet.

Es erfolgte im Vorfeld eine Abstimmung mit dem in der Vorbereitung für eine Beschlussfassung befindlichen Freiraumentwicklungsprogramm (FEP) für Offenbach und den darin langfristig vorgesehenen gestalterischen und strukturellen Maßnahmen.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Wir befürworten den Ausbau von Fahrradstraßen in Offenbach als aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung.

 

Bei jeder geplanten Baumaßnahme des Projektes „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“ – Bike Offenbach sind die naturschutzrechtlichen Belange abzuprüfen und die ggf. für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen zu erstellen.

 

Natur- und Artenschutz

Grundsätzlich sind Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, bzw. zu minimieren. Zur Bewertung jeder Maßnahme durch die untere Naturschutzbehörde, müssen nach Hessischer Kompensationsverordnung Anlage 4, die dort aufgeführten Unterlagen als Antragsunterlagen für die Genehmigung vorgelegt werden.

-       Bei Asphaltarbeiten - vor allem im Wald - muss darauf geachtet werden, wie in den Oberboden eingegriffen wird, das im Bereich des Wurzelwerks der Bäume nur händisch gearbeitet werden darf und ob ein frei zu haltender Bereich zwischen Weg und angrenzender Vegetation vorzusehen ist.

-       Bereits jetzt absehbare (erstmalige) Verkehrssicherungsmaßnahmen sind zu quantifizieren (frei schneiden des Lichtraumprofils, zum Beispiel).

-       Es ist daraufzu achten, dass auch eine temporäre Nutzung, zum Beispiel Baustellenemrichtung, entsprechend bewertet werden muss.

-       Die Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten sind zu bewerten und es sind ggf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auszuarbeiten.

-       Beleuchtung die Lichtemissionen vor allem im Außenbereich (Leonhard-Eißnert-Park). aber auch in anderen innerstädtischen Bereichen (Park an der Anne Frank Schule) muss vermieden, minimiert und reduziert werden. Eine Prüfung alternativer Routen bei Dunkelheit sollte daher vorrangig abgearbeitet werden. Auf jeden Fall sollte höchstens eine temporäre, bedarfsqesteuerte Beleuchtung eingeplant werden.

-       Sofern Maßnahmen in rechtlich festgesetzten Ausgleichsflächen erfolgen sollen, muss eine gesonderte Prüfung erfolgen, ob eine Änderung überhaupt rechtlich möglich ist. Hier muss das jeweilige Genehmigungsverfahren, in dem die Ausgleichsfläche festgesetzt wurde, geprüft werden und bei Bedarf ggf ein Änderungsverfahren durchgeführt werden.

 

Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet der Stadt Offenbach unterliegen der

Landschaftsschutzgebietsverordnung.

 

Klimaschutz und Energie

Wir unterstützen die Errichtung der Fahrradabstellanlagen als Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es wird angeregt, in ökologisch sensiblen, offenen Bereichen helle Farbbeimischungen zu verwenden, um den Grad der Aufheizung, der hauptsächlich von der Helligkeit der Oberfläche abhängt, stark zu vermindern.

 

Die Unterlagen treffen keine Aussage zum Umfang und Art der Verkehrssicherung. Es wird darauf hingewiesen, dass im Außenbereich (Waldfläche) aus wasserrechtlicher Sicht die Anwendung des Streusalzes zu untersagen ist.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

 

Über die Maßnahme wurde von der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 5.402.080,00 € brutto abschließt. Zuzüglich einer Sicherheit für Unvorhergesehens von ca 10% ergibt sich ein Gesamtbetrag von 5.978.121,00 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach liegt bei 1.450.000,00 € brutto.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Die Förderzusage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegt seit dem 06.06.2018 vor.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 387.940,63 €.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen zur Einsichtnahme aus.