Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0522Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 646

„Luisenstraße/Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-430 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 2 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH in der Fassung vom 02.11.2018 (Anlage 3) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 28.09.2018 (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 in der Fassung vom 02.11.2018 (Anlage 4) für das Gebiet der Flurstücke 66/2 bis 66/5 (ehemals 66/1) und den Teilflächen der angrenzenden Straßenflächen der Geleits- (Flurstück 559/2 teilw.), Luisen- (Flurstück 593/1 teilw.) und Ludwigstraße (Flurstück 611/2 teilw.) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 02.11.2018 (Anlage 3) als Bestandteil wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung (Anlage 5) gem. § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 02.11.2018 beigefügt.

 

5.    Die Einnahmen in Höhe von 300.000 Euro gemäß § 7 des Durchführungsvertrages (Anlage 1) werden auf dem Verbindlichkeitenkonto 13010100.4890000060 „Andere sonstige Verbindlichkeiten“ verbucht.

 

6.    Die Einnahmen in Höhe von 676.290 Euro gemäß § 7 des Durchführungsvertrages (Anlage 1) werden auf dem Verbindlichkeitenkonto 06010500.4890000060 „Andere sonstige Verbindlichkeiten“ verbucht.

7.    Eventuell entstehende zusätzliche Aufwendungen nach § 22 Abs. 3 Durchführungsvertrag (Anlage 1) entstehen nur bei entsprechenden Nachweis und sind zu gegebener Zeit zu veranschlagen.

 

8.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die in der Auslage enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 646 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.07.2018 bis 05.09.2018 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen Änderungen des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 2 aufgeführt.

 

Zu 2:

 

Vorhabenträger ist die Firma Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH. Mit Schreiben vom 24.03.2016 und 13.04.2016 hat sie den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt.

Im Weiteren wurden der für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderliche Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmt. Der Durchführungsvertrag mit den Verpflichtungen des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB liegt vom Vorhabenträger unterzeichnet vor und bedarf nun der Zustimmung.

 

Der Vorhabenträger erklärt auf Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 3), dass er zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist, und verpflichtet sich mit dem unterzeichneten Durchführungsvertrag (Anlage 1), dass er die Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist garantiert und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise trägt. Der Durchführungsvertrag und der Vorhaben- und Erschließungsplan enthalten alle erforderlichen Regelungen zur Realisierung des Vorhabens wie die Erschließung des Vorhabens, Vereinbarungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, zur Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag als ein Gegenstand der Abwägung erfordern die Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung vor dem nachfolgenden Satzungsbeschluss.

Es ist vor dem Satzungsbeschluss nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB rechtlich zwingend erforderlich, dass die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung der Planinhalte in Form des Vorhaben- und Erschließungsplans und des unterzeichneten Durchführungsvertrags vorliegen.

 

Zu 3:

 

Bei dem Gebiet, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 beschlossen werden soll, handelt es sich um das ehemalige Gelände der Seifenfabrik Kappus zwischen der Luisen- und Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums. Auf dieser Brache soll im Rahmen der Gewerbeflächenkonversion ein verdichtetes Wohnquartier entstehen.

 

Anlass der Planung ist der Wunsch des Vorhabenträgers, Firma Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH, den Neubau eines Wohnquartiers mit ca. 310 Wohneinheiten zu ermöglichen. Das Vorhaben löst ein Planungserfordernis aus, da es sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Planung soll im Vorhabenbezug mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag erfolgen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohnquartier schaffen.

 

Die Firma Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 24.03.2016 und 13.04.2016 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme sämtlicher mit der Bebauungsplanaufstellung verbundenen Kosten bestätigt.

 

Das Grundstück lag bisher im unbeplanten Innenbereich und war planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. In südlicher, östlicher und westlicher Richtung schließen sich allgemeine Wohngebiete an. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die vom Vorhabenträger gewünschte Wohnbebauung ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.

 

Zur Sicherung der vorgenannten Ziele war die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 646 wurde am 16.06.2016 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main beschlossen und am 29.06.2016 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Vom 11.07.2016 bis 22.07.2016 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung und Baumanagement (Amt 60) Gelegenheit zur Information und Äußerung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 14.06.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst Vorhaben- und Erschließungsplan, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und den dazugehörigen Gutachten zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß §  3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, wurde zusammen mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie den zugehörigen Gutachten einer Verkehrsuntersuchung, einer umwelttechnischen Untersuchung, einer orientierenden Gebäudeschadstoffuntersuchung, einer Baugrunduntersuchung (geo- und abfalltechnisches Gutachten), einer historischen Recherche und Untersuchungskonzept, einem Artenschutzgutachten, einer schalltechnischen Untersuchung und einem ergänzenden Gutachten zur umwelttechnischen Untersuchung, in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 05.09.2018 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 13.07.2018 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine öffentliche Bürgerversammlung am 22.08.2018 statt. Es wurden die Ziele, der Zweck und die Auswirkungen der Planung erläutert und es gab die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20.07.2018 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 31.08.2018 aufgefordert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen – mit der Stadt abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan sowie vom Vorhabenträger unterzeichneter Durchführungsvertrag - kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan zusammen mit dem Vorhaben - und Erschließungsplan als Bestandteil gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB (jeweils in der Fassung vom 02.11.2018) nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 4:

 

Nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung, liegen die Kopien der Stellungnahmen. Der Durchführungsvertrag inklusive der Anlagen 1 bis 8 zum Durchführungsvertrag, die in der Gutachtenliste aufgeführten Gutachten und die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Information der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 646 zur Einsichtnahme aus.

 

Der Durchführungsvertrag (Anlage 1) enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 1 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben

 

Anlagen:

1)         Durchführungsvertrag (nichtöffentlich)

2)         Abwägung der Stellungnahmen

3)         Vorhaben- und Erschließungsplan

4)         vorhabenbezogener Bebauungsplan (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)

5)         Begründung

6)         Liste der Gutachten

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die öffentlichen Anlagen 2-6 sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.