Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0527Ausgegeben am 15.11.2018

Eing. Dat. 15.11.2018

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650

„Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43-47“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-435 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 14.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 650 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für den Bereich der von den angrenzenden Straßen Ziegelstraße, Großer Biergrund, Berliner Straße und Schlossstraße (umschlossenen Grundstücksflächen und Teilflächen der angrenzenden Straßen sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 14.11.2018, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 5) sowie den Änderungen in der Planzeichnung des Bebauungsplans (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

3.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags mit dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH wird den Stadtverordneten vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis gegeben.

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Bei dem Gebiet in zentraler Innenstadtlage, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 650 aufgestellt werden soll, handelt es sich um das Gelände innerhalb des Baublocks, der von der Ziegelstraße im Norden, dem Großen Biergrund im Osten, der Berliner Straße im Süden und der Schlossstraße im Westen umschlossen ist. Derzeit befindet sich auf dem Gelände ein Geschäftshaus mit Parkhaus und KiTa, eine Trafostation der EVO, eine Elektromobilitätsstation mit Ladestation für E-Fahrzeuge und Fahrradboxen für E-Bikes/Pedelec-Entleihe sowie eine Grünfläche (Feldherrnhügel) mit einem Kunstwerk „Schriftzug OFFENBACH“. Das Gelände soll nach Abriss des Bestandsgebäudes einer Neubebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus, verbunden mit einer Neuordnung des öffentlichen Raums, zugeführt werden.

 

Anlass der Planung ist der Wunsch des Vorhabenträgers, die Firma WasE-2 GmbH, den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit öffentlichem Parkhaus und Kindertagesstätte zu ermöglichen. Die bestehende kerngebietstypische Nutzung soll erhalten bleiben. Das Vorhaben löst ein Planungserfordernis aus, da es sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Planung soll im Vorhabenbezug mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag erfolgen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 650 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben schaffen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 4) entnommen werden.

Die Firma WasE-2 GmbH als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 06.06.2017 und ergänzten Anlagen vom 02.05.2017 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme der mit der B-Plan-Aufstellung entstehenden Planungs- und Erschließungskosten sowie die Kosten aller erforderlichen Fachgutachten bestätigt.

 

In seinem Antrag auf Einleitung bestätigt der Vorhabenträger auch die Bereitschaft, Regelungen zu folgenden Punkten einzugehen:

-       Nachweis von mind. 187 (bzw. nach exakter Ermittlung 191) für jedermann anfahrbare Stellplätze auf dem Vorhabengrundstück,

-       Umverlegung der bestehenden Trafostation auf dem Flurstück 887/11 (Gemarkung Offenbach, Flur 2) inkl. Abstimmungen mit der EVO,

-       Integration und Aufwertung des bestehenden S-Bahn-Zugangs inkl. Abstimmung mit der Deutschen Bahn (DB),

-       Umfang und Durchführungen der notwendigen Anpassungen der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen, insbesondere Neuerstellung der Gehwege vor dem Vorhabengrundstück,

-       Umgang mit der Verlegung der bestehenden eMIO-Station in abzustimmenden Umfang,

-       Integration eines Fahrradparkhauses in abzustimmenden Umfang,

-       Umgang mit dem bestehenden Kunstwerk „Schriftzug OFFENBACH“,

-       Unterbringung der bestehenden Kindertagesstätte in abzustimmendem Umfang.

 

Die in Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Realisierung des Vorhabens entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Realisierung des Vorhabens in allen Teilen innerhalb einer zu bestimmenden Frist wird im Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH vor Satzungsbeschluss geregelt.

 

Die Voraussetzungen für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens im Normalverfahren liegen vor und daher wird der Bebauungsplan als Plan im Normalverfahren aufgestellt.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 650 wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am 22.06.2016 beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 24.07.2017.

 

Für das Plangebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Innerhalb des Plangebietes befindet sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 642 „Innenstadt“ in Aufstellung. Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 642 entsprechend geändert werden.

 

Vom 23.07.2018 bis einschließlich 22.8.2018 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch Einsicht in die Vorhabenplanung und zur Äußerung. Die Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist in Anlage 5 aufgeführt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 650 mit Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 2:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 23.07.2018 bis einschließlich 22.08.2018 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 13.07.2018 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 10.08.2018 eine öffentliche Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Zweck und Auswirkungen der Planung erläutert; außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.07.2018 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 22.08.2018 aufgefordert. Die von der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen und das Ergebnis der Auswertung sind in der Anlage 5 dargestellt. Der Scoping-Termin fand am 25.10.2017 statt, der Umweltbericht ist in der Begründung als separater Teil enthalten.

 

Die sich daraus ergebenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung) sowie in die Begründung (Anlage 4) eingearbeitet.

 

Zu 3:

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrags wird aktuell zwischen der Stadt Offenbach am Main und dem Vorhabenträger WasE-2 GmbH abgestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung erhält nach Abschluss dieser Abstimmung Gelegenheit, den Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis zu nehmen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und die in Anlage 6 aufgeführten Gutachten aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg eines Dringlichkeitsantrags, da es bis zum regulären und zum Nachtragsabgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1)        Bebauungsplan - Planzeichnung

2)        Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen

3)        Vorhaben- und Erschließungsplan

4)        Begründung

5)        Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren

6)        Liste der Gutachten

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x SOZ

  1 x Minderheitenvertreter (SOZ)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.