Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0523/1Ausgegeben am 27.11.2018

Eing. Dat. 27.11.2018

 

 

 

 

 

Änderung der Stellplatzsatzung

Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wie folgt geändert:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die

Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von

Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird mit folgenden Änderungen

beschlossen:

 

1. In der Sonderzone 2 wird die Zahl der notwendigen Stellplätze nach Nr. 1.2 der Anlage 1 von 0,5 Stellplätzen auf 0,75 Stellplätze je selbständiger Wohneinheit

angehoben.

 

2. In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2018“ durch das Datum „31.12.2020“ ersetzt.

 

3. Artikel 2 bleibt unberührt.

 

 

Begründung:

 

Die von der Stadtverordnetenversammlung am 12.09.2013 beschlossene

Stellplatzsatzung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft. Die Satzung definiert Sonderzonen, in denen sie Höchst- beziehungsweise Mindestmaße für Stellplätze pro Wohneinheit festlegt.

 

Diese Festsetzungen in den Sonderzonen wurden unter anderem damit begründet, dass sich das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger verändere und sie

aufgrund dessen statt des Autos zukünftig vermehrt öffentliche Verkehrsmittel oder andere Mobilitätsangebote wie z.B. Car Sharing nutzen würden.

 

Um die Richtigkeit dieser Annahmen und die Auswirkung der Vorschriften auf die städtebauliche Entwicklung und die Verkehrssituation bewerten zu können, wurde die zeitliche Geltung der Stellplatzsatzung befristet und der Magistrat beauftragt rechtzeitig vor dem Außerkrafttreten eine Evaluation vorzulegen.

Diesem Auftrag ist der Magistrat nicht nachgekommen. Obwohl er selbst von

Änderungsbedarf ausgeht, soll die Evaluation einfach um weitere drei Jahre

verschoben werden. Dies ist aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht

hinnehmbar. Der Magistrat bleibt deshalb aufgefordert, die umfassende Evaluation

schnellstmöglich vorzulegen. Die Geltungsdauer der bisherigen Stellplatzsatzung darf daher keinesfalls über zwei Jahre hinaus verlängert werden.

 

Zugleich ist bereits jetzt dem wenigstens an einer Stelle offensichtlichen

Nachsteuerungsbedarf abzuhelfen. Dazu soll für Wohnbauvorhaben in der

Sonderzone 2 der Stellplatzschlüssel von 0,5 auf 0,75 je Wohneinheit erhöht werden. Denn betrachtet man die statistischen Werte zu Neuzulassungen von PKWs

beziehungsweise deren Bestand in Offenbach, dann ist die der jetzigen Fassung der Satzung zugrundeliegende Annahme bisher nicht eingetroffen.

 

So stieg beispielsweise die Anzahl der zugelassenen PKW zwischen 2014 und 2018 von 53.931 auf 57.642.[1] Dieser Anstieg macht sich in weiten Teilen des

Stadtgebietes in einer angespannten Parkraumsituation bemerkbar. Mit einer

Anhebung des Stellplatzschlüssels in den Sonderzonen könnte die

Parkraumsituation für PKW verbessert werden.

 



[1] Vgl. statistischer Vierteljahresbericht Stadt Offenbach 01/2018