Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0513/1Ausgegeben am 28.11.2018

Eing. Dat. 28.11.2018

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen

hier: Tierfriedhof

Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wie folgt geändert:

 

1.    In der Stadt Offenbach soll ein Tierfriedhof eingerichtet werden.

 

2.    Für diesen Zweck wird eine Fläche ausfindig gemacht, die:

a.) nicht unmittelbar an einen (Human-) Friedhof grenzt,

b.) nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt,

c.) gut mit dem ÖPNV und dem Auto erreichbar ist und in ihrer unmittelbaren Nähe über ausreichend Parkplätze verfügt

 

3.    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Betrieb des Tierfriedhofs durch den Tierschutzverein Offenbach e.V. erfolgen kann. Die Einnahmen würden in diesem Fall vollumfänglich dem Tierschutzverein Offenbach e.V. zugute kommen.

 

 

Begründung:

 

Die im Ursprungsantrag vorgesehene Fläche am Bürgeler Friedhof ist aus mehreren Gründen nicht geeignet:

 

·         Sie ist unmittelbar angrenzend an einen Friedhof. Damit widerspricht sie den ursprünglich von der Stadtverordnetenversammlung aufgestellten Kriterien.

·         Sie ist schlecht erreichbar. Es befindet sich keine Bushaltestelle in der Nähe, es sind nur wenige Parkplätze vorhanden. Eine gute Erreichbarkeit ist jedoch für den erfolgreichen Betrieb eines Friedhofs besonders wichtig, das zeigt zum Beispiel eine Evaluation des Tierfriedhofs in Wiesbaden. Nach dessen Konzept soll der Tierfriedhof auch für ältere Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar sein.

·         Auch in Bürgel ist mit einer zunehmenden Bevölkerung zu rechnen. Insbesondere durch die geplante Bebauung des Gebietes am Mainzer Ring. Diese Bevölkerung wird mittelfristig die momentan noch freie Fläche auf dem Bürgeler Friedhof für die Bestattung ihrer Angehörigen benötigen.

 

Die antragstellende Fraktion hält einen Standort in der Nähe des Offenbacher Tierheimes, das vom Offenbacher Tierschutzverein betrieben wird,  für zielführender aus folgenden Gründen:

 

·         Die Fläche grenzt dann nicht unmittelbar an einen Friedhof

·         Es befindet sich eine Bushaltestelle in der Nähe, auch Parkmöglichkeiten sind zahlreich vorhanden oder können hergestellt werden.

·         Das Tierheim, das als Betreiberin in Frage kommt, befindet sich in unmittelbarer Nähe, so dass z.B Räumlichkeiten gemeinsam genutzt werden könnten.

 

Um die gute Arbeit des Offenbacher Tierschutzvereins zu unterstützen schlägt die antragsstellende Fraktion vor, dass dieser den Betrieb des Friedhofs übernimmt. Dies ist auch bei Tierfriedhöfen anderer Städte der Fall, zum Beispiel in Frankfurt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.