Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0527/1Ausgegeben am 29.11.2018

Eing. Dat. 29.11.2018

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 650

„Wohn- und Geschäftshaus mit öffentlichem Parkhaus und Kita an der Berliner Straße 43-47“

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 29.11.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage 2016-21/DS I(A)0527 wird wie nachstehend ergänzt:

 

Der Magistrat wird beauftragt bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes folgende Punkte zu ergänzen:

 

1.  Es ist in den Vorhaben-Plänen darzulegen, wo die insgesamt 483 Fahrradstellplätze platziert werden sollen. Hierbei sind der tatsächliche Platzbedarf für die Stellplätze sowie die Flächen der jeweils notwendige Zuwegung zu den Stellplätzen zu berücksichtigen. Bei einer barrierefreien Andienung der Stellplätze per Aufzug ist darauf zu achten, dass diese Aufzüge lang genug sind, um Fahrräder hierin transportieren zu können.

 

2. Das Fahrradparkhaus für mindestens 150 Abstellplätze und dessen Zuwegung sind zu qualifizieren. In Betracht kommt die Festlegung einer geeigneten Fläche im Erdgeschoss. Falls die Verortung im Untergeschoss beibehalten werden soll, ist neben einer Zuwegung über einen Lastenaufzug eine zweite, barrierefreie Zuwegung ohne Treppen über eine Rampe sicher zu stellen.

Sollte diese über die Flächen erfolgen, welche Bahnanlagen betreffen, ist dies durch den Vorhabensträger mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen und vertraglich zu regeln. Bei einer barrierefreien Andienung der Stellplätze per Aufzug ist darauf zu achten, dass diese Aufzüge lang genug sind, um Fahrräder hierin transportieren zu können. Zudem ist, über den Durchführungsvertrag, sicher zu stellen, dass im Fahrradparkhaus Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder geschaffen werden können. Der tatsächliche Platzbedarf für 150 Abstellplätze mit Zuwegung ist in den Vorhaben-Plänen zu verankern. Hierfür sind die Pläne anzupassen. Die Offenlage nach §3(2) und §4(2) BauGB erfolgt im Falle der Beanspruchung von Bahnflächen mit entsprechend angepasstem Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine Änderung an der Planzeichnung des Bebauungsplanes ist nicht notwendig.

 

3. Es ist neben dem Anteil an Flächen mit extensiver Dachbegrünung zu prüfen ob ein Anteil an intensiver Dachbegrünung (Substrataufbau |30cm) festgelegt wird.

4. Es ist zu regeln, zum Beispiel über den Durchführungsvertrag, dass die zukünftige Müllabholung über den sogenannten Vollservice erfolgt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1: Die aktuell in den Vorhaben-Plänen dargelegten Flächen für das Anwohner- Fahrradparken sind zu gering. Es ist eine barrierefreie Andienung per Aufzügen angedacht. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Aufzüge für diesen Zweck groß genug dimensioniert sind.

Zu 2: Die Größe und die Erschließung des Fahrradparkhaues für 150 Räder sind nicht benutzerfreundlich. In Anlehnung an die Empfehlungen des ADFC sowie den Hinweisen zum Fahrradparken (FGSV 2012) ist die Anlage mit den entsprechenden Mindest-Dimensionierungen zu planen. Das Fahrradparkhaus soll ohne Hürden nutzbar sein. Neben der Zugängigkeit per Lastenaufzug muss eine weitere barrierefreie Zuwegung sicher gestellt werden oder eine besser Erreichbare Lage im Vorhaben gewählt werden.

Zur Erschließung ist ist eine Radlaufschiene auf einer Treppenanlage nicht geeignet, da ggf. viel Kraft aufzubringen ist, die Räder hoch zu schieben und sicher herunter zu schieben. Sollte die Zuwegung über die Grundstücke der Bahn erfolgen, ist dies zu regeln. Die Aufzüge müssen über eine solche Größe verfügen, dass - gerade in Hinblick auf den Boom der Lastenräder und Pedelecs, die in durchschnittliche Personenaufzüge nicht passen - reguläre 28-Zoll-Fahrräder in diese eingestellt werden können.

Zu 3: In der Lage des Bauvorhabens liegt an heißen Sommertagen eine intensive Wärmebelastung vor, welche gemildert werden kann. Weiterhin zeichnen sich intensiv begrünte Dächer durch eine bessere Rückhaltung von Regenwasser aus, als extensiv begrünte Dachflächen. Zudem haben solche Dachflächen eine gute Nutzungsrelevanz als Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner der Anlage und erhöhen damit ggf. die Wohnqualität. Intensiv begrünte Flächen werden sich außerdem positiv auf die Dachoptik auswirken. Eine Aufsicht auf das Gebäudedach besteht von einigen Punkten der Stadt.

Zu 4: Die ausgewiesenen zentralen Müllaufstellflächen befinden sich in Bereichen der öffentlichen Gehwege, welche stark frequentiert sein werden. Zudem befindet sich das Gebäude inmitten der Innenstadt und die Nutzung der Flächen als zentrale Müllaufstellflächen wird sich auf die Optik und den Wohlfühlcharakter vor Ort auswirken. Daher sind die Zeiten, in denen die Müllcontainer im öffentlichen Raum stehen auf ein Minimum zu begrenzen.

 

 

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