Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 4

Kommunale Beteiligungsgesellschaften
hier: Entlastung der Stadtverordnetenversammlung von Zuständigkeiten aufgrund der Neufassung des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-365 (Dez. I und II, Amt 20, SOH) vom 17.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0492
Änderungsantrag SPD vom 24.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0492/1

 

 

Beschlusslage:

Protokollnotiz vom HFB vom 26.11.2018:

Der Magistrat soll zukünftig im vierteljährlichen Beteiligungsbericht - zumindest aber zum 1. und zum 3. Quartal – ausführlich über die jetzigen und zukünftigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH berichten.

 

2016-21/DS-I(A)0492

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und

DIE LINKE. sowie des Stv. Imeraj (JO) wie folgt:

 

1.  Alle jetzigen und künftigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden als mittelbare Beteiligungen ohne größere Bedeutung im Sinne des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO eingestuft. Die Zuständigkeiten aus § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO werden auf den jeweils zuständigen Dezernenten übertragen.

 

2.  Die Veränderungen im Beteiligungsportfolio der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach am Main benannt.

 

3.  Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf alle unmittelbaren (direkten) und nicht unter 1. genannten mittelbaren (indirekten) Beteiligungen bleibt von dieser Beschlussfassung unberührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0492/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. sowie des Stv. Imeraj (JO) wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

zu Punkt 1.: Alle jetzigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden als mittelbare Beteiligungen ohne größere Bedeutung im Sinne des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO eingestuft. Die Zuständigkeiten aus § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO werden auf den jeweils zuständigen Dezernenten übertragen.

 

zu Punkt 2.: bleibt unverändert

 

zu Punkt 3.: bleibt unverändert

 

 

2016-21/DS-I(A)0492

 

Protokollnotiz vom HFB vom 26.11.2018:

Der Magistrat soll zukünftig im vierteljährlichen Beteiligungsbericht - zumindest aber zum 1. und zum 3. Quartal – ausführlich über die jetzigen und zukünftigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH berichten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. sowie des Stv. Imeraj (JO) wie folgt:

 

1.   Alle jetzigen und künftigen Tochter- und Enkelgesellschaften der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden als mittelbare Beteiligungen ohne größere Bedeutung im Sinne des § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO eingestuft. Die Zuständigkeiten aus § 51 Nr. 11 und Nr. 12 HGO werden auf den jeweils zuständigen Dezernenten übertragen.

 

2.   Die Veränderungen im Beteiligungsportfolio der Energieversorgung Offenbach AG und der Sana Klinikum Offenbach GmbH werden im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Offenbach am Main benannt.

 

3.   Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf alle unmittelbaren (direkten) und nicht unter 1. genannten mittelbaren (indirekten) Beteiligungen bleibt von dieser Beschlussfassung unberührt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung