Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 5

Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung „Innenstadt“
hier: Satzungsbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-375 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0495
Ergänzungsantrag SPD vom 31.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0495/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0495, 2016-21/DS-I(A)0495/1

 

Protokollnotiz:

In § 3 Absatz 8 wird der Verweis auf § 2 Absatz 1 Nummer 9 ersetzt durch

§ 2 Absatz 1 Nummer 10.

 

In § 5 Nummer 3 wird der Verweis auf § 2 Absatz 1 Nummer 9 ersetzt durch

§ 2 Absatz 1 Nummer 10.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:

 

1.      Dem Entwurf für eine Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung in der Fassung vom 13.06.2018 (Anlage 1) wird zugestimmt.

Der Entwurf wird gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung

beschlossen.

 

2.      Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis

genommen. Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von

Satzung und Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu veröffentlichen.

 

3.    Der Geltungsbereich der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung wird um den Abschnitt der Luisenstraße zwischen Berliner Straße und Geleitsstraße ergänzt. Die zeichnerische Darstellung ist entsprechend anzupassen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Schnell (DIE LINKE.) macht in seinem Redebeitrag auf zwei redaktionelle Fehler in der zu beschließenden Satzung (Anlage 1) aufmerksam. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Dezernenten wird Folgendes zu Protokoll gegeben:

 

Protokollnotiz:

In § 3 Absatz 8 wird der Verweis auf § 2 Absatz 1 Nummer 9 ersetzt durch

§ 2 Absatz 1 Nummer 10.

 

In § 5 Nummer 3 wird der Verweis auf § 2 Absatz 1 Nummer 9 ersetzt durch

§ 2 Absatz 1 Nummer 10.

 

 

2016-21/DS-I(A)0495/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 3.: Der Geltungsbereich der Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung wird um den Abschnitt der Luisenstraße zwischen Berliner Straße und Geleitsstraße ergänzt. Die zeichnerische Darstellung ist entsprechend anzupassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0495

 

Protokollnotiz:

In § 3 Absatz 8 wird der Verweis auf § 2 Absatz 1 Nummer 9 ersetzt durch

§ 2 Absatz 1 Nummer 10.

 

In § 5 Nummer 3 wird der Verweis auf § 2 Absatz 1 Nummer 9 ersetzt durch

§ 2 Absatz 1 Nummer 10.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz wie folgt:

 

1.      Dem Entwurf für eine Werbeanlagen- und Gestaltungssatzung in der Fassung vom 13.06.2018 (Anlage 1) wird zugestimmt.

Der Entwurf wird gemäß § 91 Abs. 1 Nr. 1 und 7 HBO als Satzung

beschlossen.

 

2.      Die der Satzung beigefügte Begründung (Anlage 2) wird zur Kenntnis

genommen. Der Magistrat wird beauftragt, die zentralen Aussagen von

Satzung und Begründung als Broschüre zur Handreichung (für Antragssteller) zu veröffentlichen.

 

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung