Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 9

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“ und Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich „Strahlenbergerstraße Ost“ – Revitalisierung der Hochhäuser zwischen Strahlenbergerstraße, Berliner Straße, Goethering und Kaiserleikreisel
hier:
Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB und Zustimmung zur Änderung des Städtebaulichen Vertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-400 (Dez. IV, Amt 60) vom 31.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0506

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen gegen die Stimmen der Fraktion

DIE LINKE. und bei Enthaltung des Stv. Imeraj (JO) wie folgt:

 

*Der Magistrat möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 wird geändert.

 

Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, und umfasst die Flurstücke Nr. 313/12,313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/17, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 314/3, 345/8, 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 375/75, 375/76, 359/1 sowie teilweise 345/42 und 360/1 und wird umgrenzt:

 

·         Im Norden: von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße (Flurstück Nr. 345/8),

·         Im Osten: von der östlichen Grenze des Flurstücks Nr. 345/8 sowie des Flurstücks 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden,

·         Im Süden: von der südlichen Grenze der Berliner Straße (Flurstück Nr. 360/1) sowie im westlichen Teil von der Straßenmitte der Berliner Straße,

·         Im Westen: von der westlichen Grenze der Flurstücke mit den Nr. 345/75 und 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze dieser Flurstücke nach Norden.

 

Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt.

 

  1. Der Änderung des städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Artists Living Frankfurt Com GmbH & Co. KG, der Artists Living Frankfurt Ssc GmbH & Co. KG und der Artists Living Frankfurt Dev GmbH & Co. KG Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, wird zugestimmt.

 

 

Die Anlagen sowie die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

* Redaktionelle Änderung, da der Beschluss des Magistrats bereits gefasst ist.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung