Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 17

Bebauungspläne 610 und 614a sowie Bauvorhaben „Umbau Kaiserlei“ - Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-426 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0518

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Der Ausgleichsmaßnahme Mainbogen-Weidenplacken als Ausgleichsfläche für die Bauvorhaben der Bebauungspläne 610 und 614a, das Planfeststellungsverfahren (PFV) „BAB A661 / Strahlenbergerstraße“ und als Ökokontomaßnahme nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Francke + Knittel GmbH erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 1.720.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.       Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Maßnahme voraussichtlich ca. 4.064.244 Biotopwertpunkte (BWP) erwirtschaftet werden.

 

3.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 13010100.0953000060, Investitionsnummer 1301010900601402, „Umsetzung Maßnahmen Freiraumentwicklung Mainbogen“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher                          400.000,00 €

Haushaltsmittel 2018                                              185.000,00 €

Haushaltsmittel 2019                                          1.135.000,00 €    

        Gesamt:                                                                 1.720.000,00 €

 

Die Anpassung der Haushaltsmittel 2019 erfolgt über den Haushalt 2019.

 

4.     Die Finanzierung erfolgt anteilmäßig aus dem Rückfluss durch Verrechnung Ausgleich B-Pläne 610 und 614a, Ökokontomaßnahmen und Kreditmarktmittel im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

 

Rückfluss durch Verrechnung Ausgleich B-Pläne 610 und 614a

Innere Erschließung Baugebiete und Kaiserleigebiet

(Verrechnungsbedarf 728.526 BWP)                                            303.474,09 €

 

Rückfluss durch Verrechnung Ausgleich B-Pläne 610 und 614a

Straßen (Kaiserleipromenade / Berliner Straße)

(Verrechnungsbedarf 221.885 BWP)                                               93.902,38 €

 

Rückfluss aus dem Planfeststellungsverfahren

„BAB A661 / Strahlenbergstraße“

(Verrechnungsbedarf 728.526 BWP)                                              172.676,53 €

 

Rückfluss aus Baumaßnahmen über den zukünftigen Ausgleichsbedarf privater oder städtischer Projekte im Rahmen der Abbuchung vom

Ökokonto der Stadt Offenbach        

(Verrechnungsbedarf 2.705.810 BWP)                                         947.033,50 €

 

 

Kreditmarktmittel ohne Refinanzierung:                                       202.913,50 €

 

Gesamt:                                                                                            1.720.000,00 €

 

Die Einnahmen werden entsprechend ihres Eingangs in den folgenden Haushaltsjahren veranschlagt.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 44.194,86 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, wird zugestimmt. Diese erhöhen sich durch die Maßnahmen ab Herbst 2022 um 11.119,96 €/p.a., dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ zusätzlich bereitzustellen.

 

* Nachrichtlich: Über Punkt 2 des Antrags erfolgt keine Abstimmung, da es sich um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung