Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 18

Projekt Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach – Bike Offenbach
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-427 (Dez. IV, Amt 60) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0519

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der AfD wie folgt:

 

1.       Der Umsetzung des Projektes „Fahrrad-(straßen)-stadt Offenbach“ – Bike Offenbach auf Grundlage der von der OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH erstellten Planungsunterlagen und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 5.978.121,00 € brutto, wird zugestimmt. Der Eigenanteil der Stadt Offenbach beläuft sich auf 1.450.000,00 € brutto.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und dem Produktkonto 12010100.0952003660, „Radverkehrskonzept“, Investitionsnummer 1201010900601209, PN V 7018 wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018 und früher:         878.121,00 €

Haushaltsmittel 2019:                          2.100.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                          2.000.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                          1.000.000,00 €

Gesamt:                                                 5.978.121,00 €

 

Die Mittelanpassung erfolgte im Rahmen des Nachtragshaushalt 2018.

 

3.       Zum Zwecke der Beauftragung wurde im Jahr 2018 im Nachtragshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 5.100.000,00 € vorgesehen. Über die Verpflichtungsermächtigung kann erst nach Genehmigung des Nachtrags verfügt werden.

 

4.       Die Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes.

 

5.       Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

Fördermittel nach NKI (Nationale Klimaschutzinitiative),      
Produktkonto 12010100.3640000060:           4.528.121,00 €
Kreditmarktmittel:                                               1.450.000,00 €
Gesamt:                                                               5.978.121,00 €

6.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 387.940,63 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

 

7.       Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, betragen 97.940,63 €/p. a. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung Straßen und Wege, Gemeindestraßen“ in den Folgehaushaltsjahren (ggfs. auch im NT) zusätzlich bereitzustellen.

 

8.       Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche

Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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