Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 21

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 646
„Luisenstraße/Ludwigstraße, südlich des Ledermuseums“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-430 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 14.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0522

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

 

1.     Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 2 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

 

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

 

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers Kondor Wessels Am Birkengrund GmbH in der Fassung vom 02.11.2018 (Anlage 3) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 28.09.2018 (Anlage 1) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

 

3.    Beschluss über den Plan als Satzung

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 646 in der Fassung vom 02.11.2018 (Anlage 4) für das Gebiet der Flurstücke 66/2 bis 66/5 (ehemals 66/1) und den Teilflächen der angrenzenden Straßenflächen der Geleits- (Flurstück 559/2 teilw.), Luisen- (Flurstück 593/1 teilw.) und Ludwigstraße (Flurstück 611/2 teilw.) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 02.11.2018 (Anlage 3) als Bestandteil wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum Bebauungsplan

 

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung (Anlage 5) gem. § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 02.11.2018 beigefügt.

5.    Die Einnahmen in Höhe von 300.000 Euro gemäß § 7 des Durchführungsvertrages (Anlage 1) werden auf dem Verbindlichkeitenkonto 13010100.4890000060 „Andere sonstige Verbindlichkeiten“ verbucht.

 

6.    Die Einnahmen in Höhe von 676.290 Euro gemäß § 7 des Durchführungsvertrages (Anlage 1) werden auf dem Verbindlichkeitenkonto 06010500.4890000060 „Andere sonstige Verbindlichkeiten“ verbucht.

 

7.    Eventuell entstehende zusätzliche Aufwendungen nach § 22 Abs. 3 Durchführungsvertrag (Anlage 1) entstehen nur bei entsprechenden Nachweis und sind zu gegebener Zeit zu veranschlagen.

 

8.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Die Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 1 sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung