Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

TOP 22

Änderung der Stellplatzsatzung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-431 (Dez. IV, Amt 63) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0523
Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0523/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0523

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge

sowie von Abstellplätzen für Fahrräder(Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

 

1. Änderungssatzung der Stadt Offenbach am Main

über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge

sowie von Abstellplätzen für Fahrräder(Stellplatzsatzung)

 

Aufgrund der §§ 52 Abs. 2 S. 1 und 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 (GVBl. Nr. 9, S. 198), in Verbindung mit §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005

(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 3.ÄndG vom 15.September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Laufzeit

 

In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2018“ durch das Datum „31.12.2021“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt nach dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0523/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Antrag wie folgt geändert:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die

Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge sowie von

Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) wird mit folgenden Änderungen

beschlossen:

 

1. In der Sonderzone 2 wird die Zahl der notwendigen Stellplätze nach Nr. 1.2 der Anlage 1 von 0,5 Stellplätzen auf 0,75 Stellplätze je selbständiger Wohneinheit

angehoben.

 

2. In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2018“ durch das Datum „31.12.2020“ ersetzt.

 

3. Artikel 2 bleibt unberührt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0523

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge

sowie von Abstellplätzen für Fahrräder(Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

 

1. Änderungssatzung der Stadt Offenbach am Main

über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge

sowie von Abstellplätzen für Fahrräder(Stellplatzsatzung)

 

Aufgrund der §§ 52 Abs. 2 S. 1 und 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06. Juni 2018 (GVBl. Nr. 9, S. 198), in Verbindung mit §§ 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005

(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 3.ÄndG vom 15.September 2016 (GVBl. S. 167), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main in ihrer Sitzung am 29.11.2018 die folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

Laufzeit

 

In § 12 Abs. 5 der Satzung wird das Datum „31.12.2018“ durch das Datum „31.12.2021“ ersetzt.

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt nach dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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