Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

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Erneuerung der Straßenentwässerung in der Buchhügelallee von Erlenbruchstraße bis Hessenring
hier: Einstufung gemäß § 4 Abs.2 j) Ziffer 3 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-433 (Dez IV, Amt 60) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0525

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. I, S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom 28.05.2018, in Kraft getreten am 07.06.2018 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 j) Ziffer 3 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 20.11.2014, wird die Fahrbahn der Buchhügelallee von Erlenbruchstraße bis Hessenring als überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend und die Gehwege incl. Parkflächen und Begleitgrün als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 40 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.

 

Die Einnahmen aus Straßenbeiträgen (Sinkkästen) erfolgt bei dem Produktkonto 12010100.3660001260, Inv. Nr. 1201010900601210 „Erneuerung von Sinkkästen und Leitungen“ im Haushaltsjahr 2019 ff.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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