Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 10

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier: Neueintritte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-409 (Dez. I, Amt 20) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0510

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

I.       Eintritt der Region Rheinhessen

 

a.  Der Wunsch der Region Rheinhessen, Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region FrankfurtRheinMain gesehen. Mit diesem wichtigen Beitritt ist die FRM GmbH nunmehr über zwei Landesgrenzen hinweg tätig und bündelt somit die Stärken der Metropolregion FrankfurtRheinMain als Wirtschaftsraum.

 

b.  Der in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 11. Juni 2018 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 34 geführte Geschäftsanteil von nominal EUR 4.375,00 wird in zwei Geschäftsanteile, und zwar einen Geschäftsanteil von nominal EUR 2.500,00 und einen Geschäftsanteil von nominal EUR 1.875,00 geteilt. Der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

c.   Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zu, dass die Gesellschaft den durch den Teilungsbeschluss zu TOP 3 I. b. entstandenen Geschäftsanteil von nominal EUR 2.500,00 mit allen Rechten und Pflichten auf eine von der Landeshauptstadt Mainz, dem Landkreises Alzey-Worms, der Stadt Worms und dem Landkreises Mainz zum Zweck der gemeinschaftlichen Beteiligung an der FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region gegründeten Gesellschaft überträgt.

 

Für den Geschäftsanteil soll die erwerbende Gesellschaft einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 2.500,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der erwerbenden Gesellschaft für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des (Teil-) Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der erwerbenden Gesellschaft schuldrechtlich auf den 1. Januar 2019 00:00 Uhr wirkt. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die erwerbende Gesellschaft übergegangen gelten. Die erwerbende Gesellschaft leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2019 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2019 EUR 40.000,00 beträgt.

 

II.     Eintritt der Stadt Raunheim

 

a.  Der Wunsch der Stadt Raunheim, Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Der Aufsichtsrat sieht darin ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region FrankfurtRheinMain.

 

b.  Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zu, dass die Gesellschaft den durch den Teilungsbeschluss zu TOP 3 I. b. entstandenen Geschäftsanteil von nominal EUR 1.875,00 mit allen Rechten und Pflichten auf die Stadt Raunheim überträgt.

 

Für den Geschäftsanteil soll die Stadt Raunheim einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.875,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der Stadt Raunheim für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Stadt Raunheim schuldrechtlich auf den 1. Januar 2019 00:00 Uhr wirkt. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die Stadt Raunheim übergegangen gelten. Die Stadt Raunheim leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2019 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die bezogen auf einen Geschäftsanteil von 0,75 % für das Jahr 2019 EUR 30.000,00 beträgt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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