Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 11

Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan,
Stadt Offenbach am Main,
Fortschreibung 2018
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-410 (Dez I, Amt 37) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0511

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.  Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans (B&E-Plan) der Stadt Offenbach am Main, die als Anlage 1 der Vorlage beigegeben wurde, wird beschlossen.

 

2.  Die Umsetzungen der sich aus der Fortschreibung des B&E-Plans ergebenden personalrelevanten Veränderungen erfolgen in den Stellenplänen 2019 bis 2022.

 

3.  Die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen wird in die Investitionsplanung für Baumaßnahmen der Feuerwehr und in die Haushaltsplanung aufgenommen. Die Umsetzung der nötigen Baumaßnahmen werden zeitgerecht im Rahmen der jeweiligen HH-Planung aufgenommen und durch Amt 37 angemeldet. Entsprechende Projektbeschlüsse hierzu sind separat zu erstellen und der Kämmerei zur Stellungnahme vorzulegen.

 

4.  Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht als zuständige Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.11.2018 (Anlage 2) die in der Fortschreibung des B&E-Plans beschriebenen personellen Anforderungen bei der Berufsfeuerwehr als notwendig an, um die Sicherstellung des Brandschutzes in der Stadt Offenbach am Main auch zukünftig gewährleisten zu können.

 

5.  Die in der Magistratsvorlage 135/2011 „Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Offenbach am Main“ in Ziffer 5 des Beschlusstenors zurückgestellte Berücksichtigung der Auswirkungen des von der Hessischen Landesregierung im Jahre 2007 in der Verordnung über die Arbeitszeit der hessischen Beamtinnen und Beamten (HAZVO) eingeführten Lebensarbeitszeitkontos auf die Personalvorhaltung zur Sicherstellung des Wachabteilungs- sowie Leitstellendienstes müssen ausgeglichen werden, da die Umsetzung des LAK in der Auswirkung einer Arbeitsreduzierung von 1 Stunde je Woche entspricht. In 2017 wurde die Hessische Arbeitszeitverordnung erneut geändert und die Arbeitszeit um eine Stunde pro Woche reduziert. Zum Ausgleich dieser reduzierten Jahresnettoarbeitszeit werden insgesamt 8 erforderliche Planstellen geschaffen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung