Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 12

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Tierfriedhof

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-414 (Dez. II, ESO) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0513
Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0513/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0513

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. In der Stadt Offenbach soll ein Tierfriedhof eingerichtet werden.

 

  1. Für diesen Zweck wird das ca. 2.000 m² große, unbelegte nördliche Randstück des Erweiterungsteils des Friedhofs Bürgel vorgesehen

 

  1. Zwischen dem Tierfriedhof und dem angrenzenden Humanfriedhof ist eine strikte räumliche Trennung (Zaunanlage, Sichtschutz Hecke) vorzusehen. Zwischen den beiden Geländen gibt es keine Verbindung (Tor etc.). Der Zugang zum Tierfriedhof erfolgt ausschließlich über einen separaten Eingang in der Lammertstraße.

 

  1. Für Tiergräber ist ein Mindestabstand von 10 Meter zum Humanfriedhof zwingend einzuhalten

 

  1. Der Betrieb des Tierfriedhofs erfolgt durch einen privaten Betreiber auf eigene Rechnung.

 

6.    Die Überlassung des Geländes an den privaten Betreiber erfolgt über einen Pachtvertrag. Die Auswahl des geeignetsten Pächters/Betreibers erfolgt auf Basis eines öffentlichen Aufrufs zu einem indikativen Angebot über die Errichtung und den Betrieb des Tierfriedhofs. Zwischen dem privaten Betreiber und dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

 

7.    Nach Abschluss des Pachtvertrages wird die Fläche des zukünftigen Tierfriedhofs entwidmet.

 

8.    Die erforderlichen Genehmigungen erwirkt der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0513/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wie folgt geändert:

 

  1. In der Stadt Offenbach soll ein Tierfriedhof eingerichtet werden.

 

  1. Für diesen Zweck wird eine Fläche ausfindig gemacht, die:

a.) nicht unmittelbar an einen (Human-) Friedhof grenzt,

b.) nicht unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt,

c.) gut mit dem ÖPNV und dem Auto erreichbar ist und in ihrer unmittelbaren Nähe über ausreichend Parkplätze verfügt

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Betrieb des Tierfriedhofs durch den Tierschutzverein Offenbach e.V. erfolgen kann. Die Einnahmen würden in diesem Fall vollumfänglich dem Tierschutzverein Offenbach e.V. zugute kommen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0513

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. In der Stadt Offenbach soll ein Tierfriedhof eingerichtet werden.

 

  1. Für diesen Zweck wird das ca. 2.000 m² große, unbelegte nördliche Randstück des Erweiterungsteils des Friedhofs Bürgel vorgesehen

 

  1. Zwischen dem Tierfriedhof und dem angrenzenden Humanfriedhof ist eine strikte räumliche Trennung (Zaunanlage, Sichtschutz Hecke) vorzusehen. Zwischen den beiden Geländen gibt es keine Verbindung (Tor etc.). Der Zugang zum Tierfriedhof erfolgt ausschließlich über einen separaten Eingang in der Lammertstraße.

 

  1. Für Tiergräber ist ein Mindestabstand von 10 Meter zum Humanfriedhof zwingend einzuhalten

 

  1. Der Betrieb des Tierfriedhofs erfolgt durch einen privaten Betreiber auf eigene Rechnung.

 

6.     Die Überlassung des Geländes an den privaten Betreiber erfolgt über einen Pachtvertrag. Die Auswahl des geeignetsten Pächters/Betreibers erfolgt auf Basis eines öffentlichen Aufrufs zu einem indikativen Angebot über die Errichtung und den Betrieb des Tierfriedhofs. Zwischen dem privaten Betreiber und dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

 

7.     Nach Abschluss des Pachtvertrages wird die Fläche des zukünftigen Tierfriedhofs entwidmet.

 

8.     Die erforderlichen Genehmigungen erwirkt der Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung