Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. November 2018

 

 

 

 

 

TOP 13

Zweite Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-417 (Dez. IV, Amt 40) vom 14.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0514
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender KSS vom 26.11.2018,

2016-21/DS-I(A)0514/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0514, 2016-21/DS-I(A)0514/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen zugestimmt:

 

Seite 16, letzter Absatz: nach „…allgemeinen Schulen“ werden die Worte „räumlich und sächlich“ eingefügt. Als letzter Satz wird angehängt: „Über personelle Aussagen werden hier keine Aussagen getroffen.“

 

Die Tabelle auf Seite 17 wird in der Zeile Käthe-Kollwitz-Schule berichtigt. Statt „Nein“ wird „Ab 3.Quartal 2019“ eingesetzt.

 

Auf Seite 30, vierte Absatz, vorletzter Satz wird der Text „… auf 4 fünf- bis siebenzügige Gymnasien…“ geändert in „… auf 4 vier- bis siebenzügige Gymnasien…“.

 

2.  Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0514/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Seite 16, letzter Absatz: nach „…allgemeinen Schulen“ werden die Worte „räumlich und sächlich“ eingefügt. Als letzter Satz wird angehängt: „Über personelle Aussagen werden hier keine Aussagen getroffen.“

 

Die Tabelle auf Seite 17 wird in der Zeile Käthe-Kollwitz-Schule berichtigt. Statt „Nein“ wird „Ab 3.Quartal 2019“ eingesetzt.

 

Auf Seite 30, vierte Absatz, vorletzter Satz wird der Text „… auf 4 fünf- bis siebenzügige Gymnasien…“ geändert in „… auf 4 vier- bis siebenzügige Gymnasien…“.

 

 

2016-21/DS-I(A)0514 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen zugestimmt:

 

Seite 16, letzter Absatz: nach „…allgemeinen Schulen“ werden die Worte „räumlich und sächlich“ eingefügt. Als letzter Satz wird angehängt: „Über personelle Aussagen werden hier keine Aussagen getroffen.“

 

Die Tabelle auf Seite 17 wird in der Zeile Käthe-Kollwitz-Schule berichtigt. Statt „Nein“ wird „Ab 3.Quartal 2019“ eingesetzt.

 

Auf Seite 30, vierte Absatz, vorletzter Satz wird der Text „… auf 4 fünf- bis siebenzügige Gymnasien…“ geändert in „… auf 4 vier- bis siebenzügige Gymnasien…“.

 

2.   Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0514 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Der zweiten Änderung und Ergänzung des Schulentwicklungsplans 2013 - allgemein bildende Schulen, integrierter Schulentwicklungsplan wird zugestimmt.

 

2.   Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung