Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0536Ausgegeben am 08.01.2019

Eing. Dat. 29.11.2018

 

 

 

 

 

KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH

hier: neue Gesellschafter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-437 (Dez. I, Amt 20) vom 28.11.2018

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Die neuen Stammkapitaleinlagen der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH in Höhe von 5.800,00 € werden an die neuen Gesellschafter abgetreten

 

-     an den Landkreis Darmstadt-Dieburg Anteile in Höhe von 2.800,00 €

-     an den Wetteraukreis Anteile in Höhe von 1.500,00 €

-     an den Rheingau-Taunus-Kreis Anteile in Höhe von 1.450,00 €

-     an die Stadt Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 50,00 €

 

so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2019 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden können. Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der oben genannten Abtretung von Geschäftsanteilen zu.

 

2.  Es wird der Aufnahme der oben genannten Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

3.  Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Offenbach am Main ist unmittelbar mit 3,71%, dies entspricht nominal 1.100,00 €, am Stammkapital der Gesellschaft von nominal 29.500,00 € beteiligt.

 

Aufgrund der vorgesehenen Änderungen der Gesellschafterstruktur sind Änderungen des Gesellschaftsvertrags notwendig. Es ergeben sich seitens des Gesellschafters Stadt Offenbach keine Anhaltspunkte, dem Sachverhalt nicht zuzustimmen.

 

Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung ergibt sich aus
§ 51 Nr. 11 HGO.

 

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