Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0549Ausgegeben am 17.01.2019

Eing. Dat. 17.01.2019

 

 

Planungsvorgaben der Stadt Offenbach am Main für das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn

hier: Beschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-029 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die in Anlage 1 beschriebenenen Lärmschutzmaßnahmen werden der DB Netz AG als kommunale Zielvorgaben und Planungsgrundlage für das Planfeststellungverfahren für Lärmschutzmaßnahmen i. R. des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn vorgelegt.

 

2.     Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der DB Netz AG wird die Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat über die Stellungnahme der Stadt zur Planung der DB sowie über den Planfeststellungsbeschluss informiert.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Maßnahmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen“, die als freiwilliges Programm des Bundes Lärmschutzmaßnahmen an baulich unverändert fortbestehenden Schienenwegen ermöglicht, wurde die Stadt Offenbach am Main auf Grundlage des Grundsatzbeschluss der Stadt (2016-21/DS-I(A)0390) in das Bundesprogramm aufgenommen.

 

Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung; nur bauliche Veränderungen an Schienenwegen verursachen gesetzlich verpflichtende Lärmschutzmaßnahmen. Um darüber hinaus die Auswirkungen des Bahnverkehrslärms zu verbessern, stellt der Bund seit 1999 jährlich Mittel für das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" bereit. Die Lärmsanierung besteht aus Maßnahmen zum

-           aktiven Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden sowie

-           passiven Lärmschutz in Form einer 75 %-igen Kostenübernahme bei privaten Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die nicht durch aktive Maßnahmen erreicht werden (Baujahr der Gebäude vor 01.04.1974).

 

Die im o. g. Grundsatzbeschluss von den Stadtverordneten beauftragte Arbeitsgruppe aus den Fachbereichen Denkmalschutz (Amt 63), Stadtgestaltung (Amt 60) und Immissionsschutz (Amt 33) hat unter der Federführung der Stadtentwicklung (Amt 60) die Belange und Planungsziele der Stadt erörtert und von der DB Netz AG ergänzende Lärmberechnungen für alternative Lösungsansätze eingefordert. Auf dieser Grundlage wurde durch die DB Netz AG unter Unterstützung der Stadtentwicklung eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hatten die Bürger Gelegenheit, ihre Belange einzubringen. In der Schlussabwägung führte die Arbeitsgruppe die Ergebnisse zu dem in Anlage 1 aufgezeigten Maßnahmenkatalog zusammen.

 

Der Maßnahmenkatalog in Anlage 1 fließt als kommunale Planungsvorgabe in die weiteren Planungen der DB Netz AG ein. Sie bereitet damit 2019 das Planfeststellungsverfahren für den Lärmschutz i. R. des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms vor und führt dieses voraussichtlich 2020 durch. Bei günstigem Verlauf könnte die bauliche Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen ab Ende 2021 erfolgen.

 

Grundsätzlich – insbesondere auch aus Sicht der Bürger wird die DB Netz AG darum gebeten, so wenig wie möglich vom Grünbewuchs des Bahndamms zu entfernen. Des Weiteren soll beim Einsatz transparenter Lärmschutzmodule die Problematik des Vogelschlags berücksichtigt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Hierauf wird im Planfeststellungsverfahren ggf. erneut hingewiesen.

 

Die Lärmschutzwände werden auf einen Betonsockel montiert. Bei Wänden mit transparenten Modulen werden zunächst maximal zwei 50 cm hohe hochabsorbierende Module auf den Sockel aufgesetzt, die transparente Gestaltung erfolgt darüber. Aus bautechnischen und Immsionsschutz-Gründen sind keine volltransparenten Lärmschutzwände möglich (siehe Abbildung Anlage 2). Eine Begrünung der Lärmschutzwände ist nicht möglich. Für die hochabsorbierenden Module wird ein durchgehend hellgrauer Farbton gewünscht.

 

Die Eisenbahnüberführungen Parkstraße, Sprendlinger Landstraße, Luisenstraße, Karlstraße und Bieberer Straße sollen in den nächsten Jahren durch Neubauten ersetzt werden. Unabhängig der verfahrensmäßigen Zuordnung des Lärmschutzes in diesen Bereichen und der Zuständigkeiten innerhalb der DB Netz AG strebt die Stadt die Umsetzung des Lärmschutzes in einem einheitlichen Konzept an. Daher werden auch für die Abschnitte der Brückenbauwerke in der Anlage 1 kommunale Planungsvorgaben definiert und wird auch der für die Brückensanierung zuständigen Stelle bei der DB Netz AG dieser Beschluss zur Kenntnis gegeben.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz (Bau von Lärmschutzwänden) wird die Verortung eines Ost-West Radschnellweges – wie im „Masterplan Offenbach am Main 2030“ dargestellt – auf dem Bahndamm voraussichtlich nicht mehr möglich, zumindest jedoch nicht mehr attraktiv sein.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

1.    Planungsvorgaben zum Lärmsanierungsprogramm der DB - Maßnahmenkatalog

2.    Beispielfoto: Lärmschutzwand mit transparenten Modulen

 

Verteiler:

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.