Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0549/1Ausgegeben am 30.01.2019

Eing. Dat. 30.01.2019

 

 

 

Planungsvorgaben der Stadt Offenbach am Main für das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn

hier: Beschluss

Ergänzungsantrag SPD vom 29.01.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 3.)

 

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass stadtbildprägende Teile des Bahndamms wie die Viaduktbögen entlang der Robert-Koch- und Bismarckstraße sowie die Bahnunterführung Bieberer Straße als solche erhalten bleiben.

 

Punkt 4.)

 

Der Magistrat wird beauftragt, alle Verkehrsplanungen von Bund, Land, Deutscher Bahn AG, Rhein- Main Verkehrsverbund (RMV) und möglicher weiterer Planungsträger bezüglich der künftigen Verkehrsströme auf der Bahnlinie Hanau-Offenbach-Frankfurt Süd aufzulisten und im Detail auf ihre Auswirkungen auf Offenbach am Main zu überprüfen.

 

Hierzu könnte beispielsweise die IG Dreieichbahn oder ein Fahrgastverband wie Pro Bahn beauftragt werden. Zudem wäre eine Kooperation mit Hanau und Mühlheim möglich.

 

Punkt 5.)

 

Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, welche Aus- und Wechselwirkungen die von der Bahn beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen entlang des Bahndamms sowie die gemäß Nr. 4.) ermittelten Planungen haben werden für:

 

a)    Erhalt bzw. Aufwertung des Offenbacher Hauptbahnhofs als Systemhalt im Regionalverkehr,

 

b)    Einrichtung einer „Südtangente“ im Regionalverkehr zwischen (Aschaffenburg -) Hanau - Offenbach - Frankfurt-Süd - Flughafen (bzw. - Langen - Darmstadt),

 

c)    Einrichtung eines Fernverkehrshalts in Offenbach,

 

d)    Ost-West-Radschnellweg auf dem Offenbacher Bahndamm,

 

e)    öffentliche oder private Folgenutzung des Gebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs.

 

 

Begründung:

 

zu 3.) Die angesprochenen Viaduktbögen und die Bahnunterführung Bieberer Straße prägen das Bild der Offenbacher Innenstadt und sollten daher erhalten bleiben.

 

zu 4.) In den nächsten Jahren stehen sowohl im deutschlandweiten als auch im regionalen Schienenverkehr starke Veränderungen an:

 

● Mit dem Deutschlandtakt sollen die ICE / IC Verbindungen stark ausgeweitet werden. Darüber hinaus soll zukünftig der komplette ICE-Verkehr über die Strecke Hanau – Offenbach – Frankfurt Süd geführt werden. Damit fahren zukünftig bis zu 32 Intercity-Züge pro Stunde durch Offenbach.

 

● Der Regionalverkehr hingegen soll zukünftig fast ausschließlich über die Strecke Hanau-Maintal-Frankfurt Ost geführt werden (Nordmainische S-Bahn). Als Folge hielten nur noch zwei Züge pro Richtung in Offenbach (Hessenexpress). Die Verbindungen nach Aschaffenburg und Würzburg entfiele, womit der Offenbacher Hauptbahnhof weiter an Bedeutung verliert.

 

● Mit der Inbetriebnahme des Gotthardtunnels und ab 2026 des Brennertunnels wird der durch Deutschland geführte Güterverkehr ca. verfünffacht. Der Güterverkehr fährt die Häfen Hamburg und Rotterdam an. Beide Verkehrsrichtungen nutzen auch die Trasse Frankfurt Süd/Offenbach/Hanau. Durch die Ausweitung des Güterverkehrs ist Offenbach daher einer erheblichen Mehrbelastung ausgesetzt. Auf einer Veranstaltung zum Lärmschutz in Offenbach nannte eine Bahnvertreterin 27 Güterzüge, die zukünftig pro Nacht auf dieser Strecke fahren werden. Heute sind es lediglich neun.

 

Der antragstellenden Fraktion ist es wichtig, im Zuge des Beschlusses zu den Lärmschutzmaßnahmen einen Überblick über die zukünftigen verkehrlichen Belastungen der Stadt Offenbach durch den Schienenverkehr zu erhalten. Nur wenn diese Belastungen bekannt sind, hat die Stadtverordnetenversammlung  eine ausreichende Informationsgrundlage für weitere Beschlüsse bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen.

 

zu 5.) Es ist möglich, dass Lärmschutzmaßnahmen und die unter Punkt 4 ermittelten Verkehrsströme Konsequenzen haben werden für die unter a. bis d. angegebenen Verkehrsprojekte sowie die Nutzung des Gebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofes. Da diese Projekte in der Öffentlichkeit sowie im politischen Raum häufig thematisiert werden, erscheint es der Antragstellerin angebracht, ihre Realisierbarkeit auf der Grundlage von Punkt 4 darzustellen.