Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0549/2Ausgegeben am 30.01.2019

Eing. Dat. 30.01.2019

 

 

 

 

 

Planungsvorgaben der Stadt Offenbach am Main für das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn

hier: Beschluss

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.01.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0549 wird wie nachstehend hinter Punkt 2 ergänzt:

 

Der Magistrat wird außerdem beauftragt, in Ergänzung zu dem Planungsvorgaben der DB Netz AG zu kommunizieren, dass:

 

-  Die Stadt Offenbach unbedingt begrünte Lärmschutzwände wünscht, sollte ein solches System für die Bundesrepublik Deutschland seitens des Eisenbahn-Bundesamtes doch innerhalb des Planungszeitraumes zugelassen werden.

 

-  Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sollen parallel Möglichkeiten eruiert werden, wie möglicherweise im Rahmen der Maßnahme eine Begrünung so erfolgen kann, dass die Lärmschutzwand an sich nicht begrünt ist, optisch die Wand aber durch eine vorgelagerte Begrünung aufgelockert wird.

 

 

Begründung:

 

Der Lärmschutz für Bewohnerinnen und Bewohnern hat für Offenbach höchste Priorität, daher wird die Ermöglichung eines Schallschutzes durch das freiwillige Programm des Bundes „Maßnahmen zur Lärmsanierung an Schienenwegen“ ausdrücklich begrüßt.

 

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung wurde durch Teilnehmerinnen und Teilnehmern immer wieder betont, dass sie eine Begrünung der Maßnahmen wünschen.

 

Zu 1: Das aktuell von der DB Netz AG verwendete und amtlich zugelassene System für die Lärmschutzwände ist nicht für eine Begrünung ausgelegt. Daher wird in der Begründung zum Beschluss dargelegt, dass eine Begrünung der Lärmschutzwände nicht möglich ist. Da vorstellbar ist, dass auch weitere Kommunen begrünten Lärmschutzwänden den Vorzug geben, könnte es möglich sein, dass weitere Systeme seitens des Eisenbahn-Bundesamtes zugelassen werden.

 

 Zu 2: Eine mögliche Alternative könnten Begrünungen darstellen, welche räumlich nah, aber in einem entsprechenden Abstand zu der Schallschutzwand erfolgen, so dass die Wand von den Anwohnerinnen und Anwohnern als nicht so massiv wahrgenommen wird.