Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0555Ausgegeben am 07.02.2019

Eing. Dat. 31.01.2019

 

 

 

Umwandlung der Bachschule - Haupt- und Realschule mit Förderstufe – in eine verbundene Grund- und schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-045 (Dez. IV, Amt 40) vom 30.01.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

 

1.    Die Organisationsform der Bachschule wird - beginnend mit dem Schuljahr 2020/2021 - in eine verbundene Grund- und schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule umgewandelt. Mit dem Aufbau der Jahrgangsstufen der Gesamtschule laufen die noch vorhandenen Klassen der bisherigen Förderstufe, Haupt- und Realschule Zug um Zug aus.

 

2.    Die erforderliche Zustimmung des Kultusministeriums gem. § 146 Hessisches Schulgesetz ist einzuholen.

 

 

Begründung:

 

In der 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2013 wird dargestellt, dass die Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulbezirken der Eichendorffschule und der Wilhelmschule die Neueinrichtung einer weiteren Grundschule im Innenstadtbereich zu deren Entlastung notwendig machen. Diese soll auf dem Grundstück der Bachschule errichtet und organisatorisch der Schule angegliedert werden.

Die Bachschule hat die erforderliche Innenstadtnähe und erhält damit einen stabilen Unterbau in der Primarstufe, was den Kindern ermöglicht, einen Schulabschluss nach Klasse 9 oder 10 ohne Schulwechsel zu erreichen.

 

Die Umwandlung der Sekundarstufe in eine integrierte Gesamtschule stellt nicht nur eine pädagogische Weiterentwicklung der Schule dar.  Das Land Hessen lässt seit dem Schuljahr 2018/2019 bei dem Übergang in die weiterführende Schule keine Anwahl der Förderstufe mehr zu. Hierdurch verzeichnen die Haupt-und Realschulen mit Förderstufe wie die Bachschule erheblich weniger Zulauf, im Gegenzug steigt die Nachfrage nach Plätzen in der Gesamtschule unerwartet weiter an. Diese kann durch die beabsichtigte Schulorganisationsmaßnahme bedient werden.

 

 

Die Schule erhält eine 2zügige Grundschule. Die Sekundarstufe, die bisher in der Förderstufe 3zügig und in der Haupt- und Realschule 3-4zügig lief, wird in der Gesamtschule 5-zügig geführt.