Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 24.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019

 

 

 

 

 

TOP 6

KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH
hier: neue Gesellschafter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-437 (Dez. I, Amt 20) vom 28.11.2018,
2016-21/DS-I(A)0536

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:

 

1.  Die neuen Stammkapitaleinlagen der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH in Höhe von 5.800,00 € werden an die neuen Gesellschafter abgetreten

 

-     an den Landkreis Darmstadt-Dieburg Anteile in Höhe von 2.800,00 €

-     an den Wetteraukreis Anteile in Höhe von 1.500,00 €

-     an den Rheingau-Taunus-Kreis Anteile in Höhe von 1.450,00 €

-     an die Stadt Lorch (Rheingau-Taunus-Kreis) Anteile in Höhe von 50,00 €

 

so dass diese – vorbehaltlich ihrer Gremienbeschlüsse – zum 01. Januar 2019 Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbh werden können. Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags der oben genannten Abtretung von Geschäftsanteilen zu.

 

2.  Es wird der Aufnahme der oben genannten Gebietskörperschaften als neue Gesellschafter der KulturRegion FrankfurtRheinMain gGmbH zugestimmt.

 

3.  Es wird zugestimmt, dass an dem bisher angewendeten notariellen Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen weiterhin festgehalten wird.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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