Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019

 

TOP 9

Bebauungsplan Nr. 651 „Kaiserlei-Nordwest“
hier: Aufstellungsbeschluss; außerdem Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 623

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-468 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.12.2018,
2016-21/DS-I(A)0539

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:

 

1.    Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, zwischen dem Main im Norden, der Bundesautobahn (BAB) 661 im Osten, der Strahlenbergerstraße im Süden und der Stadtgrenze zu Frankfurt im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

·      Im Norden: den Main

·      Im Osten: die BAB 661 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18 und 345/49

·      Im Süden: die Strahlenbergerstraße

·      Im Westen: die Gemarkungsgrenze zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Stadt Frankfurt am Main

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere:

·      Steuerung der Art der baulichen Nutzung im nordwestlichen Kaiserleigebiet

·      Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion

·      Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts

 

2.    Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 623 „Offenbach Kaiserlei – zwischen Bundesautobahn (BAB) 661 und Stadtgrenze“ vom 09.03.2006 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung