Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019

 

 

 

 

 

TOP 11

Bebauungsplan Nr. 648 mit der Bezeichnung „Klinikum Offenbach“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-470 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.12.2018,
2016-21/DS-I(A)0541

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:

 

1.        Dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB (Vorvertrag) zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Sana Klinikum Offenbach GmbH, Starkenburgring 66, 63069 Offenbach, wird zugestimmt (Anlage 1).

 

Der Vorvertrag umfasst insbesondere folgende Inhalte:

·      Kostentragung bzgl. der Baurechtschaffung für die Fläche des Sana-Klinikums (u. a. städtebaulicher Rahmenplan, Fachgutachten, Bebauungsplan),

·      Erstellung eines Bebauungsplan-Entwurfs auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans,

·      Vorvereinbarung zum Eigentumsübergang von Flurstücken bzw. Flurstücksteilen im Vertragsgebiet,

·      Abschluss eines weiteren städtebaulichen Vertrags zum Bebauungsplan, u. a. mit Regelungen zu Grünflächen sowie natur- und artenschutzrechtlichem Eingriffsausgleich.

 

2.         Für das Gebiet des Geltungsbereichs mit dem Gelände des Sana-Klinikums ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Offenbach, Flur 7, mit den Nrn. 266/22, 266/8 (Grünring, teilweise bebaut), 266/11, 325/1 und 266/15 (Grünring), sowie die Straßengrundstücke 585/1 (Rosenaustraße), 531/2 und 526/1 tlw. (Sprendlinger Landstraße), 556/5 tlw. (Starkenburgring), 573/2 tlw. (nördliche Brinkstraße), 584/3 tlw. (Gutenbergstraße), 571/3 tlw. (Lortzingstraße), 652/1 tlw. (östliche Beethovenstraße) und 653/2 tlw. (Richard-Wagner-Straße) und wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Süden

Von der Mitte der Beethovenstraße (Flurstücke 652/1 und 653/2), der östlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 280, der östlichen Grenze des Flurstücks  282/3, der südlichen, westlichen und nördlichen Grundstücksgrenze der Rosenaustraße (Flurstück 585/1) und der westlichen und südlichen Grenze des Klinikumgrundstücks (Flurstück 266/22) bis zur Sprendlinger Landstraße.

 

Im Westen

Von der östlichen und westlichen Grundstücksgrenze der Sprendlinger Landstraße (Flurstücke 526/1 und 531/2).

 

Im Norden

Von der nördlichen Grundstücksgrenze des Starkenburgrings (Flurstück Nr. 531/ 2 und 556/5), der nördlichen Grenzen der Flurstücke 180/ 2 und 180/1, der nördlichen, westlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 266/2.

 

Im Osten

Von der Mitte der Brinkstraße (Flurstück 573/2) und der Mitte der Lortzingstraße (Flurstücke 584/3 und 571/3).

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 648 soll das Planungsrecht für die Neuordnung der Bebauung des Klinikumgeländes geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:

·      Planungsrechtliche Steuerung und Sicherung der Klinikumsnutzung,

·      Definition des städtebaulichen Rahmens für die weitere Entwicklung des Areals,

·      Sicherung der inneren Erschließung und Regelung der äußeren Erschließung auf den Verkehrsflächen,

·      planungsrechtliche Bewältigung der Immissionssituation,

·      Weiterführung bzw. Herstellung des Grünrings im Nordteil.

 

 

Die öffentlichen Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung