Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019

 

 

 

 

 

TOP 16

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Projekt- und Vergabebeschluss Bereitstellung von vier Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Ernst-Reuter-Schule zum Schuljahr 2019/2020 und 2021/2022

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-024 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2019,
2016-21/DS-I(A)0546

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 16 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD und des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:

 

1.    Der Bereitstellung von vier Klassenraummodulen zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Ernst-Reuter-Schule zum Schuljahr 2019/2020 und 2021/2022, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 628.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei den Produktkonten 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“, 01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 8034, und 01010800.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen“ wie folgt bereitgestellt:

 

01010800.6700000160:

 

Haushaltsmittel 2019:   34.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:   69.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:   44.000,00 €

 

01010800.6161000260:

 

Haushaltsmittel 2019: 176.000,00 €

Haushaltsmittel 2021: 151.000,00 €

 

01010800.6120000060:

 

Haushaltsmittel 2019: 154.000,00 €

 

Gesamt:                                     628.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2019. Die Mittel für die Folgejahre werden in der Haushaltsplanung 2020 ff. berücksichtigt.

 

3.    Die Umsetzung der Maßnahme wird der OPG treuhänderisch übertragen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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