Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019

 

 

 

 

 

TOP 19

Planungsvorgaben der Stadt Offenbach am Main für das Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn
hier: Beschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-029 (Dez. IV, Amt 60) vom 17.01.2019,

2016-21/DS-I(A)0549

Ergänzungsantrag SPD vom 29.01.2019, 2016-21/DS-I(A)0549/1

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.01.2019,

2016-21/DS-I(A)0549/2

 

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 19 verlässt Herr Stv. Wilhelm (SPD) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

2016-21/DS-I(A)0549

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

 

1.     Die in Anlage 1 beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen werden der DB Netz AG als kommunale Zielvorgaben und Planungsgrundlage für das Planfeststellungverfahren für Lärmschutzmaßnahmen i. R. des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn vorgelegt.

 

2.     Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der DB Netz AG wird die Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat über die Stellungnahme der Stadt zur Planung der DB sowie über den Planfeststellungsbeschluss informiert.

 

Der Magistrat wird außerdem beauftragt, in Ergänzung zu dem Planungsvorgaben der DB Netz AG zu kommunizieren, dass:

 

-  Die Stadt Offenbach unbedingt begrünte Lärmschutzwände wünscht, sollte ein solches System für die Bundesrepublik Deutschland seitens des Eisenbahn-Bundesamtes doch innerhalb des Planungszeitraumes zugelassen werden.

 

-  Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sollen parallel Möglichkeiten eruiert werden, wie möglicherweise im Rahmen der Maßnahme eine Begrünung so erfolgen kann, dass die Lärmschutzwand an sich nicht begrünt ist, optisch die Wand aber durch eine vorgelagerte Begrünung aufgelockert wird.

 

 

 

Punkt 3.)

 

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass stadtbildprägende Teile des Bahndamms wie die Viaduktbögen entlang der Robert-Koch- und Bismarckstraße sowie die Bahnunterführung Bieberer Straße als solche erhalten bleiben.

 

Punkt 4.)

 

Der Magistrat wird beauftragt, alle Verkehrsplanungen von Bund, Land, Deutscher Bahn AG, Rhein- Main Verkehrsverbund (RMV) und möglicher weiterer Planungsträger bezüglich der künftigen Verkehrsströme auf der Bahnlinie Hanau-Offenbach-Frankfurt Süd aufzulisten und im Detail auf ihre Auswirkungen auf Offenbach am Main zu überprüfen.

 

Hierzu könnte beispielsweise die IG Dreieichbahn oder ein Fahrgastverband wie Pro Bahn beauftragt werden. Zudem wäre eine Kooperation mit Hanau und Mühlheim möglich.

 

Punkt 5.)

 

Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, welche Aus- und Wechselwirkungen die von der Bahn beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen entlang des Bahndamms sowie die gemäß Nr. 4.) ermittelten Planungen haben werden für:

 

a)    Erhalt bzw. Aufwertung des Offenbacher Hauptbahnhofs als Systemhalt im Regionalverkehr,

 

b)    Einrichtung einer „Südtangente“ im Regionalverkehr zwischen (Aschaffenburg -) Hanau - Offenbach - Frankfurt-Süd - Flughafen (bzw. - Langen - Darmstadt),

 

c)    Einrichtung eines Fernverkehrshalts in Offenbach,

 

d)    Ost-West-Radschnellweg auf dem Offenbacher Bahndamm,

 

e)    öffentliche oder private Folgenutzung des Gebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0549/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Vorlage 2016-21/DS-I(A)0549 wird wie nachstehend hinter Punkt 2 ergänzt:

 

Der Magistrat wird außerdem beauftragt, in Ergänzung zu dem Planungsvorgaben der DB Netz AG zu kommunizieren, dass:

 

-  Die Stadt Offenbach unbedingt begrünte Lärmschutzwände wünscht, sollte ein solches System für die Bundesrepublik Deutschland seitens des Eisenbahn-Bundesamtes doch innerhalb des Planungszeitraumes zugelassen werden.

 

-  Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sollen parallel Möglichkeiten eruiert werden, wie möglicherweise im Rahmen der Maßnahme eine Begrünung so erfolgen kann, dass die Lärmschutzwand an sich nicht begrünt ist, optisch die Wand aber durch eine vorgelagerte Begrünung aufgelockert wird.

 

 

2016-21/DS-I(A)0549/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Punkt 3.)

 

Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass stadtbildprägende Teile des Bahndamms wie die Viaduktbögen entlang der Robert-Koch- und Bismarckstraße sowie die Bahnunterführung Bieberer Straße als solche erhalten bleiben.

 

Punkt 4.)

 

Der Magistrat wird beauftragt, alle Verkehrsplanungen von Bund, Land, Deutscher Bahn AG, Rhein- Main Verkehrsverbund (RMV) und möglicher weiterer Planungsträger bezüglich der künftigen Verkehrsströme auf der Bahnlinie Hanau-Offenbach-Frankfurt Süd aufzulisten und im Detail auf ihre Auswirkungen auf Offenbach am Main zu überprüfen.

 

Hierzu könnte beispielsweise die IG Dreieichbahn oder ein Fahrgastverband wie Pro Bahn beauftragt werden. Zudem wäre eine Kooperation mit Hanau und Mühlheim möglich.

 

Punkt 5.)

 

Der Magistrat wird beauftragt darzustellen, welche Aus- und Wechselwirkungen die von der Bahn beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen entlang des Bahndamms sowie die gemäß Nr. 4.) ermittelten Planungen haben werden für:

 

a)    Erhalt bzw. Aufwertung des Offenbacher Hauptbahnhofs als Systemhalt im Regionalverkehr,

 

b)    Einrichtung einer „Südtangente“ im Regionalverkehr zwischen (Aschaffenburg -) Hanau - Offenbach - Frankfurt-Süd - Flughafen (bzw. - Langen - Darmstadt),

 

c)     Einrichtung eines Fernverkehrshalts in Offenbach,

 

d)    Ost-West-Radschnellweg auf dem Offenbacher Bahndamm,

 

e)    öffentliche oder private Folgenutzung des Gebäudes des Offenbacher Hauptbahnhofs.

 

 

2016-21/DS-I(A)0549

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Die in Anlage 1 beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen werden der DB Netz AG als kommunale Zielvorgaben und Planungsgrundlage für das Planfeststellungverfahren für Lärmschutzmaßnahmen i. R. des Lärmsanierungsprogramms der Deutschen Bahn vorgelegt.

 

2.      Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der DB Netz AG wird die Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat über die Stellungnahme der Stadt zur Planung der DB sowie über den Planfeststellungsbeschluss informiert.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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