Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0049Ausgegeben am 13.02.2019

Eing. Dat. 31.01.2019

 

 

Sozialen Wohnraum schaffen mit ‚Vermiete doch an die Stadt‘

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.2018,

2016-21/DS-I(A)0469/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2019-047 (Dez. IV, Amt 60) vom 30.01.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche zusätzlichen Maßnahmen die Stadt ergreifen kann, um bestehenden Wohnraum in Offenbach auch für am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen zugänglich zu machen und wie diese gefördert oder geschaffen werden können und wie eine effizientere Nutzung des bestehenden Wohnraums erreicht werden.

 

Es sollen insbesondere Ansätze geprüft werden, die:

·         ein gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen, wie z.B. Wohnen gegen Hilfe,

·         den Aufwand und die Schwelle für Wohnungstausch senken und so die Unternutzung von Wohnraum mindern, wie z. B. Tauschbörsen,

·         Anreize für den Umzug in eine Wohnung angemessener Größe setzen bzw. hier unterstützen,

·         Anreize für Privatvermieter setzen, ihre Wohnungen an Personen zu vermieten, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

1.    Gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen, wie z. B. Wohnen gegen Hilfe

 

Entsprechende Konzepte werden von Sozialträgern, etwa bei Demenzwohn-gruppen und dergleichen mehr, für bestimmte Zielgruppen angeboten. In Frankfurt besteht darüber hinaus mit dem „Netzwerk für gemeinschaftliches Wohnen“ eine Anlaufstelle, bei der sich auch Offenbacher Gruppen organisieren, um gemeinschaftliche Wohnprojekte aufzustellen.

 

2.    Aufwand und die Schwelle für Wohnungstausch senken und so die Unternutzung von Wohnraum mindern, wie z. B. Tauschbörsen

 

Angebote zum Wohnungstausch, insbesondere für ältere Personen, deren Haus oder Wohnung zu groß und nicht altersgerecht ausgestattet ist, können Beratung, Wohnungsvermittlung und Hilfen für den Umzug umfassen. Eine Wohnberatungsstelle war bis vor ca. acht Jahren beim Sozialamt verortet. Zurzeit ist für eine umfassende Umzugshilfe in der Verwaltungsstruktur kein Beratungsangebot mehr gegeben.

3.    Anreize für den Umzug in eine Wohnung angemessener Größe setzen bzw. hier unterstützen

 

Voraussetzung für den Umzug ist i. d. R. ein barrierefreies und günstiges Wohnungsangebot, möglichst im vertrauten Quartier. Jedoch sind, bei langjährigen, günstigen Altmietverträgen der aktuell angemieteten Wohnungen, selbst kleine, barrierefreie neue Wohnungen häufig unverhältnismäßig teuer und wirken sich negativ auf die Umzugsbereitschaft aus.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass geeignete barrierefreie Wohnungen im Bestand kaum vorhanden sind.

 

Im sozialen Mietwohnungsbau werden neue barrierefreie Wohnungen im Segment „DIN 18040-2“ mit Änderung der Landes-Förderrichtlinie des sozialen Mietwohnungsbaus nicht mehr zusätzlich gefördert. Diese Wohnungen werden seither von Vorhabenträgern nicht mehr angefragt. Es wird zwischen barrierefrei nach „DIN 18040-2“, für körperlich eingeschränkte Personen, die jedoch nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind und barrierefrei nach „DIN 18040-2 R“ für Rollstuhlfahrer unterschieden. Entgegen den o. g. Wohnungen nach „DIN 18040-2“ werden die noch aufwändiger herzustellenden rollstuhlgerechten Wohnungen weiterhin gesondert bezuschusst, müssen aber ausschließlich von Haushalten mit Rollstuhlfahren belegt werden, das heißt, diese Wohnungen stehen nur einer kleinen Gruppe zur Verfügung.

 

Um die Bereitschaft der Vorhabenträger zu erhöhen, den benötigten barrierefreien Wohnraum (nach „DIN 18040-2“) anzubieten, könnte, als Ersatz für die entfallene Landes-Zusatzförderung, eine ergänzende Offenbacher Förderung für barrierefrei (nach „DIN 18040-2“) gebaute Wohnungen des Landesprogrammes angeboten werden.

 

Ein einsprechender Arbeitsauftrag liegt bisher noch nicht vor. Daneben können über das in Offenbach bereits installierte Förderprogramm „Zum Ankauf von Belegrechten in Offenbach am Main“ Belegrechte an neu gebauten, nicht geförderten Wohnungen erworben werden.

 

Eine Beratungseinrichtung bzw. sonstige Stelle, die Anreize für Wohnungsumzüge schafft, ist in der Verwaltungsstruktur bisher nicht verankert. Sie könnte, unter Beachtung der DSGVO und mit Bereitstellung finanzieller Mittel, bei der GBO eingerichtet werden.

 

4.    Anreize für Privatvermieter zu setzen, ihre Wohnung an Personen zu vermieten, die am Wohnungsmarkt benachteiligt sind.

 

Ein entsprechender Anreiz besteht bereits: Auch unter dieser Zielsetzung kann das kommunale Förderprogramm zum Ankauf von Belegrechten eingesetzt werden.