Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0050Ausgegeben am 14.02.2019

Eing. Dat. 14.02.2019

 

 

 

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Magistratsvorlage Nr. 2019-073 (Dez. II, Amt 20) vom 13.02.2019

 

 

Der Magistrat hat am 13.02.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

1.    In Abänderung der vom Magistrat am 17.10.2018 beschlossenen Haushaltssatzung 2019 (Mag.-Vorlage 2018-366; DS I (A) 0500) wird die überarbeitete Haushaltssatzung 2019 gemäß Anlage 1 beschlossen und der Haushaltsplan 2019 inklusive der Änderungslisten für den Ergebnis- und Finanzhaushalt (Anlage 2 und 3) und der überarbeitete Stellenplan 2019 (Anlage 4) festgesetzt.

 

2.    Das ebenfalls am 17.10.2018 vom Magistrat beschlossene Investitionsprogramm 2019 inklusive der Änderungen in Anlage 3 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen (Anlage 5).

 

3.    Das ebenfalls am 17.10.2018 vom Magistrat beschlossene Haushaltssicherungskonzept (Mag.-Vorlage 2018-366; DS I (A) 0529) wird zurückgezogen und durch die beigefügte Anlage 6 ersetzt.

 

4.    Es wird beantragt, dass die Änderungen unter 1 bis 3 vom Vorsitzenden des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen am 18.02.2019 zum Antrag erhoben werden.

 

5.    Es wird beantragt, dass eine Beschlussausfertigung dieser Magistratsvorlage volltextlich der Stadtverordnetenversammlung in geeigneter Form zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

Begründung:

 

Vorbemerkung

Die jetzt notwendig gewordene Beschlussfassung zum Haushalt 2019 mit einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer B auf 995 Hebesatzpunkte hat Ihre Grundlage in der verheerenden langjährigen Entwicklung der Offenbacher Haushalte. Dies verdeutlicht die nachfolgende Zeitreihe wesentlicher Zahlen aus den Haushalten der Jahre 2009 bis 2017.

Die Änderungen des Zahlungsmittelbestandes aus Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit betrugen danach zum Ende der jeweiligen Haushaltsjahre (Angaben in Mio. €):

 

 

 

 

Im gleichen Zeitraum entwickelte sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wie folgt (Angaben in Mio. €):

 

Die ordentlichen Ergebnisse der Jahre (Jahresabschluss) zeigten die nachfolgenden Saldenstände (Angaben in Mio. €):

 

Hier ist anzumerken, dass in den Jahren 2015 bis 2017 gegenüber der Planung im IST vergleichsweise nur sehr geringem Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit zwischen 3,4 Mio. € p.a. und 10,8 Mio. € p.a. bei gleichzeitig höherer Darlehensaufnahme (auch aus Genehmigungen der Vorjahre) zu verzeichnen waren.

 

Der geringe Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit resultierte daraus, dass in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund der nicht gegebenen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt keine neuen Investitionsmaßnahmen/Projekte begonnen werden konnten. Lediglich die bereits begonnenen Maßnahmen konnten fortgeführt werden.

 

Darüber hinaus erhielt die Stadt Offenbach in den Jahren 2009 20,0 Mio. €, in 2012 20,0 Mio. €, in 2013 ebenfalls 20,0 Mio. € und in 2016 38,0 Mio. € als zusätzliche Einnahmen aus Mitteln des Landesausgleichsstocks. Dies muss bei den o.a. Jahresergebnissen berücksichtigt werden.

 

Die Gesamtverschuldung betrug zum 31.12.2017  920,9 Mio. €, davon Kassenkredite 548,0 Mio. € und Darlehen für Investitionen 372,9 Mio. €. Bei dem Darlehensstand ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Offenbach auf Basis des mit dem Land Hessen abgeschlossenen Schutzschirmvertrages vom 18.2.2013 um 211,2 Mio. € entschuldet wurde mit entsprechenden Zinsdiensthilfen des Landes und aus dem Landesausgleichsstock.

 

Die oben dargestellten Zahlen belegen eindeutig, dass die Stadt Offenbach seit dem Haushaltsjahr 2009 überschuldet ist.

 

Die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt hat die Stadt Offenbach in den oben skizzierten Jahren durch jeweilige Genehmigung der Jahreshaushalte begleitet.

 

Der erste Paradigmenwechsel im Handeln der letztlich dem Hessischen Innenministerium unterstehenden Kommunalaufsicht erfolgte im Rahmen des Schutzschirmvertrags, in dem ein vertraglich vereinbarter Konsolidierungspfad mit Land Hessen festgelegt wurde. In diesem Zuge wurde in einem ersten Schritt mit dem Haushaltsplan 2013 die Grundsteuer B um 70 Punkte auf 500 erhöht.

 

Der zweite Paradigmenwechsel erfolgte im Jahr 2014 durch die Rückgabe des von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Doppelhaushalts 14/15 durch das Regierungspräsidium aufgrund der Abweichungen von der Konsolidierungsvereinbarung aus dem Schutzschirmvertrag. In der Folge des nicht genehmigungsfähigen Haushalts wurde u.a. für das Haushaltsjahr 2015 der Hebesatz der Grundsteuer B auf 600 Punkte festgesetzt und somit eine Genehmigungsfähigkeit erreicht. Damit konnten die bereits begonnenen Projekte fortgesetzt werden, neue Projekte, die insbesondere aufgrund des Wachstums der Stadt dringend benötigt werden, aber nicht begonnen wurden.

 

Mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahre 2016 nahm der Druck auf defizitäre Städte und Gemeinden zur Steigerung ihrer Finanzkraft u.a. durch Anhebung der Hebesätze weiter zu. Durch die Umstellung auf einen bedarfsorientierten Finanzausgleich sind darüber hinaus auftretende Defizite durch die Kommunen selbst durch Steigerung ihrer eigenen Einnahmen auszugleichen.

Im Schlussbericht des Hessischen Landesrechnungshofs der 184. Überörtlichen Prüfung der kreisfreien Städte in Hessen vom 7.3.2017(S. 80) heißt es zudem wörtlich:

 

„Die Stadt Offenbach plante für das Jahr 2014 einen ordentlichen Fehlbetrag in Höhe von 48,4 Millionen €. Der Hebesatz für die Grundsteuer B lag bei 500 Prozent. Um ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis zu erzielen, wäre rechnerisch ein Hebesatz von 1.567 Prozent notwendig gewesen. Damit war für die Stadt Offenbach am Main aufgrund der Höhe des Defizits und der Struktur der Bemessungsgrundlage die höchste Hebesatzanpassung(1.067 Prozentpunkte) notwendig, um rechnerisch einen Haushaltsausgleich zu erreichen.“

 

Der letzte Paradigmenwechsel erfolgt mit Einführung der Hessenkasse im Jahr 2018. Die Stadt Offenbach wurde hierdurch um weitere 564 Mio. € entlastet.

Begleitend zur Einführung der Hessenkasse gab es zahlreiche Änderungen der HGO, die wir in Anlage 7 darstellen. Ziel der Änderungen ist es, die erneute Verschuldung der Kommunen zu verhindern. Die Verpflichtung zur Erhöhung der Einnahmen der Kommunen aus eigener Kraft und die Bildung von Liquiditätsrücklagen stehen im Vordergrund. Durch die geänderten haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde die bisherige Praxis der Kommunen, ihre laufenden Aufgaben über Kredite und damit eine zunehmende Verschuldung zu finanzieren, beendet.

 

Soweit die Vorbemerkung.

 

Die Stadt Offenbach wächst seit vielen Jahren. Mit dem Zuzug von gut verdienenden Menschen ändert sich die Sozialstruktur der Stadt. Auch zahlreiche bauplanerische Maßnahmen (Bieber-Nord, Bürgel-Ost, Luisenhöfe, Kappus-Gelände, Goethequartier, Senefelderquartier, Ostbahnhof-Areal etc.) haben das Wachstum der Stadt befördert. Hinzu kommt die teils erhebliche Nachverdichtung bestehender Quartiere. Die Einwohnerzahlen ist von einstmals 120.000 auf inzwischen rund 138.000 Bürgerinnen und Bürger gestiegen.

 

Aus diesem Wachstum ergeben sich allerdings auch erhebliche Anforderungen an die Verwaltung und die Infrastruktur. Die Verwaltung muss personell in der Lage sein, den Dienstleistungsanspruch von 18.000 zusätzlichen Bürgerinnen und Bürgern erfüllen zu können. Die Infrastruktur muss in der Lage sein, die zusätzlichen Kinder und Schüler aufnehmen und ordentlich beschulen zu können.

 

Um die Dienstleistungsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen zu können und den Erfordernissen einer gewachsenen Großstadt gerecht werden zu können, ist zusätzliches Personal in der Stadtverwaltung unumgänglich. Die im Jahr 2018 mit den Beschlüssen zum Haushalt 2018 bzw. Nachtragshaushalt 2018 bereits vorgenommenen Stellenzuwächse sind nicht auskömmlich. Der mit der Vorlage geänderte Stellenplan 2019 sieht deshalb die Schaffung von zusätzlichen 64,09 neuen Stellen vor. Dies sind gegenüber dem ursprünglichen Stellenplan 20 Stellen weniger.

 

Diese Ausweitung des Stellenplans stellt eine dauerhaft höhere Belastung für den Ergebnishaushalt der Stadt dar. Festzuhalten bleibt aber, dass die Stadt Offenbach auch weiterhin im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten aufweist.

 

Eine erhebliche Herausforderung für den Haushalt stellt zudem der infolge des Wachstums der Stadt notwendige Ausbau der Infrastruktur dar. Aufgrund der massiv gestiegenen Schülerzahlen sind drei neue Grundschulen und ein neues sechszügiges Gymnasium notwendig. Gemeinsam mit den sich aus den Erfordernissen der Luftreinhaltung ergebenden Pflichtleistungen ergibt sich ein zusätzlicher Investitionsbedarf von rund 100 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren. Insgesamt benötigt die Stadt Offenbach zur Finanzierung aller Investitionsvorhaben zusätzliche Kreditmarktmittel in Höhe von rund 128 Millionen Euro.

 

Hinzu kommen die sich aus dem Schutzschirmvertrag ergebenden Konsolidierungserfordernisse sowie die Erfüllung der sich aus den im Zuge der HESSENKASSE ergebenden Verpflichtungen für die Stadt Offenbach spätestens ab dem Jahr 2022.

 

Mit dem Regierungspräsidium wurden in den vergangenen Wochen über die vorgenannten Punkte und Herausforderungen sehr intensive Gespräche geführt. Ziel des Magistrats war es dabei grünes Licht für die benötigte Kreditaufnahme zu erhalten, damit die zeitnahe Realisierung der vorgenannten Investitionsvorhaben sichergestellt werden kann.

 

Im November 2018 hatte das RP deutlich gemacht, dass die „finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt“ die maßgebliche kommunalaufsichtsrechtliche Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage sein würde.

 

Vor diesem Hintergrund unterbreitete der Magistrat dem RP für das Gespräch am 16.1.2019 zwei Modelle:

 

Modell 1

Anhebung der Grundsteuer B in zwei Schritten:

·         200 Prozentpunkte ab dem 1.1.2019

·         Weitere 195 Prozentpunkte ab dem 1.1.2022

 

Dieses Stufenmodell war der Versuch, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt soweit zu verbessern, dass die Kreditgenehmigung seitens des RP erteilt werden kann. Und gleichzeitig die Belastung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger verteilt vornehmen zu können.

 

Modell 2
Anhebung der Grundsteuer B in einem Schritt:

·         395 Punkte zum 1.1.2019


Die Prüfung des Modell 1 durch das RP ergab, dass auf dieser Grundlage die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht gegeben ist, um eine Kreditgenehmigung in der von der Stadt benötigten Höhe erteilen zu können. Im Gespräch am 16.1.2019 wurde seitens des RP auf dieser Grundlage lediglich eine zusätzliche Kreditgenehmigung i.H. von 10 Mio. € p.a. in Aussicht gestellt.

 

Damit wäre die Stadt Offenbach lediglich in der Lage, die bereits begonnenen Projekte fortführen zu können. Die o.a. zwingend notwendigen neuen Projekte könnten nicht begonnen werden. Dieser Weg wurde seitens des Magistrats als nicht verantwortbar bewertet.

 

Auch eine vom Magistrat im Nachgang zum 16.1.2019 vorgenommene Modifizierung des Modells 1 (Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B um 250 Prozentpunkte zum 1.1.2019 und weitere 145 Prozentpunkte zum 1.1.2022) führte zu keiner anderen Bewertung durch das RP. Das ergab ein weiteres Gespräch des Magistrats mit dem RP am 4.2.2019.

 

In diesem Gespräch wurde seitens der Kommunalaufsicht unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Offenbach grundsätzlich nur auf Grundlage eines Haushaltsausgleich (Ergebnis- und Finanzhaushalt) im Plan und im Ergebnis als gegeben angesehen werden kann.

 

Daher ist eine Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte bereits ab dem 1.1.2019 unausweichlich.

 

Als Ergebnis der intensiven Erörterung mit dem Regierungspräsidium schlägt der Magistrat daher die im Tenor aufgeführten Maßnahmen vor.

 

Durch die Beschlussfassung wird Stadt Offenbach in die Lage versetzt, bereits in der Planung ab dem Jahr 2019 und für die Folgejahre

 

a)    einen ausgeglichen Haushalt gem. § 92 HGO sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt auszuweisen

b)    den Erfordernissen des § 3 Abs. 3 GemHVO zu entsprechen

c)    den Anforderung des § 106 HGO schrittweise nachzukommen zu können

d)    die Zahlung an die HESSENKASSE ab 2022 i.H.v. 3,09 Mio. € zu leisten.

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen lassen zudem in der Planung erwarten, dass die Stadt den Schutzschirmvertrag vereinbarungsgemäß erfüllt und damit der Fall einer Rückzahlung der gewährten Landesunterstützung (211 Millionen Euro) nicht eintritt.

 

Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen besteht ferner die Erwartung, vermutlich bereits im Frühjahr 2020 den Antrag auf Entlassung aus dem Schutzschirm für das Jahr 2021 stellen zu können.

 

Der vorgezogene Haushaltsausgleich lässt darüber hinaus erwarten, dass das Aufwachsen neuer Kassenkreditbelastungen vermieden werden kann. Der Schutzschirmvertrag sieht für die Jahre 2019 – 2021 jeweils unterjährige Fehlbeträge vor, die sich, Stand heute, in Verbindung mit den Kredittilgungsleistungen im genannten Zeitraum zu einem Kassenkreditbedarf von rund 80 Millionen Euro summieren würden. Dieser Betrag käme zu den Konsolidierungsmaßnahmen, die die Stadt Offenbach für die Erlangung eines den haushaltsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Haushaltsplanes für das Jahr 2022 zu treffen hätte, noch hinzu. Die letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragende Konsolidierungslast für einen den Vorschriften des § 92 HGO und § 3 Abs. 3 GemHVO entsprechenden Haushaltsplan würde also nochmals wesentlich höher sein, als zum jetzigen Zeitpunkt notwendig.

 

Die dennoch sehr erhebliche Belastung der Offenbacher Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, die aus der vorgesehenen Erhöhung der Grundsteuer B resultiert, sieht der Magistrat grundsätzlich als temporäre Maßnahme. Sie bedarf i.S. der Generationengerechtigkeit der Perspektive für eine mögliche Entlastung in den Folgejahren, falls eine Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Offenbach, eintritt. Durch dauerhaft höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer aufgrund einer erfolgreichen Wirtschaftsförderung kann die Stadt Offenbach diese Verbesserung maßgeblich mit beeinflussen.

 

Darüber hinaus ist aber auch eine vollständige Gegenfinanzierung der aus Bundes- und Landesaufgaben resultierenden Lasten notwendig. Jede Verbesserung in diesem Bereich hat unmittelbaren Einfluss auf eine mögliche Entlastung der Grundsteuerpflichtigen.

 

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen übernimmt der Magistrat seinen Teil der Verantwortung für die Finanzen Offenbachs, um die Situation nachhaltig in den Griff zu bekommen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind hart, aber unausweichlich.

 

Durch die inhaltlichen Anpassungen des Haushaltsplans ist in den kommenden Haushaltsjahren sowohl die Ergebnis- als auch die Finanzplanung ausgeglichen, insofern bedarf es gem. § 92a Abs. 1HGO und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium lediglich des beigefügten kurzen Haushaltssicherungs-konzepts.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

Nach § 8 Abs. 2 GO der Stadtverordnetenversammlung wird dieser Beschluss des Magistrats vom 13.02.2019 als 2016-21/DS-II(A)0050 veröffentlicht.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Anlage 1: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019

 

Anlage 2: Änderungsliste Ergebnishaushalt Planung 2019

 

Anlage 3: Änderungsliste Finanzhaushalt 2019

 

Anlage 4: Stellenplan 2019

 

Anlage 5: Ergebnisplanung für den Planungszeitraum 2018 bis 2022

 

Anlage 6: Haushaltssicherungskonzept 2019

 

Anlage 7: HGO-Änderungen im Zuge der Hessenkasse

 

Hinweis: Die Anlagen werden im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt.