Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0570Ausgegeben am 18.02.2019

Eing. Dat. 18.02.2019

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Personal- und IT-Strategie

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.02.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Um die zusätzlichen Stellen laut Stellenplan 2019 und die damit zusätzlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten mit qualitativen Maßnahmen zu flankieren, wird der Magistrat beauftragt:

 

1. Über die Ergebnisse der Potentialanalyse für eine Organisationsuntersuchung der Stadt Offenbach aus 2014 zu berichten und Evaluationsmöglichkeiten aufzuzeigen, sowie über den aktuellen Stand der Personalsituation der Stadtverwaltung zu berichten. Hierfür können geeignete Kennzahlen herangezogen werden (vakante Stellen, Fehltage, Überstunden u.ä.m.). Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sind Handlungsfelder aufzuzeigen;

 

2. Über den aktuellen Zustand des IT-Bereiches der Verwaltung im Allgemeinen, über die Harmonisierung der Systeme und über den Zukunftsbedarf in finanzieller und personeller Hinsicht bezüglich digitaler Verwaltung zu berichten und hierüber einen konkreten Zeitplan aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben;

 

3. Über das Konzept des Magistrats zur Einführung der E-Akte und deren Umsetzung in den verschiedenen Ämtern zu berichten und darzulegen, inwieweit das Konzept mit den von Land und Bund forcierten Maßnahmen und Projekten abgestimmt ist. Ein konkreter Zeitplan ist zeitgleich zu Punkt 2 vorzulegen;

 

4. Die genannten Berichte sind binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung schriftlich vorzulegen; gleichfalls ist zukünftig über die vorgenannten Punkte jährlich im HFB-Ausschuss zu berichten.

 

 

Begründung:

 

Die stark ansteigende Anzahl von Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern und die damit einhergehenden zusätzlichen Aufgaben erfordern zusätzliche Stellen in der Verwaltung, um den Servicestandard zu erhalten und zu verbessern.

 

Die Aufstockungen können ihre volle Wirkung nicht entfalten, wenn die Strukturen, die Prozesse und die technische Ausstattung nicht gleichermaßen den Erfordernissen angepasst und weiterentwickelt werden.

Die Organisationsuntersuchung der Stadtverwaltung ist einige Jahre alt, daher ist die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung  naheliegend.

 

Dies geschieht nicht von selbst. Dabei geben Tarife, Gesetze und andere Regelwerke den rechtlichen Rahmen vor. Betriebsvereinbarungen müssen weiterentwickelt werden. Vorgaben bezüglich der Stellenpläne, aber auch Benchmarks anderer vergleichbarer Verwaltungen und nicht zuletzt die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, implizieren einen Handlungsbedarf.

 

Wir haben darüber hinaus die Verpflichtung, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortungsbewusst zu handeln, vor dem Hintergrund unserer Sorgfaltsplicht und Effizienzkriterien. Daher ist aufzuzeigen, welche Handlungsfelder es gibt, beispielsweise bei der Weiterentwicklung von Arbeitszeitmodellen.

 

Die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt erfordern eine moderne IT-Umgebung (zum Beispiel E-Akte). Den Ausbau dieser wollen wir koordiniert in Angriff nehmen.

Es gilt daher verwaltungsübergreifend u. a. folgende Ziele zu erreichen:

Die Servicequalität für die Bürger ist zu optimieren. Dies beinhaltet auch die Verkürzung von Bearbeitungszeiten. Bei der E-Akte beispielsweise können mehrere Mitarbeiter parallel an einem Vorgang arbeiten. Die Fortschritte im Bürgerbüro sind ein gutes Beispiel für moderne Arbeitsstrukturen.    Da die Digitalisierung zu einer zunehmenden Verschiebung der Arbeit führt, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch vermehrte Weiterbildungsmöglichkeiten Unterstützung erhalten und die dafür notwendigen Fähigkeiten erlernen können. Dies kann die Arbeitszufriedenheit steigern und  die Fehlerquote senken.

 

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