Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0571Ausgegeben am 18.02.2019

Eing. Dat. 18.02.2019

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Stadtfinanzen nachhaltig sichern

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.02.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)    Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)     Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.    Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.    Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)     Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

2.    Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

3.    Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

4.    Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

5.    Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

6.    Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

 

Begründung:

 

Die Erhöhung der Grundsteuer in Offenbach um 395 Punkte stellt eine erhebliche Belastung für Offenbachs Bürgerinnen und Bürger, sowie für die Unternehmen dar. Diese Belastung ist dem über Jahre angehäuften Schuldenstand und der dringend benötigten Infrastruktur der wachsenden Stadt geschuldet. Die Stadt Offenbach hat jetzt, durch viele Maßnahmen alles ihr Mögliche getan um ihren Pflichtaufgaben gerecht zu werden und um ihre finanzielle Situation zu verbessern – erst  damit ist der Moment gekommen, um sich noch stärker als bisher auch an andere zu wenden.  Die somit veränderte Position bietet Chancen auf eine noch weiter gesteigerte finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen.  Der Magistrat soll bei seinem verstärkten  Einsatz um entsprechende finanzielle Mittel unterstützt werden.

Wissend, dass den Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern viel abverlangt wird, verpflichten wir uns die Grundsteuer so schnell wie möglich wieder zu senken, sobald es die finanzielle Lage zulässt.