Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0571/2Ausgegeben am 27.02.2019

Eing. Dat. 27.02.2019

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Stadtfinanzen nachhaltig sichern

Änderungsantrag Die LINKE. vom 27.02.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a) Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) ist die Stadt den Anforderungen der Gesetzeslage, sowie des Regierungspräsidiums nachgekommen. Unsere Stadt braucht stabile Einnahmen und eine bessere Finanzausstattung. Die dringend notwendige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs darf nicht zu einer Konkurrenz um wenig und ständig geringer werdende Mittel werden. Anstatt weiter zu sparen und Mittel weiter zu kürzen, muss den Kommunen wieder mehr Geld zur Verfügung stehen, damit kommunale Infrastrukturen bedarfsgerecht erhalten bzw. geschaffen werden können. Durch die Stadt Offenbach werden ganz wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge erbracht, für die ein zu geringer Anteil der öffentlichen Mittel zur Verfügung steht.

 

b) bleibt erhalten

 

c) bleibt erhalten

 

d) bleibt erhalten

 

e) Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

 

f) bleibt erhalten

 

g) bleibt erhalten

 

h) bleibt erhalten

 

i) bleibt erhalten

 

2. bleibt erhalten

 

3. bleibt erhalten

 

4. bleibt erhalten und wird ergänzt um:

Dies kann auch eine umfassende Neuordnung der Erhebung und Verteilung von Steuern in Bund, Ländern und Gemeinden erfordern. Eine solche Neuordnung sollte unbedingt die negativen Auswirkungen des Hebesatz-Wettbewerbs in Grund- und Gewerbesteuer auf strukturell benachteiligte Kommunen wie Offenbach beenden, indem deren Abhängigkeit von diesen Einnahmequellen überwunden wird. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Kommunen muss hier zentraler Maßstab sein.

 

5. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten. In diesem Rahmen soll eine Senkung der Grundsteuer zeitnah ermöglicht werden.

 

6. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen oder durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.