Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0571/1/1Ausgegeben am 28.02.2019

Eing. Dat. 28.02.2019

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Stadtfinanzen nachhaltig sichern

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 28.02.2019

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Änderungsantrag wird wie folgt geändert:

 

a)    Punkte I. bis VI. entfallen

 

b)    Punkt VII wird wie folgt verändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

c)    Punkt VIII wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

d)    Punkt IX wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

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