Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019

 

 

 

 

 

TOP 8

Hybridschulen prüfen
Antrag SPD vom 29.01.2019, 2016-21/DS-I(A)0552

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:

 

  1. Ob bei zukünftigen Schul- und Kitaneubauten (inklusive der Grundschule in Bieber und des Gymnasiums in der Nähe des Ostbahnhofs) eine bauliche Lösung im Sinne von so genannten „Hybridschulen“ in Frage käme, bei
    denen unten die Schule oder Kita und oben Wohnungen gebaut würden. Welche baulichen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen und
    Auswirkungen hätte das Modell für den Offenbacher Haushalt? Ab welcher Gebäudegröße gibt es einen Vorteil für den Offenbacher Haushalt?

 

  1. Welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen gibt es, wenn private oder öffentlich-rechtliche Wohnungsbauanbieter den Bau von Hybridschulen mit Wohnungen ausführen würden? Welche Auswirkungen hätte das
    kurz- mittel- und langfristig auf den Offenbacher Haushalt? Was sind die
    Vor- bzw. Nachteile gegenüber einer Realisierung der Schulen durch die Stadt oder der SOH?

 

  1. Wie viel Wohnbaufläche könnte im Zuge des Baus von Hybridschulen an den geplanten Schulneubauten in Bieber und am Ostbahnhof realisiert werden?

 

  1. Falls Schul- und Kitaneubauten nicht als Hybridversion realisiert werden
    können: Welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen und
    Auswirkungen auf den städtischen Haushalt hätte es, wenn nicht Stadt
    sondern SOH oder andere nicht-stadteigene öffentlich-rechtliche oder private Anbieter die Schulen und Kitas bauen würden? Es ist zu prüfen, ob und wie somit die Möglichkeit besteht, die Probleme bei der Nettoneuverschuldung im Investitionshaushalt zu lösen und gleichzeitig die Vorgaben des
    Schutzschirmvertrages einzuhalten.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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