Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019

 

 

 

 

 

TOP 15

Grundstücksverkauf Karl-Nahrgang-Weg 10, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-059 (Dez. I, Amt 80) vom 13.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0561

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., des Stv. Imeraj (JO) und des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:

 

1.  Die Stadt Offenbach am Main veräußert an den in der Anlage genannten Käufer das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 8 Nr. 24/3 = 482 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

 

2.  Der Kaufpreis beträgt 248.712,00 EUR (516,00 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

 

3.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

 

4.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

 

5.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung