Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019

 

 

 

 

 

TOP 16

Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 vom 24.07.2014 und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/2024
hier: Projekt- und Vergabebeschluss für die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort Albert-Schweitzer-Schule zum Schuljahr 2019/2020

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-066 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0563

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 16 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD wie folgt:

 

1.    Der Bereitstellung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Raumbedarfes am Standort Albert-Schweitzer-Schule als Ersatz der zwei vorhandenen Klassenpavillons zum Schuljahr 2019/2020, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft (OPG) erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung, abschließend mit 2.590.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 03130100.0550000060, Investitionsnummer 0313010500601701 „Ankauf von Klassenraummodulen“, PN 8039, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2018:                380.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:             1.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                710.000,00 €

Gesamt:                                    2.590.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Die Mittelbereitstellung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2019.

 

3.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 390.989,41 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 55.325,41 €/p.a.

4.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung