Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019

 

 

 

 

 

TOP 18

Projekt Sanierung und Erweiterung Edith-Stein-Schule,
Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach am Main
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-074 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0566

 

Beschlusslage:

Vor Aufruf des TOP 18 verlässt Herr Stv. Rupp (FW) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung der Fraktion AfD wie folgt:

 

1.    Der Sanierung und Erweiterung der Edith-Stein-Schule, Gravenbruchweg 27, 63069 Offenbach am Main, nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnungen, abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 30.610.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und auf dem Produktkonto 03080100.0951001960, Investitionsnummer 0308010900601401 „Edith-Stein-Schule, Sanierung und Erweiterung – SP (03.08.01)“ wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher:      1.162.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:                          1.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                           5.900.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                          6.500.000,00 €

Haushaltsmittel 2021:                        10.938.000,00 €

Haushaltsmittel 2022:                          4.610.000,00 €

Gesamt                                                 30.610.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Zum Zwecke der Beauftragung ist im Haushaltsplan 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 22.048.000,00 € zu veranschlagen. Die Anpassung der Mittelansätze und der Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019. Die Mittel stehen vorbehaltlich des Beschlusses und der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt zur Verfügung.

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) – „KIP macht Schule“ beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP II) - „KIP macht Schule“ und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP II)               10.600.000,00 €

Kreditmarktmittel:                           20.010.000,00 €

Gesamt                                             30.610.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP II) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 3.570.454,07 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 977.158,07 €/p.a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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