Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0575Ausgegeben am 13.03.2019

Eing. Dat. 12.03.2019

 

 

 

 

Aufhebung des Haushaltsbegleitantrages 2011-16/DS-I(A)0560 vom 05.06.2014

„Satzung zum Umgang mit Fraktionsmitteln“

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 12.03.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.         Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2014 zu

2011-16/DS-I(A)0560 wird aufgehoben.

 

2.         Der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, über den Finanzmittelbedarf der Fraktionen und deren Verwendung eine verbindliche Regelung als Satzung zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Das Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag, welches bezüglich der Finanzierung der Fraktionsarbeit als „Blaupause“ dienen könnte, ist eine Spezialregelung (Lex specialis), die nicht ohne Weiteres auf die Fraktionen in Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen übertragbar ist.

Der Ältestenrat soll der Stadtverordnetenversammlung eine möglichst passgenaue Regelung zum Umgang mit Fraktionsmitteln zur Beschlussfassung vorlegen.