Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019

 

 

 

 

 

TOP 4

Haushaltsbegleitantrag
Stadtfinanzen nachhaltig sichern

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0571
Änderungsantrag SPD vom 27.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0571/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 28.02.2019,

2016-21/DS-I(A)0571/1/1

Änderungsantrag Die LINKE. vom 27.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0571/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0571/1/1, 2016-21/DS-I(A)0571/1, 2016-21/DS-I(A)0571

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)    Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)     Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.    Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.    Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)     Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

  1. Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

  1. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0571/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a) Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) ist die Stadt den Anforderungen der Gesetzeslage, sowie des Regierungspräsidiums nachgekommen. Unsere Stadt braucht stabile Einnahmen und eine bessere Finanzausstattung. Die dringend notwendige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs darf nicht zu einer Konkurrenz um wenig und ständig geringer werdende Mittel werden. Anstatt weiter zu sparen und Mittel weiter zu kürzen, muss den Kommunen wieder mehr Geld zur Verfügung stehen, damit kommunale Infrastrukturen bedarfsgerecht erhalten bzw. geschaffen werden können. Durch die Stadt Offenbach werden ganz wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge erbracht, für die ein zu geringer Anteil der öffentlichen Mittel zur Verfügung steht.

 

b) bleibt erhalten

 

c) bleibt erhalten

 

d) bleibt erhalten

 

e) Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

 

f) bleibt erhalten

 

g) bleibt erhalten

 

h) bleibt erhalten

 

i) bleibt erhalten

 

2. bleibt erhalten

 

3. bleibt erhalten

 

4. bleibt erhalten und wird ergänzt um:

Dies kann auch eine umfassende Neuordnung der Erhebung und Verteilung von Steuern in Bund, Ländern und Gemeinden erfordern. Eine solche Neuordnung sollte unbedingt die negativen Auswirkungen des Hebesatz-Wettbewerbs in Grund- und Gewerbesteuer auf strukturell benachteiligte Kommunen wie Offenbach beenden, indem deren Abhängigkeit von diesen Einnahmequellen überwunden wird. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Kommunen muss hier zentraler Maßstab sein.

 

5. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten. In diesem Rahmen soll eine Senkung der Grundsteuer zeitnah ermöglicht werden.

 

6. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen oder durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1/1

 

Herr Stv. Wilhelm (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Punktes a sowie der Punkte b, c und d.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1/1 Punkt a

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Änderungsantrag wird wie folgt geändert:

 

a)    Punkte I. bis VI. entfallen

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1/1 Punkte b, c und d

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Änderungsantrag wird wie folgt geändert:

 

b)    Punkt VII wird wie folgt verändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

c)     Punkt VIII wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

d)    Punkt IX wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

VII.     Punkt 6 wird wie folgt geändert: Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

VIII.     Als neuer Punkt 7 wird ergänzt: Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

IX.      Als neuer Punkt 8 wird ergänzt: Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

I.         1 a) und 1 c) werden gestrichen

 

II.        Punkt 1 d) wird wie folgt geändert: „Würden Land und Bund Offenbach

finanziell so ausstatten, dass es seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann, würde die Stadt jedes Jahr Überschüsse erwirtschaften.“

 

III.      Punkt 1 e) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach arbeitete und

wirtschaftete bis 2016 sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestierte der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten

Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Durch interne

Organisationsprozesse, z.B. bei Personal und IT sind weitere Einsparungen möglich.

 

IV.      Punkt 1 h) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach erwartet, dass im Rahmen der KFA-Evaluation die gesetzlichen Pflichtaufgaben der

Kommunen zu 100% berücksichtigt werden.“

 

V.       Punkt 1 i) wird um folgenden Satz ergänzt: „Der Magistrat wird beauftragt, das Land dazu aufzufordern, die Finanzierung für den Bau neuer

Schulen zu übernehmen“.

 

VI.      Punkt 2 wird wie folgt geändert: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine

bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Landesebene zu kämpfen.

 

VII.     Punkt 6 wird wie folgt geändert: „Die Stadtverordnetenversammlung erklärt als Ziel, bei der gesetzlich erforderlichen jährlichen Überprüfung der Höhe des Grundsteuerhebesatzes nicht nur bei Aufgabenentlastungen durch Bund und Land eine Senkung vorzunehmen, sondern auch bei der Realisierung weiterer Sparmaßnahmen in Ergebnis- und Finanzhaushalt durch die Stadtverordnetenversammlung selbst“.

 

VIII.   Als neuer Punkt 7 wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Einbeziehung der Amtsleiter zur

Entwicklung von Sparideen einzurichten.“

 

IX.      Als neuer Punkt 8 wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität zu überprüfen.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0571 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)     Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)      Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.     Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.     Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)      Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

  1. Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

  1. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

7.   Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

8.   Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571 (alt)

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)     Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)      Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.     Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.     Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)      Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

  1. Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

  1. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.