Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019

 

TOP 4

Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

 

a) Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2019

b) Beratung der Produktbereiche 01 - 16

c) Beratung des Stellenplans 2019

d) Beratung der Haushaltssatzung, des Investitionsprogramm und des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2019

 

Hierzu folgende Anträge:

 

Mag. Vorlagen:                                            2016-21/DS-I(A)0500

                                                                       2016-21/DS-I(A)0529 (HhSK)

                                                                       2016-21/DS-I(A)0512 (WPl. ESO)

                                                                       2016-21/DS-I(A)0502 (WwPl. )

                                                                       2016-21/DS-I(A)0528 (StellPl.)

 

CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW     2016-21/DS-I(A)0507

                                                                       2016-21/DS-I(A)0509*

                                                                       2016-21/DS-I(A)0508 (Hh-Begleitantrag)*
                                                                       2016-21/DS-I(A)0531/1

                                                                       2016-21/DS-I(A)0570 (Hh-Begleitantrag)

                                                                       2016-21/DS-I(A)0571/1/1 (Hh-Begleitantrag)

                                                                       2016-21/DS-I(A)0571 (Hh-Begleitantrag)

 

SPD                                                              2016-21/DS-I(A)0531
                                                                       2016-21/DS-I(A)0531/1/1

                                                                       2016-21/DS-I(A)0507/1

                                                                       2016-21/DS-I(A)0532*

                                                                       2016-21/DS-I(A)0528/1 (StellPl.)*

                                                                       2016-21/DS-I(A)0528/3 (StellPl.)

                                                                       2016-21/DS-I(A)0533 (Hh-Begleitantrag) *

                                                                       2016-21/DS-I(A)0571/1 (Hh-Begleitantrag)

                                                                      

 

DIE LINKE.                                                  2016-21/DS-I(A)0571/2 (Hh-Begleitantrag)

AfD                                                                2016-21/DS-I(A)0553 (Hh-Begleitantrag)
                                                                       2016-21/DS-I(A)0572 (Hh-Begleitantrag)

                                                                       2016-21/DS-I(A)0573 (Hh-Begleitantrag)

 

 

Stv. Imeraj (JO)                                           2016-21/DS-I(A)0530*

 

 

Anträge Ausschussvorsitzender HFB     2016-21/DS-I(A)0500/1 Änderungsliste zum
                                                                       Ergebnishaushalt 2019*

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/2 Änderungsliste zum

                                                                       Finanzhaushalt 2019*

 

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/3 Änderungsliste zu
                                                                       den Verpflichtungsermächtigungen 2019*

 

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/4 Änderungsliste zum

                                                                       Investitionsprogramm 2019*

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/5 Änderungsliste zum

                                                                       Ergebnishaushalt 2019

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/6 Änderungsliste zum

                                                                       Finanzhaushalt 2019

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/7 Änderungsliste zu

                                                                       den Verpflichtungsermächtigungen 2019

 

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/8 Änderungsliste zum

                                                                       Investitionsprogramm 2019

 

                                                                       2016-21/DS-I(A)0500/9

 

                                                                       2016-21/DS-I(A)0528/2 Stellenplan 2019

 

                                                                       22016-21/DS-I(A)0529/1 (HhSK)

 

* alle so gekennzeichneten Anträge wurden im Laufe der Haushaltsberatungen zurückgezogen.

 

a)  Stellungnahmen der Fraktionen zum Haushaltsplan RJ 2019

 

Hierzu sprechen: Stv. Martin Wilhelm (SPD), Stv. Roland Walter (CDU), Stv. Ursula Richter (B‘90/DIE Grünen), Herr Stv. Oliver Stirböck (FDP), Frau Stv. Elke Kreiss (DIE LINKE.), Frau Stv. Christin Thüne (AfD), Herr Stv. Dennis Lehmann (FW) sowie
Herr Stv. Dominik Imeraj (JO), Herr Stv. Reinhard Wahlich (fraktionslos), Frau Stv. Heike Habermann (SPD), Herr Bgm Peter Freier, Herr OB Dr. Schwenke, Herr Stv. Hellmut Merrettig (AfD), Herr Stv. Michael Weiland (CDU), Herr Stv. Andreas Bruszynski (CDU), Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.), Herr StR Paul-Gerhard Weiß, Herr Stv. Münd (AfD).

 

Änderungslisten

Herr Bürgermeister und Stadtkämmerer Peter Freier legt in der Sitzung des Haupt- Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen am 19.11.2018 Änderungslisten zum Ergebnishaushalt 2019, zum Finanzhaushalt 2019 zu den Verpflichtungs-ermächtigungen 2019 und zum Investitionsprogramm 2019 vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Heusel (FDP), erhebt diese Änderungslisten jeweils zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Beschlusslage:

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Heusel (FDP), zieht in der Fortsetzung der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen vom 26.11.2018 am 28.11.2018 aufgrund der von Herrn Bürgermeister und Stadtkämmerer vorgetragenen Sachlage folgende von ihm zum Antrag erhobenen Änderungslisten wieder zurück:

 

Änderungsliste Ergebnishaushalt 2019,

Antrag Ausschussvorsitzender HFB vom 19.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0500/1

Änderungsliste Finanzhaushalt 2019,

Ausschussvorsitzender HFB vom 19.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0500/2

Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen 2019ff,
Ausschussvorsitzender HFB vom 19.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0500/3

Änderungsliste Investitionsprogramm 2019ff,

Ausschussvorsitzender HFB vom 19.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0500/4

 

 

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen am 18. Februar 2019 erhebt der Ausschussvorsitzende, Herr Stv.  Heusel (FDP) folgende in der Sitzung des Magistrats am 13.02.2019 beschlossene Änderungslisten zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung:

 

Änderungsantrag Änderungsliste Ergebnishaushalt,

Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/5

 

Änderungsantrag Änderungsliste Finanzhaushalt,

Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/6

Änderungsantrag Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen, Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/7

 

Änderungsantrag Änderungsliste Investitionsprogramm,

Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/8

 

Des Weiteren erhebt er den in der Sitzung des Magistrats am 13.02.2019 beschlossenen geänderten Stellenplan sowie das geänderte Haushaltssicherungskonzept zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung:

 

Stellenplan 2019
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0528/2

 

Haushaltssicherungskonzept 2019
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0529/1


In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen
am 25.02.2019 legt Herr Stadtkämmerer Freier eine Änderung der Haushaltssatzung bzgl. des Liquiditätskreditrahmens 2019 vor. Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Heusel (FDP), erhebt diese wie folgt zum Antrag an die Stadtverordnetenversammlung:

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 25.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/9

 

 

 

Beschlusslage:

 

Änderungsantrag Änderungsliste Ergebnishaushalt,

Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/5

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2019.


Änderungsantrag Änderungsliste Finanzhaushalt,

Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/6

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2019.


Änderungsantrag Änderungsliste Verpflichtungsermächtigungen, Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/7

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2019.

 

Änderungsantrag Änderungsliste Investitionsprogramm,

Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0500/8

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit die als Anlage beigefügte Änderungsliste zum Ergebnishaushalt 2019.

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“

 

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 01.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“

 

 

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 02.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“

 

Hierzu die DS

Antrag SPD                                                                         2016-21/DS-I(A)0531
Antrag SPD                                                                         2016-21/DS-I(A)0531/1/1  

Antrag CDU, B‘90/Die Grünen, FDP und FW                2016-21/DS-I(A)0531/1                                                                

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019
Bus für die Fröbelschule (Pb 3)

Antrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0531
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 28.02.2019,

2016-21/DS-I(A)0531/1

Ergänzungsantrag SPD vom 28.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0531/1/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0531/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen inwiefern die Stadt die Fröbelschule bei der Anschaffung eines Kleinbusses zur Durchführung von außerschulischer Förderung unterstützen kann, beispielsweise durch Hilfe bei Förderanträgen, der Suche nach entsprechenden Geldgebern oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Bereitstellung von entsprechenden Mitteln. Dabei ist auch zu klären:

 

1.      welche Mittel für die Anschaffung eines behindertengerechten Kleinbusses für außerschulische Aktivitäten benötigt werden. Dabei sind auch Leih- oder Leasinglösungen als Alternativmöglichkeiten zu prüfen.

2.      welche Fahrzeuge infrage kommen, wer die Anschaffung tätigen kann und ob die laufenden Kosten vollumfänglich seitens Schule bzw. Förderverein gedeckt werden können.

 

Sollte sich bei der Prüfung abzeichnen, dass eine für die Schule praktikable Lösung alleine mit Fremdmitteln (Sponsoring o.ä.) möglich ist, ist diese umgehend umzusetzen. In jedem Fall ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0531/1/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Änderungsantrag 2016-21/DS-I(A)0531/1 wird wie folgt ergänzt:

 

Im letzten Absatz des Tenors, letzter Satz, werden nach dem Wort „Stadtverordnetenversammlung“ die Worte „vor der Sommerpause“ eingefügt.

 

2016-21/DS-I(A)0531/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen inwiefern die Stadt die Fröbelschule bei der Anschaffung eines Kleinbusses zur Durchführung von außerschulischer Förderung unterstützen kann, beispielsweise durch Hilfe bei Förderanträgen, der Suche nach entsprechenden Geldgebern oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Bereitstellung von entsprechenden Mitteln. Dabei ist auch zu klären:

 

1.       welche Mittel für die Anschaffung eines behindertengerechten Kleinbusses für außerschulische Aktivitäten benötigt werden. Dabei sind auch Leih- oder Leasinglösungen als Alternativmöglichkeiten zu prüfen.

2.       welche Fahrzeuge infrage kommen, wer die Anschaffung tätigen kann und ob die laufenden Kosten vollumfänglich seitens Schule bzw. Förderverein gedeckt werden können.

 

Sollte sich bei der Prüfung abzeichnen, dass eine für die Schule praktikable Lösung alleine mit Fremdmitteln (Sponsoring o.ä.) möglich ist, ist diese umgehend umzusetzen. In jedem Fall ist der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

 

2016-21/DS-I(A)0531

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0531/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0531.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Förderverein der Fröbelschule im Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 40.000 Euro für „Transportaufgaben“ zu zahlen. Das Geld ist bereitzustellen im Produktbereich 3 „Schulträgeraufgaben“, Produkt 030901

„Förderschulen“.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieser Anträge jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 03.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“

 

Hierzu die DS

Antrag Stv. Dominik Imerjaj (JO)                                     2016-21/DS-I(A)0530

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019
Jugendkultur fördern (Pb 04)

Antrag Stv. Dominik Imeraj (JO) vom 26.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0530

 

Beschlusslage:

Dieser Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0530 nachgesehen werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 04.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“

 

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 05.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“

 

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 06.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 07 „Gesundheitsdienste“

Hierzu die DS
Antrag CDU, B‘90/DIE Grünen, FDP und FW               2016-21/DS-I(A)0507

Ergänzungsantrag SPD                                                    2016-21/DS-I(A)0507/1

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019
Prävention stärken - Glücksspiel und Spielsucht reduzieren (Pb 07)

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0507
Ergänzungsantrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0507/1

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0507

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept für aufsuchende Präventionsarbeit gegen Glücksspiel- und Spielsucht zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Zielgruppe sollen insbesondere junge Menschen sein.

 

  1. Zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen sind € 25.000,- im Haushaltplan 2019 auf einem entsprechenden Produktkonto im Produktbereich 07

     

    einzustellen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0507/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

3. Mit der Präventionsarbeit wird die „Offenbacher Arbeitsgruppe Wildhof e.V.“ beauftragt.

 

 

2016-21/DS-I(A)0507

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept für aufsuchende Präventionsarbeit gegen Glücksspiel- und Spielsucht zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Zielgruppe sollen insbesondere junge Menschen sein.

 

  1. Zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen sind € 25.000,- im Haushaltplan 2019 auf einem entsprechenden Produktkonto im Produktbereich 07 einzustellen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieser Anträge jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 07.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 08 „Sportförderung“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 08.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 09 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 09.

 

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 10.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“

 

Hierzu die DS
Magistratsvorlage                                                               2016-21/DS-I(A)0512 (WPl. ESO)

 

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2019 (Pb 11)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-413 (Dez. II, ESO) vom 14.11.2018,
2016-21/DS-I(A)0512

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2019 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.    Erfolgsplan                                                                                  

          Erträge                                                                                           € 77.957.277

          Aufwendungen                                                                             € 75.141.752
Jahresüberschuss                                                                       €   2.815.524

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    €   4.340.847
Kreditaufnahme                                                                           € 11.500.000
Summe                                                                                          € 15.840.847

Kredittilgung                                                                                 €   1.821.547
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €      360.000
Investitionen                                                                                 € 13.659.300
Summe                                                                                          € 15.840.847

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 11.500.000 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2019 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.190.700 festgesetzt.

 

4.  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2019 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

€ 1.000.000 festgesetzt.

5.  Stellenplan

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2019 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2019 ist.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrags jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 11.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV“

Hierzu die DS

Antrag CDU, B‘90/DIE Grünen, FDP und FW               2016-21/DS-I(A)0509

Antrag SPD                                                                         2016-21/DS-I(A)0532

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Südmainischer Schnellradweg (Pb 12)

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0509

 

 

Beschlusslage:

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0509 nachgesehen werden.

 

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019
Machbarkeitsstudie Ringschluss der Straßenbahn zwischen Oberrad und
Fechenheim (Pb 12)

Antrag SPD vom 16.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0532

 

Beschlusslage:

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0532 nachgesehen werden.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 12.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 13 „Natur- und Landschaftspflege“

Hierzu die DS
Antrag Magistratsvorlage                                      2016-21/DS-I(A)0502

 

Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2019 (Pb 13)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-388 (Dez. I, Amt 80) vom 31.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0502

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Dem beigefügten vom Hess. Forstamt Langen erstellten Waldwirtschaftsplan einschließlich Hauungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2019 wird gemäß § 34 des Hess. Forstgesetzes zugestimmt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung dieses Antrags jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 13.

 

 

Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 14 „Umweltschutz“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 14.

 



Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 15 „Wirtschaft und Tourismus“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 15.

 

 


Beratung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2019

Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“

Hierzu liegen keine Anträge vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt jeweils mit Stimmenmehrheit die Annahme des Ergebnishaushalts und mit Stimmenmehrheit die Annahme des Finanzhaushalts im Produktbereich 16.

 



c) Stellenplan

 

Hierzu die DS

Magistratsvorlage                                                               2016-21/DS-I(A)0528 (StellPl.)

SPD                                                                                      2016-21/DS-I(A)0528/1 (StellPl.)
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB            2016-21/DS-I(A)0528/2

SPD                                                                                      2016-21/DS-I(A)0528/3 (StellPl.)

Stellenplan 2019
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-366 (Dez. II, Amt 20) vom 17.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0528

Änderungsantrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0528/1

Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019,

2016-21/DS-I(A)0528/2

Änderungsantrag SPD vom 27.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0528/3

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0528/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen beigefügten Stellenplan 2019.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0528/3

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Im Stellenplan wird im Produktbereich 02 (Sicherheit und Ordnung) im Produkt 02020100 (Allgemeine Gefahrenabwehr) die Schaffung 8 neuer TVöD 9a Stellen bei der Stadtpolizei gestrichen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0528/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen beigefügten Stellenplan 2019.

 

2016-21/DS-I(A)0528/1

 

Die antragstellende Fraktion zieht die Drucksache 2016-21/DS-I(A)0528/1 zurück.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0528/1 nachgesehen werden.

 

 

2016-21/DS-I(A)0528

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0528/2 entfällt die Abstimmung über die 2016-21/DS-I(A)0528.



Die Anlage (2016-21/DS-I(A)0528/2) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Haushaltsbegleitanträge

 

Haushaltsbegleitantrag

Spielplatzsanierungen

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 30.10.2018, 2016-21/DS-I(A)0508

 

 

Beschlusslage:

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0508 nachgesehen werden.

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Belegungsrechte zumindest erhalten

Antrag SPD vom 27.11.2018, 2016-21/DS-I(A)0533

 

 

Beschlusslage:

Dieser Antrag wird von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0533 nachgesehen werden.

 

Haushaltsbegleitantrag
ÖPP bei der Sanierung bzw. dem Neubau Offenbacher Schulen

Antrag AfD vom 21.01.2019, 2016-21/DS-I(A)0553

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt zu prüfen und zu berichten,

 

  • welche der in den kommenden Jahren geplanten Maßnahmen beim notwendigen Neubau von Schulen bzw. der Schulsanierung in der Stadt Offenbach auf dem Wege der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft ÖPP, bzw. PPP, realisiert werden könnten und welche Kosten hierfür anfallen,

 

  • inwiefern nach Übertragung des Neubaus der Fröbelschule weitere Projekte an die SOH beauftragt werden können.

 

Insbesondere sind dabei die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Etatplanungen der Jahre 2020 und folgende darzustellen.

 

 

Haushaltsbegleitantrag
Personal- und IT-Strategie

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0570

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Um die zusätzlichen Stellen laut Stellenplan 2019 und die damit zusätzlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten mit qualitativen Maßnahmen zu flankieren, wird der Magistrat beauftragt:

 

1. Über die Ergebnisse der Potentialanalyse für eine Organisationsuntersuchung der Stadt Offenbach aus 2014 zu berichten und Evaluationsmöglichkeiten aufzuzeigen, sowie über den aktuellen Stand der Personalsituation der Stadtverwaltung zu berichten. Hierfür können geeignete Kennzahlen herangezogen werden (vakante Stellen, Fehltage, Überstunden u.ä.m.). Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sind Handlungsfelder aufzuzeigen;

 

2. Über den aktuellen Zustand des IT-Bereiches der Verwaltung im Allgemeinen, über die Harmonisierung der Systeme und über den Zukunftsbedarf in finanzieller und personeller Hinsicht bezüglich digitaler Verwaltung zu berichten und hierüber einen konkreten Zeitplan aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben;

 

3. Über das Konzept des Magistrats zur Einführung der E-Akte und deren Umsetzung in den verschiedenen Ämtern zu berichten und darzulegen, inwieweit das Konzept mit den von Land und Bund forcierten Maßnahmen und Projekten abgestimmt ist. Ein konkreter Zeitplan ist zeitgleich zu Punkt 2 vorzulegen;

 

4. Die genannten Berichte sind binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung schriftlich vorzulegen; gleichfalls ist zukünftig über die vorgenannten Punkte jährlich im HFB-Ausschuss zu berichten.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Herr Stv. Wilhelm (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1-3 sowie Punkt 4.

 

2016-21/DS-I(A)0570 Punkte 1-3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Um die zusätzlichen Stellen laut Stellenplan 2019 und die damit zusätzlich zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten mit qualitativen Maßnahmen zu flankieren, wird der Magistrat beauftragt:

 

1. Über die Ergebnisse der Potentialanalyse für eine Organisationsuntersuchung der Stadt Offenbach aus 2014 zu berichten und Evaluationsmöglichkeiten aufzuzeigen, sowie über den aktuellen Stand der Personalsituation der Stadtverwaltung zu berichten. Hierfür können geeignete Kennzahlen herangezogen werden (vakante Stellen, Fehltage, Überstunden u.ä.m.). Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sind Handlungsfelder aufzuzeigen;

 

2. Über den aktuellen Zustand des IT-Bereiches der Verwaltung im Allgemeinen, über die Harmonisierung der Systeme und über den Zukunftsbedarf in finanzieller und personeller Hinsicht bezüglich digitaler Verwaltung zu berichten und hierüber einen konkreten Zeitplan aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben;

 

3. Über das Konzept des Magistrats zur Einführung der E-Akte und deren Umsetzung in den verschiedenen Ämtern zu berichten und darzulegen, inwieweit das Konzept mit den von Land und Bund forcierten Maßnahmen und Projekten abgestimmt ist. Ein konkreter Zeitplan ist zeitgleich zu Punkt 2 vorzulegen;

 

 

2016-21/DS-I(A)0570 Punkt 4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

4. Die genannten Berichte sind binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung schriftlich vorzulegen; gleichfalls ist zukünftig über die vorgenannten Punkte jährlich im HFB-Ausschuss zu berichten.

 

 

Haushaltsbegleitantrag
Stadtfinanzen nachhaltig sichern

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 18.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0571
Änderungsantrag SPD vom 27.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0571/1

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 28.02.2019,

2016-21/DS-I(A)0571/1/1

Änderungsantrag Die LINKE. vom 27.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0571/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0571/1/1, 2016-21/DS-I(A)0571/1, 2016-21/DS-I(A)0571

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)    Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)     Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.    Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.    Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)     Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

  1. Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

  1. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0571/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a) Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) ist die Stadt den Anforderungen der Gesetzeslage, sowie des Regierungspräsidiums nachgekommen. Unsere Stadt braucht stabile Einnahmen und eine bessere Finanzausstattung. Die dringend notwendige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs darf nicht zu einer Konkurrenz um wenig und ständig geringer werdende Mittel werden. Anstatt weiter zu sparen und Mittel weiter zu kürzen, muss den Kommunen wieder mehr Geld zur Verfügung stehen, damit kommunale Infrastrukturen bedarfsgerecht erhalten bzw. geschaffen werden können. Durch die Stadt Offenbach werden ganz wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge erbracht, für die ein zu geringer Anteil der öffentlichen Mittel zur Verfügung steht.

 

b) bleibt erhalten

 

c) bleibt erhalten

 

d) bleibt erhalten

 

e) Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

 

f) bleibt erhalten

 

g) bleibt erhalten

 

h) bleibt erhalten

 

i) bleibt erhalten

 

2. bleibt erhalten

 

3. bleibt erhalten

 

4. bleibt erhalten und wird ergänzt um:

Dies kann auch eine umfassende Neuordnung der Erhebung und Verteilung von Steuern in Bund, Ländern und Gemeinden erfordern. Eine solche Neuordnung sollte unbedingt die negativen Auswirkungen des Hebesatz-Wettbewerbs in Grund- und Gewerbesteuer auf strukturell benachteiligte Kommunen wie Offenbach beenden, indem deren Abhängigkeit von diesen Einnahmequellen überwunden wird. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Kommunen muss hier zentraler Maßstab sein.

 

5. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten. In diesem Rahmen soll eine Senkung der Grundsteuer zeitnah ermöglicht werden.

 

6. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen oder durch Mehreinnahmen im Bereich der Gewerbesteuer, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1/1

 

Herr Stv. Wilhelm (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung des Punktes a sowie der Punkte b, c und d.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1/1 Punkt a

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Änderungsantrag wird wie folgt geändert:

 

a)    Punkte I. bis VI. entfallen

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1/1 Punkte b, c und d

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Änderungsantrag wird wie folgt geändert:

 

b)    Punkt VII wird wie folgt verändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

c)     Punkt VIII wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

d)    Punkt IX wird wie folgt ergänzt:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

VII.     Punkt 6 wird wie folgt geändert: Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

VIII.     Als neuer Punkt 7 wird ergänzt: Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

IX.      Als neuer Punkt 8 wird ergänzt: Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571/1 (alt)

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

I.         1 a) und 1 c) werden gestrichen

 

II.        Punkt 1 d) wird wie folgt geändert: „Würden Land und Bund Offenbach

finanziell so ausstatten, dass es seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann, würde die Stadt jedes Jahr Überschüsse erwirtschaften.“

 

III.      Punkt 1 e) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach arbeitete und

wirtschaftete bis 2016 sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestierte der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten

Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Durch interne

Organisationsprozesse, z.B. bei Personal und IT sind weitere Einsparungen möglich.

 

IV.      Punkt 1 h) wird wie folgt geändert: „Die Stadt Offenbach erwartet, dass im Rahmen der KFA-Evaluation die gesetzlichen Pflichtaufgaben der

Kommunen zu 100% berücksichtigt werden.“

 

V.       Punkt 1 i) wird um folgenden Satz ergänzt: „Der Magistrat wird beauftragt, das Land dazu aufzufordern, die Finanzierung für den Bau neuer

Schulen zu übernehmen“.

 

VI.      Punkt 2 wird wie folgt geändert: Der Magistrat wird aufgefordert, für eine

bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Landesebene zu kämpfen.

 

VII.     Punkt 6 wird wie folgt geändert: „Die Stadtverordnetenversammlung erklärt als Ziel, bei der gesetzlich erforderlichen jährlichen Überprüfung der Höhe des Grundsteuerhebesatzes nicht nur bei Aufgabenentlastungen durch Bund und Land eine Senkung vorzunehmen, sondern auch bei der Realisierung weiterer Sparmaßnahmen in Ergebnis- und Finanzhaushalt durch die Stadtverordnetenversammlung selbst“.

 

VIII.   Als neuer Punkt 7 wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Einbeziehung der Amtsleiter zur

Entwicklung von Sparideen einzurichten.“

 

IX.      Als neuer Punkt 8 wird ergänzt: „Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität zu überprüfen.“

 

 

2016-21/DS-I(A)0571 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)     Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)      Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.     Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.     Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)      Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

  1. Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

  1. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von Einsparungen oder zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

7.   Der Magistrat wird aufgefordert, eine ‚Task Force Sparen‘ unter Leitung des Kämmerers mit Einbeziehung der Amtsleiter zur Entwicklung von Sparideen einzurichten.

 

8.   Der Magistrat wird aufgefordert, Aufgabenbereiche und Ausgabeposten der SOH auf ihre Notwendigkeit/Rentabilität überprüfen zu lassen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0571 (alt)

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest

 

a)    Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B um 395 Prozentpunkte auf 995 Prozentpunkte und mit den vorgenommenen Einsparungen (geringere Anzahl neuer Stellen, Verzicht auf Investitionsmaßnahmen) hat die Stadt ihren Beitrag zur nachhaltigen Konsolidierung des städtischen Haushalts erbracht.

b)    Keine andere Großstadt in Deutschland weist aktuell einen höheren Hebesatz auf. Mit der Erhöhung des Hebesatzes Grundsteuer B auf 995 Prozentpunkte werden die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft übermäßig belastet.

c)     Mit den nunmehr vorgenommenen Maßnahmen wird die Konsolidierung des städtischen Haushalts ab dem 1.1.2019 erreicht.

d)    Zum 31.12.2018 wies die Stadt Offenbach erstmals seit Jahrzehnten keine Kassenkreditverbindlichkeiten auf. Die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt weist Überschüsse in den Folgejahren aus, die wir dringend benötigen um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

e)    Die Stadt Offenbach arbeitet und wirtschaftet seit Jahren sehr effizient. Der Landesrechnungshof attestiert der Stadt Offenbach im Vergleich der kreisfreien Städte die niedrigsten Personalkosten und Verwaltungskosten je Einwohner. Dennoch sind durch interne Organisationsprozesse bzgl. Personal und IT noch weitere Aktivitäten erforderlich. Dazu wird parallel auch der Magistrat aufgefordert.

f)      Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 erbrachte der Stadt Offenbach unzweifelhaft Mehreinnahmen und leistete damit einen entsprechenden Anteil zur Konsolidierung des Haushalts. Die Zuweisungen durch den Kommunalen Finanzausgleich sind gleichwohl nach wie vor unzureichend.

a.     Der KFA deckt nicht das durch gesetzliche Aufgaben entstehende strukturelle Defizit im Sozial- und Jugendbereich (EP 05 und EP 06) ab.

b.     Der KFA berücksichtigt nicht die aus dem Wachstum der Stadt resultierenden Infrastrukturkosten (Personalbedarf, Investitionsbedarf Infrastruktur).

g)    Immer mehr Menschen wollen in der Metropolregion Rhein-Main wohnen und leben. Dies führt auch zu einem verstärkten Zuzug in Offenbach und macht hohe Investitionen in die Infrastruktur erforderlich, beispielsweise in Kitas, Schulen und öffentlichen Nahverkehr.  Dies kostet die Stadt Offenbach viel Geld. Diese Lasten – künftige wie bereits angefallene – müssen im KFA Berücksichtigung finden. Gleiches gilt für die Abdeckung des aus gesetzlichen Vorgaben entstehenden strukturellen Defizits im Sozial- und Jugendbereich, durch den notwendigen Ausbau von Schulen und Betreuungsplätzen.

h)    Die Stadt Offenbach setzt sich für eine Verbesserung im Zuge der anstehenden KFA-Evaluation ein.

i)      Die Stadt Offenbach begrüßt die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Auflage eines Kommunalinvestitionsprogramms III. Dieses Förderprogramm darf jedoch nicht nur auf Sanierungsmaßnahmen beschränkt sein, sondern muss auch für Neubauten gelten.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat, die vorgenannten Punkte in geeigneter Form gegenüber der Landesregierung, deutlich zu machen.

 

  1. Außerdem unterstützt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darin, über seinen Vertreter im Deutschen und Hessischen Städtetag und dessen Gremien, sich für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Stadt auf Bundesebene einzusetzen.

 

  1. Der Magistrat wird ferner gebeten, sich über bestehende Netzwerke oder Zusammenschlüsse, wie beispielsweise das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“, nachhaltig einzubringen und für eine bessere finanzielle Ausstattung der Stadt auf Bundesebene zu kämpfen.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten sich für eine Stärkung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer weiterhin einzusetzen. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt den Magistrat dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten.

 

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Höhe des Grundsteuerhebesatzes jährlich im Zuge der Haushaltsaufstellung zu überprüfen. Sollte diese regelmäßige Überprüfung finanzielle Spielräume ergeben, z.B. aufgrund von zusätzlichen Zuweisungen oder Aufgabenentlastungen von Bund oder Land Hessen, so werden mit diesen Mitteln vorrangig die Bürger durch eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer entlastet. Die Überprüfung nach Änderung der entsprechenden Bundesgesetzgebung erfolgt mit dem Ziel, dass die bundesgesetzlichen Änderungen in Offenbach aufkommensneutral bleiben. Sollten die bundesgesetzlichen Änderungen zu Mehreinnahmen in Offenbach führen, so wird der Hebesatz entsprechend nach unten angepasst.

 

Haushaltsbegleitantrag

Verzicht auf Marktplatz-Umbau

Antrag AfD vom 20.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0572

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Auf den Umbau des Marktplatzes wird verzichtet.

 

Die Beschlüsse zu den Anträgen 2011-16/DS-I(A)0429 ff, 2011-16/DS-I(A)0718 ff sowie 2011-16/DS-I(A)0296 ff werden aufgehoben.

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Ausbau der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach am Main

Antrag AfD vom 28.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0573

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Beschluss zur 2011-2016/DS-I(A)0695 vom 24.11.2011 wird in Punkt 1.a wie folgt geändert:

 

Der von dem Ingenieurbüro IPR in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement, dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität erstellten Vorentwurf für den Ausbau des Planungsabschnittes Offenbach, Deich-Km 0+000 bis 1+866 (Carl-Ulrich-Brücke bis Allessa-Gelände) unter Zugrundelegung der Variante 3a einschließlich einer Absenkung des Deiches im Bereich des Isenburger Schlosses wird zugestimmt.

 

 

Gesamtergebnishaushalt 2019 unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Gesamtergebnishaushalt 2019 unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

 

 

 

Gesamtfinanzhaushalt 2019 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm) unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

 

 

Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit den Gesamtfinanzhaushalt 2019 inkl. Teilfinanzhaushalt B (Investitionsprogramm) unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen

 

 

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Hierzu die DS

Magistratsvorlage                                                               2016-21/DS-I(A)0500

Magistratsvorlage                                                               2016-21/DS-I(A)0529
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB            2016-21/DS-I(A)0529/1
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB            2016-21/DS-I(A)0500/9


Haushaltssicherungskonzept 2019
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-366 (Dez. II, Amt 20) vom 17.10.2018,
2016-21/DS-I(A)0529
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 18.02.2019,
2016-21/DS-I(A)0529/1

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0529/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Begleitend zum Haushalt 2019 wird das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

 

 

Die Anlage (2016-21/DS-I(A)0529/1) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0529/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Begleitend zum Haushalt 2019 wird das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen.

 

 

2016-21/DS-I(A)0529

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0529/1 entfällt die Abstimmung über die 2016-21/DS-I(A)0529.

 

Der Antragstext kann im Intranet/Internet „PIO“ unter der 2016-21/DS-I(A)0529 nachgesehen werden.

 

 

 

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 25.02.2019,

2016-21/DS-I(A)0500/9

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird von 95 Mio. € um 30 Mio. € auf 65 Mio. € reduziert.

 

 

Haushaltssatzung, Investitionsprogramm und Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2019

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-366 (Dez. II, Amt 20) vom 17.10.2018,

2016-21/DS-I(A)0500

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung aller beschlossenen Änderungen und Ergänzungen mit der Maßgabe, dass der Magistrat diese beschlossenen Änderungen sowie die schon unter TOP 3 beschlossene Änderung der Hebesatzsatzung 2019 berücksichtigt und in die Haushaltsatzung einarbeitet mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

 

1. die Haushaltssatzung 2019 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2019 und der Stellenplan für das Jahr 2019 festgesetzt.

 

2. das beigefügte Investitionsprogramm 2019 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

3. das beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2019 (DS I (A) 0529/1) wird beschlossen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung