Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0576Ausgegeben am 14.03.2019

Eing. Dat. 13.03.2019

 

 

 

 

 

Kanalsanierung, Feuer- und Rettungswache,
Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main

hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-085 (Dez. I, Amt 37) vom 13.03.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Der Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache, Rhönstraße 10, 63071 Offenbach am Main, auf der Grundlage der von der Zior Beratender Ingenieur GmbH, Darmstadt erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung in Höhe von 305.000,00 € wird zugestimmt.

 

2. Die Ausschreibung der projektspezifischen Bauleistungen erfolgt als Beschränkte Ausschreibung gemäß den Vorgaben der VOB sowie den Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.

 

3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 305.000 € für die Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache werden bewilligt und wie folgt auf dem Produktkonto 02030100.6161000037 „Bauunterhaltung“ zur Verfügung gestellt:

 

Haushaltsmittel 2019                                      49.000,00 €

Haushaltsmittel 2018 und früher                 256.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellung in Höhe von 256.000,00 €)

 

 

Begründung:

 

Im täglichen Betrieb der Feuer- und Rettungswache fällt fäkalienhaltiges und nichtfäkalienhaltiges Schmutzwasser in den Gebäudeteilen sowie Oberflächenwassers auf den Dach- und Hofflächen an, die über eine Grundstücksentwässerungsanlage gesammelt und abgeführt werden.

Die Grundstücksentwässerungsanlage der Feuer- und Rettungswache ist über zwei Anschlusskanäle an die städtische Abwasseranlage des Eigenbetriebs der Stadt Offenbach a. M. (ESO) in der Rhönstraße angeschlossen und ist im Wesentlichen im Bauzustand der Errichtung des Gebäudes Anfang der 1960er Jahre.

 

Das vorhandene Entwässerungssystem der Feuer- und Rettungswache besteht aus Steinzeugleitungen mit einer Nennweite der Leitungen zwischen 100 und 300 mm und ist entlang der Gebäudegrundrisse in einer Tiefe von ca. 1,50 m bis 2,50 m unter der Geländeoberfläche verlegt. Die Grundstücksentwässerungsanlage entwässert im Mischsystem, d.h. Regen- und Schmutzwasser werden über dieselben Leitungswege zu den Anschlusskanälen geführt.

 

Im Rahmen des Projektes „Errichtung Wasch- und Reparaturhalle“ wurde die Grundstücksentwässerungsanlage der Feuer- und Rettungswache im Jahr 2014 in einem Teilbereich, dem kleinen Hof, bereits erneuert bzw. saniert.

Mit Abschluss dieses Projektes wurde der Feuerwehr Offenbach eine vorläufige Inbetriebnahmeerlaubnis für den erneuerten bzw. sanierten Teilbereich der Grundstücksentwässerungsanlage durch den ESO erteilt. Bedingung hierzu war jedoch, die vorhandenen Mängel an der Grundstücksentwässerungsanlage zu beheben und Nachweise über den ordnungsgemäßen Zustand vorzulegen.

 

Gemäß der Satzung über die Grundstücksentwässerung in der Stadt Offenbach a.M. (Grundstücksentwässerung) müssen die Grundstücksentwässerungsanlagen nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden. Außerdem hat der Abwassereinleiter die Anschlusskanäle und die Grundstücksentwässerungsanlage auf seine Kosten stets in einem ordnungsgemäßen, betriebsfähigen Zustand zu erhalten.

 

Entsprechend dieser Forderungen wurde die Zior Beratender Ingenieur GmbH, Darmstadt mit der Planung der Kanalsanierung in der Feuer- und Rettungswache beauftragt.

 

Grundlage für die Entwurfsplanung der Kanalsanierung waren die Vorplanungsergebnisse der SIB Ingenieurgesellschaft mbH. Bei der Analyse der Vorplanungsergebnisse sowie der TV-Daten hat sich herausgestellt, dass die Kanaldaten nicht mehr dem aktuellen Bestand entsprechen, da sie auf TV-Kanaluntersuchungen des bestehenden Entwässerungssystems der Feuer- und Rettungswache aus den Jahren 2010, 2015, 2016 und 2017 basierten. Eine technische und wirtschaftliche Sanierungsplanung mit der erforderlichen Kostensicherheit war auf dieser Grundlage nicht möglich. Vor diesem Hintergrund wurde im Zuge der Entwurfsplanung eine Bestandsvermessung des Entwässerungssystems, eine umfassende TV-Kanalinspektion mit einem georeferenzierten Untersuchungssystem sowie eine Schachtbestandsaufnahme mittels 3-D-Lasertechnik durchgeführt.

 

Aus den aktuellen Inspektionsdaten hat sich ein höheres Schadenspotential mit höheren Sanierungskosten insbesondere bei den Schachtbauwerken ergeben. Neu in der Entwurfsplanung ist der Neubau einer Leitung zum Anschluss der Hofflächen im Bereich der Pkw-Stellplätze, die im Bestand zu gering dimensioniert und sanierungsbedürftig ist und in der Vorplanung nicht enthalten war.

 

Das Sanierungskonzept ist geprägt durch die bauseits bedingte Restnutzungsdauer von 15 – 20 Jahren. Dies hat zur Folge, dass der Schwerpunkt der Sanierung auf die Renovierung und Reparatur gelegt wird.

 

Beurteilt wurden die Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage hinsichtlich Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit. Bei den festgestellten Schäden handelt es sich vorwiegend um Riss- und Scherbenbildungen, Lageversätzen infolge von Setzungserscheinungen und äußeren Einwirkungen sowie Inkrustationen.

Die projektspezifische Kanalsanierungsplanung wurde mit dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach (ESO) abgestimmt und die Leistungsziele gemeinsam definiert. Demnach muss für das Leistungsziel „Dichtheit“ der Nachweis der Dichtheit in allen Haltungen mit einer Linersanierung erbracht werden. Für das Leistungsziel „Standsicherheit“ sind grundsätzlich alle Schäden der Schadensklasse 4 und 5 (nach Isybau) zu sanieren. Bei einer hohen Schadensdichte innerhalb einer Leitung erfolgt eine vollständige Sanierung aller Schäden, d.h. auch die der Schadensklasse < 4. Vor dem Hintergrund des Leistungsziels „Betriebssicherheit“ wird der Leitungsabschnitt zwischen den Schächten S 13 und S 15 mit einem größeren Durchmesser erneuert, damit die hydraulische Unterdimensionierung beseitigt wird.

 

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen zusammenhängend in einem Sanierungsabschnitt im Sommer 2019 im Zeitraum von ca. 3 Monaten durchgeführt werden. Dabei sollen Maßnahmen sowohl in geschlossener Bauweise (grabenlose Verfahren) als auch in offener Bauweise ausgeführt werden.

 

Die Sanierungsplanung sieht auf Grundlage des abgestimmten Sanierungskonzeptes folgende Maßnahmen vor: Erneuerung von Leitungen, Renovierung von Leitungen Reparaturmaßnahmen zur Sanierung von Einzelschäden, Schachtrenovierungen und Neubau von Schachtbauwerken.

 

Die vorhandenen Leitungen zur Entwässerung der Hofflächen und des Carports sind hydraulisch unterdimensioniert. Hier ist ein Neubau der Leitung mit DN 250 (Hoffläche) und DN 125 (Sinkkasten) vorgesehen. Die Renovierungen von Leitungen umfassen den Einbau von glasfaserverstärkten Schlauchlinern. Zur Vorbereitung des Schlauchlinereinbaus sind Roboterfräsarbeiten zur Beseitigung von z.B. einragenden Stutzen, Wurzeln und Ablagerungen notwendig. Die Reparaturmaßnahmen umfassen das Setzen von Kurzlinern, Hindernisbeseitigungen, Beseitigungen von Inkrustationen, den Austausch von Bodeneinläufen sowie den punktuellen Austausch von defekten Leitungsabschnitten (Kopflöchern).

Die Schachtbauwerke werden durch GFK-Auskleidungen renoviert. Darüber hinaus werden als Vorarbeiten zur Renovierung durch GFK-Auskleidung punktuelle Einzelschäden (z.B. Reprofilierung der Schachtsohle, Austausch von Steigeisen, Entfernung von Inkrustationen) durch Reparatur saniert.

 

Nach Abschluss der Kanalsanierungsarbeiten erfolgt eine TV-Kanalinspektion und Dichtheitsprüfung der gesamten Grundtsücksentwässerungsanlage, d.h. aller Kanalleitungen und Kanalschächte.

 

Prüfung der Auswirkung auf Natur, Umwelt und Klima durch das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Folgende Auflagen, Ergänzungen und Hinweise sind zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz:

Natur- und artenschutzfachliche Belange sind nicht betroffen.

 

Altlasten, Bodenschutz:

Bei sensorischen Auffälligkeiten im Rahmen von Erdarbeiten ist umgehend die Obere Bodenschutz- und Altlastenbehörde zu verständigen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts oder eine erforderliche Sanierung behindern, sind bis zur Freigabe der Baugruben zu unterlassen. Bodenaushub ist - soweit er nicht wieder eingebaut wird - fachgerecht einzustufen und gemäß den Regeln des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes in Abstimmung mit der zuständigen Abfallbehörde / RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt zu entsorgen.

 

Gewässerschutz:

Gemäß § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Inwieweit eine Prüfung der Versickerungsfähigkeit durchgeführt wurde, lässt sich anhand des Beschlusses nicht beurteilen. Hierzu bedarf es zunächst einer Baugrunderkundung. Aufgrund der Werksgeländeregelung ist die Beteiligung der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt sicherzustellen.

 

Klimaschutz und Energie:

Belange im Bereich Klimaschutz und Energie sind nicht betroffen.

 

Immissionsschutz:

Im Rahmen der Bauarbeiten auftretende vermeidbare Lärmbelastung ist gemäß § 22 BImSchG zu vermeiden, nicht vermeidbare Lärmbelastung zu minimieren. Die Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergeben sich aus der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (32. BImSchV) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baustellenlärm (AVV Baulärm). Ein Lärmminderungskonzept gemäß den Vorgaben der AVV Baulärm wird empfohlen.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und sodann im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und die geprüfte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Kostenberechnung

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

Hinweis: Die Anlage ist im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und kann dort eingesehen werden.