Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0578Ausgegeben am 14.03.2019

Eing. Dat. 13.03.2019

 

 

 

 

 

Projekt Teilneubau Kita Rödernstraße (3), Gesamtsanierung – KIPB

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-091 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.03.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Dem Abbruch des Altbaus und dem Neubau mit fünf Kindergartengruppen anstelle des Altbaus und dem Abriss dieses Altbaus sowie der Anbindung an den verbleibenden Bestandsbau mit zwei Kindergartengruppen am Standort Kindertagesstätte Rödernstraße nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach  in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung abschließend mit Gesamtkosten in Höhe von 6.300.000,00 €, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 06010500.0951000060, Investitionsnummer 0601050900601606 „Kita 3 - Rödernstr., Gesamtsanierung - KIPB“, wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel 2017 und früher       300.000,00 €

Haushaltsmittel 2018                           800.000,00 €

Haushaltsmittel 2019                       2.600.000,00 €

Haushaltsmittel 2020:                      2.600.000,00 €

Gesamt                                               6.300.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2018 erfolgt vorbehaltlich der Resteübertragung.

 

Die Haushausmittelbereitstellung 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

Die Erhöhung der Gesamtkosten von 5.460.000,00 € auf 6.300.000,00 € sowie die Erhöhung der Haushaltsmittel 2020 von 1.760.000,00 € auf 2.600.000,00 € erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2020.

 

3.    Für die Maßnahme sind Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) beantragt.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Kommunalinvestitionsprogramm des Bundes (KIP I) und aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuweisung Bund (KIP I)                   4.913.802,00 €

Kreditmarktmittel:                              1.386.198,00 €

Gesamt                                               6.300.000,00 €

 

Die Zuweisung des Bundes (KIP I) wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 etatisiert.

 

5.    Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 361.700,80 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 182.049,21 €/p.a.

 

6.    Die Abwicklung der Maßnahme wird von der OPG ab Leistungsstufe III gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 treuhänderisch übernommen.

 

7.    Der Anpassung der Honorare für die Planungs-, Beratungs- und Projektsteuerungsleistungen an den zwischenzeitlich festgestellten Kostenumfang der erforderlichen Bau- und Planungsleistungen der Stufen I + II wird zugestimmt. Die Honorare sind entsprechend der vorliegenden Kostenberechnung dem erhöhten Investitionsbedarf mit höheren anrechenbaren Kosten für den Ersatzneubau anzupassen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

Das bestehende Hauptgebäude der Kindertagesstätte Rödernstraße (Kita) aus den 1960er Jahren sowie der Anbau aus den 1970er Jahren entsprechen nicht mehr den erforderlichen energetischen Standards und insbesondere nicht den räumlichen Anforderungen an eine Einrichtung für frühkindliche Bildung und Betreuung. Die Kita soll modernisiert, energetisch wie technisch saniert und erweitert werden sowie an den aktuellen Bedarf und an die derzeitigen Anforderungen einer zeitgemäßen Betreuung angepasst werden. Der Platzbedarf pro Kind kann in den Kitaräumen aus den sechziger und siebziger Jahren nicht mehr abgebildet werden. Zumal haben sich seit dieser Zeit das Konzept und die Nutzung der Einrichtung maßgeblich geändert. Heute wird die Kita ganztägig und nicht wie ursprünglich geplant nur vormittags genutzt. Gleichzeitig muss der gestiegene Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Einzugsgebiet der Kita gedeckt werden. Der Standort soll daher von sechs auf sieben Kindergartengruppen mit je 25 Kindern auf insgesamt 175 Kindergartenplätze erweitert werden.

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschreibungen des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024), 29.09.2016 (2016-21/DS-I(A)0062) und 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0401) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Sanierung Kita Rödernstraße (3)“, im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Sanierung der Kita zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Gebäudehistorie und Bauwerksdaten

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen im Stadtteil Innenstadt Nord, zu dem auch die Kita gehört, ist stetig hoch und ansteigend. Die Warteliste der Kita ist lang, was auch auf die benachbarten Kitas zutrifft. Zur Gewährleistung der Versorgung der Bevölkerung mit Kindergartenplätzen im Stadtteil Innenstadt Nord ist die Ertüchtigung und Erweiterung um eine Kindergartengruppe der Kita an ihrem jetzigen Standort dringend geboten.

 

Die Kita besteht aus mehreren Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre und liegt auf einem innerstädtischen Grundstück. Das teils zweigeschossige Hauptgebäude umfasst vier Kindergartengruppen und wurde im Jahr 1963 in Massivbauweise mit flachgeneigten Pultdächern aus Stahlbeton und einer Klinkerfassade errichtet. Einzig die Nord-Fassade ist als Putzfassade ausgeführt. 1972 und 1974 wurde das Hauptgebäude um einen eingeschossigen Anbau für die Lagerung von Gerätschaften erweitert. Um zwei weitere Kindergartengruppen zu integrieren, wurde 2006 ein weiterer eingeschossiger Erweiterungsbau errichtet, der mittels einer Außenbereich-Überdachung eine bauliche Verbindung zum Hauptgebäude herstellt. Auf rund 1.076 m² Bruttogeschossfläche werden in sechs Gruppen bis zu 150 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren ganztägig betreut.

 

Für das Kitagrundstück existiert kein Bebauungsplan.

 

Grundstück

Rödernstraße 25, 63067 Offenbach

Gemarkung Offenbach, Flur 6, Flurstück 242/4

 

Grundstücksgröße                                          3.449,00 m²

 

Gebäude

Verbleibender Bestand:

Bruttogrundfläche                                            ca. 260 m²

Nutzfläche inkl. Spielflur                                 ca. 191 m²

Bruttorauminhalt                                           ca. 1.037 m³

 

Neubau:

Bruttogrundfläche                                         ca. 1.407 m²

Nutzfläche inkl. Spielflure                           ca. 1.167 m²

Bruttorauminhalt                                           ca. 4.866 m³

Bebaute Fläche des Grundstücks                       955 m²

Unbebaute Fläche                                              2.494 m²

 

Variantenvergleich

Im Rahmen der Planungsstufe I wurden drei unterschiedliche bauliche Varianten auf dem vorhandenen Kitagrundstück untersucht:

 

-       Variante 1: Sanierung + Erweiterung Bestandsgebäude für insgesamt sieben Gruppen am Standort (Altbau + Erweiterung: Fünf Gruppen / Bestandsgebäude von 2006: Zwei Gruppen).

-       Variante 2: Abriss Altbau + Neubau für insgesamt sieben Gruppen am Standort (Neubau: Fünf Gruppen / Bestandsgebäude von 2006: Zwei Gruppen).

-       Variante 3: Abriss Altbau + Neubau für insgesamt acht Gruppen am Standort (Neubau: Sechs Gruppen / Bestandsgebäude von 2006: Zwei Gruppen).

Bei allen drei Varianten ist eine Interimslösung für die vier Kita-Gruppen aus dem Hauptgebäude notwendig.

 

Im Ergebnis wurde die Variante 2 für die Kita aus folgenden Gründen favorisiert und in den Planungs- und Kostendaten zum Projektbeschluss umgesetzt:

-       Variante 2 bietet die größten innenräumlichen Qualitäten, mit klarer Anordnung der Räume und guter Orientierbarkeit im Gebäude.

-       Alle Gruppen erhalten Anschluss an den Außenbereich, sind zum Freigelände nach Süden orientiert.

-       Kompakte Baukörper mit geringer Hüllfläche und kurzen Laufwegen.

-       Für die barrierefreie Erschließung muss lediglich ein neuer kostengünstiger Plattformlift (mit Schachtverkleidung) errichtet werden.

-       Minimaler Verbrauch von Freiflächen. Bei den anderen beiden Varianten ist das empfohlene Verhältnis von Freifläche pro Kind nicht mehr gewährleistet.

 

Im Laufe der vertiefenden Planungsstufe II gab es noch folgende Punkte zu beachten:

-       Das inzwischen vorliegende Schadstoffgutachten zum Bestandsgebäude, weisst eine deutlich höhere Schadstoffbelastung als bisher angenommen auf. Diese Schadstoffe müssen in jedem Fall fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden – unabhängig ob das vorhandene Bestandsgebäude saniert oder abgebrochen wird. Für die Nutzung des zum Abriss anstehenden Gebäudes geht im derzeit unbearbeiteten Zustand keine Gefährdung aus.

-       Durch einen erhöhten Bedarf durch den Nutzer wurde das Raumprogramm nachträglich noch vergrößert.

-       Detailliertere Erkenntnisse zum Baugrund mit daraus folgenden erhöhten Anforderungen für Grundstücksentwässerung, Gebäudeabdichtung und Gründung führten zu höheren, notwendigen Kosten für Retentionsanlage, für die Verwendung von WU-Beton, für erhöhte konstruktive Abdichtungs- und Entwässerungsmaßnahmen.

 

Variante 1 „Sanierung und Erweiterung Bestandsgebäude“ beinhaltet wegen der vorhandenen statischen und konstruktiven Struktur des Bestandsgebäudes nur begrenzte Möglichkeiten, die Erweiterung um einen Gruppenraum und das nachträglich erweiterte Raumprogramm zu realisieren. Die nach dem Variantenentscheid zusätzlich vom Nutzer geforderten Räume und Flächen wären nur mit einem größeren planerischen Aufwand im Vorfeld sowie mit konstruktivem Mehraufwand realisierbar. Die Kosten gegenüber der Kostenschätzung zum Variantenentscheid wären aufgrund der aufwändigen, konstruktiven Lösung nochmals gestiegen. Eine hohe architektonische Qualität wäre dennoch nicht erreicht. Die Kosten für die Schadstoffbeseitigung wären bei Variante 1 wohl auch deutlich höher als bei den anderen beiden Varianten. Eine ausreichende Abdichtung des Bestandsgebäudes bei „Variante 1: Sanierung und Erweiterung“ ist gemäß den heutigen technischen Richtlinien nicht möglich.

 

Variante 3: Abriss Altbau und Errichtung Neubau für sechs Gruppen (insgesamt acht Gruppen am Standort) wäre mit der nachträglich geforderten Vergrößerung der Flächen (zusätzliche Forderung durch Nutzer) an diesem Standort nicht mehr realisierbar.

 

Im Zuge des Abbruchs und Neubaus des Hauptgebäudes wird die Kita um eine Kindergartengruppe mit 25 Kindern erweitert. Das bedeutet, ab 2020 werden in der Kita bis zu 175 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, in sieben Gruppen je 25 Kinder untergebracht sein. Die Einrichtung wird ganztägig genutzt. Die Öffnungszeit der Kita ist montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr.

 

 

Raumprogramm und Baubeschreibung

Auf dem Grundstück Rödernstraße 25 werden die älteren Gebäude von 1963 und 1974 abgebrochen und durch einen zweigeschossigen größeren Neubau, geplant in Holzmodulbauweise, an gleicher Stelle ersetzt. Dabei wird die städtebauliche Konzeption der alten Kita mit der Neubaumaßnahme beibehalten, der große vorhandene Freibereich mit altem Baumbestand bleibt erhalten.

 

Der Neubau wird an das neuere Bestandsgebäude von 2006 angebaut und mit diesem konstruktiv und räumlich barrierefrei verbunden. Die geplante Umsetzung des Neubaus in Holztafelbaubauweise ermöglicht eine kurze Bauzeit, insbesondere eine kürzere Rohbauphase. Dadurch werden die Lärmemissionen durch die Baustelle reduziert. Holzbau ist eine nachhaltige Bauweise mit nachwachsendem Rohstoff ökologisch, d. h. mit einer positiven Gesamtenergiebilanz.

 

Wegen der sich geänderten Grundwasserverhältnisse wird das Fußbodenniveau des Erdgeschosses des Neubaus gegenüber dem Bestand um 20 cm angehoben. Aufgrund des im Bestand gegenüber dem Straßenniveau um einen Meter tieferliegenden Kita-Außengeländes wird von Seiten ESO die Umsetzung einer Retentionsanlage für anfallendes Oberflächenwasser gefordert. Diese soll durch die Drosselung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in den öffentlichen Straßenkanal eine Überlastung des öffentlichen Kanalsystems bei starkem Regenaufkommen verringern. Im Außenbereich des Kitageländes ist als Außenlager für Spiel- und Gartengeräte ein untergeordnetes, nichtgedämmtes Gebäude in Holzkonstruktion vorgesehen.

 

Im Erdgeschoss des Neubaus befinden sich nach Süden orientiert zwei Gruppenräume (Ü3) für jeweils 25 Kinder, inklusive der den einzelnen Gruppen zugeordneten Intensiv- und Sanitärräume, sowie Bewegungsraum. Der Hauptzugang zur Kita erfolgt nördlich über den Zugang Rödernstraße durch eine Treppe oder barrierefrei mit einer Außenrampe. Vom Eingangsbereich mit angeschlossenem Treppenhaus und dem dort vorhandenen Plattformlift (mit Schachtverkleidung) werden Erdgeschoss und Obergeschoss barrierefrei erschlossen. Dieser ermöglicht auch den Transport von Essenswagen für die Essensausgabe in den Gruppenräumen im Obergeschoss. Am Eingangsbereich direkt angegliedert befinden sich Leitungsbüro und Personalraum. Dieser Personalraum kann für Elterngespräche und als Integrationsraum genutzt werden. Ein Personal- und Behinderten-WC inklusive Dusche sind an der westlichen Giebelseite am Ende des Flurs im Erdgeschoss angeordnet. Die Flurverbreiterungen vor den Gruppenräumen bilden Garderobenbereiche. Im Osten sind zwei Werkräume angeordnet und bilden mit ihrer Nutzung und dem dortigen Bewegungsraum einen funktionalen Übergang zum Bestandsgebäude. Küche und dazugehörige Nebenräume befinden sich an der Nordseite und werden über die nördliche Zufahrt der Rödernstraße erschlossen.

 

Im Obergeschoss befinden sich nach Süden orientiert drei Gruppenräume (Ü3) für jeweils 25 Kinder mit den dazugehörigen Intensivräumen. An diese angeschlossen sind jeweils Sanitär-und Garderobenbereiche. Der Flur des Obergeschosses kann als Spielflur genutzt werden. Auf der gegenüberliegenden Flurseite sind ein Personalraum sowie ein Bewegungsraum und ein Integrations-/ Elternsprechraum zu finden. Ebenfalls im Obergeschoss befinden sich Personal-WC, Hauswirtschaftsraum und der über dem erdgeschossigen Hausanschlussraum angeordnete Technikraum. In jedem Geschoss ist ein Gruppen-WC-Raum mit Wickeltisch ausgestattet. Alle Gruppen- und Intensivräume im Erdgeschoss und Obergeschoss sind untereinander direkt mit Türen verbunden.

 

Das Bestandsgebäude von 2006 ist nicht Gegenstand dieses Projekts, hier sind keine Maßnahmen außer minimale Umbau- und Anpassungsarbeiten im Zuge der Anbindung an den Neubau vorgesehen. Für die notwendige Errichtung einer Interimsanlage auf dem Kitagelände während der Bauphase wurde separat eine Beschlussvorlage „Errichtung einer Interimsanlage Kita Rödernstraße (3)“ (2016-21/DS I(A)0516) eingebracht und von der Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2018 beschlossen.

 

Konstruktion

Der Kita-Neubau ist als vorgefertigter Holztafelbau geplant. Die Gründung des Neubaus erfolgt mit einer 30 cm starken WU-Stahlbeton-Bodenplatte und einer Frostschürze. Ein umlaufender von der Bodenplatte aufgehender Stahlbeton-Sockel, 30 cm über Oberkante Gelände geführt, bildet das Auflager für die Holzrahmenaußenwände. Für diese sind 24 cm Wärmedämmung und eine hinterlüftete Vorhangfassade aus vertikal angeordneten Lärche-Schal-Brettern vorgesehen. Tragende Innenwände sind ebenfalls als Holztafelwände geplant. Deren Holzständerquerschnitte und Art der Beplankung richten sich jeweils nach den Erfordernissen von Statik, Brandschutznachweis und des Schallschutzes. Die Decken über Erdgeschoss und Obergeschoss/Dach sind als massive Holzbrettstapeldecken konstruiert. Das Dach ist statisch für eine evtl. später nachzurüstende Dachbegrünung dimensioniert.

 

Innenwände ohne tragende Funktion werden in Trockenbauweise errichtet. Zur Verbesserung der Raumakustik werden je nach Anforderung in den Räumen die Deckenunterseiten mit einer Akustikdecke ausgestattet. Die Fensterelemente sind als zweifachverglaste Holzfenster vorgesehen, die mit Sonnenschutzglas und bei Süd-, Ost- und Westfassade mit Raffstores als außenliegendem Sonnenschutz ausgestattet werden.

 

Elektro und Heizleitungen werden im Bodenaufbau unter dem schwimmenden Estrich geführt. Die Kalttrinkwasserleitung wird zentral in der abgehängten Decke des Flures verzogen und von dort in die Räume mit sanitärer Ausstattung geführt. Die Warmwasserversorgung wird dort durch direkt an den Zapfstellen angeordneten Durchlauferhitzern bereitgestellt.

 

Interimsmaßnahmen

Interimsmaßnahmen sind notwendig. Vor Abriss des alten Bestandsgebäudes wird eine Containeranlage auf dem Kitagelände errichtet. Aufgeteilt auf zwei Baukörper bietet dieser Ersatzbau Raum für die Nutzung mit vier Kita-Gruppen. Das Bestandsgebäude von 2006 bleibt in der Bauphase mit seinen dort untergebrachten zwei Kita-Gruppen in Betrieb. Insgesamt können während der Bauphase alle sechs bestehenden Kita-Gruppen auf dem Kita-Gelände untergebracht werden.

 

 

Barrierefreiheit

Das Gebäude ist durchweg barrierefrei konzipiert. Der Zugang von der Rödernstraße zum Haupteingang auf der Nordseite ist barrierefrei möglich. Alle Aus- und Eingänge im Erdgeschoss sind barrierefrei angelegt. Ein barrierefreies WC ist in der Nähe des Eingangsbereiches im Erdgeschoss angeordnet. Das Obergeschoss wird durch den Einbau eines Plattformlifts mit Schachtverkleidung barrierefrei zugänglich gemacht. Die Forderungen der aktuellen DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude werden erfüllt.

 

Brandschutz

Mit einer Größe der Nutzungseinheit von mehr als 400 m² ist das Gebäude gemäß der Hessischen Bauordnung in die Gebäudeklasse 3 einzustufen und gilt aufgrund der Aufenthaltsräume für Kinder im Obergeschoss zudem als Sonderbau. Aus diesem Grund wird ein Brandschutzkonzept erstellt, das durch die Bauaufsicht geprüft wird und baulich umzusetzen ist.

 

Außenanlagen

Das Kitagelände ist von zahlreichen großen Bäumen entlang der Grundstücksgrenzen geprägt. Weitläufige unbefestigte Spielflächen überwiegen. Der Bestandscharakter des Kitageländes wird weitestgehend beibehalten, da die Höhenunterschiede und der Anteil an befestigten Flächen aufgrund des Baumbestands nicht wesentlich verändert werden können.

 

Die bestehenden Spielgeräte sind größtenteils überalterte Holzspielgeräte oder entsprechen nicht mehr der aktuellen Spielplatz-DIN-Norm. Sie werden durch neue Spielgeräte in einer Rindenhäckselfläche ersetzt.

 

Von der Rödernstraße wird ein barrierefreier Zugang zum Haupteingang des Neubaus hergestellt. Parallel dazu ist eine Rampe zur Anlieferung für die Küche und die Stellplätze vorgesehen. Die Zuwegungen werden mit Rechteckpflaster, Öko-Pflaster sowie Platten aus Beton im Traufbereich befestigt. Entwässerungsrinnen und Bodeneinläufe werden gemäß den einschlägigen Vorschriften angeordnet.

Für Pflegefahrzeuge (gärtnerische Arbeiten, Sandaustausch) wird eine neue Zufahrt im Südosten hergestellt. Die mit wassergebundener Wegedecke befestigte Fläche mündet in einen Bolzplatz mit gleicher Wegebefestigung. Das vorhandene Bolzplatztor wird wiederverwendet.

 

Im Süden des Neubaus und entlang der West- und Südseite des Altbaus ist eine Plattenfläche geplant, die beide Gebäude miteinander verbindet. Hier ist das Aufstellen von Tischen möglich und die befestigte Fläche kann zum befahren mit Spielgeräten sowie von Pflegefahrzeugen genutzt werden.

 

Stellplätze

Für die PKW-Stellplatzberechnung wurden nur Nutzflächen der Gruppenräume, Büro- und Personalräume sowie der Küche herangezogen. Doppelt genutzte Räume, wie Aufenthaltsräume der Kinder, die nicht Gruppenräume sind, wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, da mit keiner erhöhten Personenzahl zu rechnen ist (z. B. Bewegungs- und Werkräume). Ausgenommen sind daher auch Lager- und Funktionsräume wie bspw. Sanitärbereiche. Durch das geringere Stellplatzangebot sollen sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen, motiviert werden, alternative Verkehrsmittel zu nutzen, wie bspw. den ÖPNV oder zu Fuß. Ziel ist es, den Freiflächenanteil pro Kind zu maximieren.

 

Im Zuge des Neubaus werden zwei PKW-Stellplätze auf der Nordseite in Eingangs- und Küchennähe realisiert. Auf diesen beiden Stellplätzen wird ein Behindertenstellplatz nachgewiesen. Für das Bestandsgebäude aus 2006 bleiben die vorhandenen zwei PKW-Stellplätze bestehen. Diese befinden sich ebenfalls auf der Nordseite. Es werden zwölf Fahrrad-Stellplätze nachgewiesen und sind ebenfalls auf der Nordseite Nahe des Haupteingangs angeordnet.

 

Technische Gebäudeausrüstung

 

Heizung

Zur Deckung der Gebäudeheizlast kommt, in Abstimmung mit einem Energieberater, Fernwärme mit einer Fernwärmestation zum Einsatz. Die Wärmeverteilung erfolgt über auf dem Rohfußboden verlegte Leitungen. Für die Raumheizung sind fertig lackierte Heizkörper vorgesehen.

 

Raumlufttechnische Anlagen

Alle innenliegenden WCs erhalten Anlagen der kontrollierten Zu- und Abluft mit Außen- und Fortluftführung über Dach. Eine Stoßlüftung zur zusätzlichen Frischluftversorgung im erhöhten Bedarfsfall wird nach wie vor nötig sein. Die Zuluft wird über geeignete Öffnungen in den Flurwänden oder Nachströmelementen in den Fenstern der Flure des Gebäudes zugeführt.

Die Räume der Küche erhalten eine Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung.

 

Sanitär

Die Grundleitungen unterhalb des Gebäudes werden als druckfestes Kunststoffrohrleitungssystem mit den entsprechenden Form- und Verbindungsstücken ausgeführt.

 

Alle Schmutzwasserleitungen werden, aus schallschutztechnischen Gründen, als modernes muffengestecktes PE Rohrleitungssystem, mit entsprechenden Form- und Verbindungsstücken, ausgeführt. Die Belüftung der gesamten Schmutzwasseranlage erfolgt mit separaten Dachdurchführungen für jeden einzelnen Strang.

 

Die Regenwasserfallleitungen werden außerhalb des Gebäudes geführt. Das Regenwasser wird über Grundleitungen im Freispiegelsystem im ersten Schritt in ein Retentionsvolumen, dessen Abfluss gedrosselt erfolgen muss, geleitet. Von dort wird das Wasser zum Übergabeschacht geleitet. Als Rückstauebene ist in diesem Fall das Straßenniveau definiert, welches sich ca. einen Meter über dem Niveau des Baugrundstücks befindet. Regenwasser, welches unter der Rückstauebene anfällt, muss mit Hilfe einer Pumpe über das Straßenniveau gehoben werden. Im Übergabeschacht fließt das Regenwasser mit dem Schmutzwasser zusammen und gelangt auf direktem Wege in das Mischsystem des Abwasserkanales in der Straße.

 

Zur Trinkwasserversorgung des Gebäudes ist ein neuer Hausanschluss vorgesehen. Dieser wird von der Straße in den Hausanschlussraum gelegt. Von hier wird die Wasserversorgung über das Verteilnetz zu den entsprechenden Entnahmestellen geführt.

 

Als Rohrleitungswerkstoff für das Trinkwassernetz ist aus hygienischen Gründen ein massives Edelstahlrohrleitungssystem vorgesehen. Sämtliche Kaltwasserrohrleitungen sowie die zugehörigen Armaturen werden angelehnt an den EnEV Standard isoliert. Dies dient im Bereich der Trinkkaltwasserleitungen in der Hauptsache der Einhaltung der Wasserhygiene. Es soll dadurch verhindert werden, dass Umgebungswärme bspw. in warmgehenden Schächten oder Abhangdecken ungehindert in das Trinkwassernetz eindringen kann.

 

Die Warmwasserbereitung erfolgt für alle Verbraucher dezentral mit elektrischen Warmwasserbereitern, in den Kita-Bereichen ausgeführt als Kleinstdurchlauferhitzer mit einer auf ca. 43° C begrenzten Auslauftemperatur an den Auslaufstellen, um einen sicheren Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Im Bereich der barrierefreien Dusche im Erdgeschoss wird ein handelsüblicher Durchlauferhitzer mit mehr Leistung verbaut, auch der Küchen- und Spülküchenbereich wird zwecks erhöhter Temperatur- und Leistungsanforderungen mit einem Durchlauferhitzer mit erhöhter Leistung versorgt.

 

Um den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage sicherzustellen, werden automatische Spülstationen vorgesehen. Zudem werden an den entsprechenden Stellen Probenentnahmeventile eingesetzt.

 

Alle Sanitärobjekte werden aus Sanitärporzellan in der Farbe weiß mit verchromten Armaturen vorgesehen.

 

Elektro

Die Starkstromanlage ist neu herzustellen, inkl. einer notwendigen Erdungs- und Blitzschutzanlage.

 

Im Hausanschlussraum im neuen Gebäude ist die Installation einer Zählerverteilung geplant, an der eine Hauptverteilung angegliedert wird. Der Hausanschluss ist in Stärke anzupassen. Die Hauptverteilung versorgt die Endstromkreise im Erdgeschoss, eine Unterverteilung im Obergeschoss sowie das Bestandsgebäude.

 

Die Endstromkreise werden neu verlegt, Anzahl und Querschnitte entsprechen den vorgesehenen elektrischen Verbrauchern und Anschlüssen. Die Kabelverlegung erfolgt hauptsächlich im Fußboden bzw. in den Wänden.

 

Es kommt ein Standardschalterprogramm zum Einsatz, Farbe reinweiß. Die Installation erfolgt überwiegend unter Putz. Die Anzahl und Positionierung erfolgt gemäß den Anforderungen. Alle Steckdosen werden mit integriertem erhöhtem Berührungsschutz (Kinderschutz) ausgestattet.

 

Allg. Beleuchtung: Es sind neue Leuchten mit LED-Technik vorgesehen. Die Art der Leuchten richtet sich nach den Deckensystemen, der benötigten Beleuchtungsstärke und nach gestalterischen Anforderungen bzw. Vorgaben des Bauherrn. In den Räumen sind hauptsächlich LED-Langfeldleuchten vorgesehen, in den Fluren und WCs runde LED-Downlights.

 

Notbeleuchtung: Es kommen akkugepufferte Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung sowie akkugepufferte Rettungszeichenleuchten in Dauerschaltung zum Einsatz. Dies betrifft hauptsächlich die Flucht- und Rettungswege.

 

Für bauseitigen Sonnenschutz ist eine Steuerung mit Wetterstation auf dem Dach vorgesehen. Die Bedienstellen befinden sich jeweils in den Räumen sowie eine Zentral-Bedienstelle im Büro. Ferner sind Bedienstellen in den jeweiligen Räumen für elektrisch bedienbare Oberlichter vorgesehen.

 

Die Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen sind neu herzustellen.

 

Im Treppenhaus kommt eine Rauch-/ Wärmeabzugsanlage (RWA) zur Ausführung. Die Bedienung erfolgt manuell mittels Druckknopfmelder im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie über einen automatischen RWA-eigenen Rauchmelder.

 

Es ist eine flächendeckende Hausalarm-Brandmeldeanlage geplant. Es kommen automatische Rauchmelder und manuelle Druckknopfmelder zum Einsatz.

 

Einbruchmeldeanlage: Folgender Überwachungsumfang wird umgesetzt:

- Zugangstüren sowie über Treppen erreichbare Fluchttüren (Alarm und Verschluss).

- Verwaltung (Leitungsbüro, Personalraum) sowie alle Flure mit Bewegungsmeldern.

Die Aufschaltung erfolgt auf einen Sicherheitsdienst (z. B. BWS) über Telefon und GSM-Modul.

 

Telefon/EDV: Es ist eine strukturierte Datenverkabelung vorgesehen. Vom EDV-Datenverteiler-Wandschrank, der im Technikraum OG platziert werden soll, werden die Datenanschlussdosen (Doppeldosen Kat 6a) in den Räumen versorgt. Ferner sind im Deckenbereich der Flure Anschlüsse für WLAN/ Dect vorgesehen.

 

Es kommt außen am Haupteingang eine Türsprech-/ Klingelanlage zum Einsatz. Die Gegensprechstellen sind innen im Flur Erdgeschoss, im Flur Obergeschoss und im Büro Leitung geplant. Ferner wird eine Kabelverbindung zum Datenverteilerschrank vorgesehen, damit eine evtl. Aufschaltung auf die Telefonanlage ermöglicht wird. Um zu verhindern, dass Kinder das Gebäude unbeaufsichtigt verlassen, ist die Hauptzugangstür im Regelfall verschlossen. Die Tür erhält innen einen Tür-Auf-Taster mit einer Montagehöhe von 1,80 m. Bei Betätigung wird die Tür zum Öffnen freigegeben. Außen wird ein zweiter Taster platziert, der ebenfalls die Tür zum Öffnen freigibt. Die Freigabe des Außentasters wird jedoch zeitlich mittels einer Schaltuhr eingeschränkt, damit nur in Stoßzeiten der Außentaster aktiv ist. Um zu gewährleisten, dass das Gebäude jederzeit verlassen werden kann, wird innen ein Fluchttürterminal vorgesehen.

 

Für das Behinderten-WC ist entsprechend der DIN VDE 0834 eine Behinderten-WC-Hilferufanlage enthalten. Die Hilferuf-Signalisierung erfolgt über der WC-Tür im Flur sowie im Büro Leitung.

 

Gebäudeleittechnik

Alle zentralen Einrichtungen verfügen über eine Schnittstelle, die eine Aufschaltung auf eine zentrale Gebäudeleittechnik ermöglichen. Über das System ist eine Eingriffsmöglichkeit auf alle Regelfunktionen gegeben, sodass das Ablesen und Einstellen der Parameter möglich ist. Weiterhin werden über die zentrale Gebäudeleittechnik alle wesentlichen Betriebszustände abgebildet und protokolliert.

 

Aufzug

Im Treppenhaus des neuen Gebäudes soll ein Plattformlift mit eigener Schachtverkleidung und übereinander liegenden Haltestellen die Geschosse verbinden. Der Lift mit einer Plattformgröße von ca. 1,50 x 1,10 m, Tragkraft 400 kg, ist für Rollstuhlfahrer geeignet.

 

Klimaschutz und Energieeffizienz

Der Neubau (Erweiterung) der Kita ist so auszuführen, dass das Gebäude die Anforderungen aus EnEV 2016, § 4 (Anforderungen an zu errichtende Nichtwohngebäude) erfüllt. Die Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf ergibt sich aus einer vergleichenden Berechnung mit einem Referenzgebäude.

Gemäß EnEV § 6 Satz 1 sind neu zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig, entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, abgedichtet ist. Wird die Luftdichtheit nach § 6 Satz 1 gemessen (Blowerdoor-Messung nach Fertigstellung der luftdichten Gebäudehülle), kann beim EnEV-Nachweis ein besserer Wert für die Luftdichtheit in der Berechnung angesetzt werden.

Das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist gemäß § 5 für neue Gebäude anzuwenden. Da derzeit im Bauvorhaben keine Erneuerbaren Energien nach Maßgabe EEWärmeG Nummer I bis V geplant sind, sind nach § 7 Ansatz 1 Nummer 3 Ersatzmaßnahmen zur Einsparung von Energie nach Maßgabe der Nummer VIII der Anlagen zum EEWärmeG vorzusehen. Nach dem Zertifikat Energieversorgung Offenbach AG (EVO) mit Datum 04.07.2011 (Gültigkeit bis 04.07.2021) erfüllt das Fernwärmenetz Offenbach die Anforderungen des EEWärmeG um 165 % und kann somit die elektrische Warmwasserbereitung kompensieren. Weitere Maßnahmen sind somit nicht erforderlich.

 

Fassadennutzung für Begrünung

Im Fall der hier geplanten Holzfassade ist eine Begrünung nachteilig, da hier längerfristig Feuchtigkeit zurückgehalten wird und das Holz nicht ausreichend abtrocknen kann. Dies beeinträchtigt die Lebensdauer der Fassade. Aus diesem Grund wird auf eine Fassadenbegrünung verzichtet.

 

Maßnahmen zur Regenwassernutzung

Eine Regenwassernutzung ist nicht vorgesehen. Die Dachentwässerung des Bestandes und des Neubaus wird wegen der Situation des max. Grundwasserstands und evtl. Rückstauproblematik durch das gegenüber Straßenniveau tiefer liegende Kita-Gelände in eine neu geplante Retentionsanlage geleitet, und von dort gedrosselt in den Straßenkanal mit Mischwasser geführt.

Der Neubau kann zu einem späteren Zeitpunkt mit einer extensiven Dachbegrünung nachgerüstet werden. Dies würde dann für eine gewisse Speicherung bzw. Verzögerung des Abflusses sorgen, und durch die Bepflanzung ein hoher Verdunstungsgrad erreicht werden.

 

Altlasten und Bodenschutz

Im Zuge der Planung wurden mögliche Schadstoffe erkundet. Die Befunde wurden bewertet und der Umgang damit in der Weise abgestimmt, dass ein gefährdungsfreier Rückbau vor Abriss der Gebäude sichergestellt ist.

Nach den Ergebnissen der bisherigen Baugrunduntersuchungen auf dem Gelände der Kita waren in den vorgefundenen anthropogenen Auffüllungen, in den quartären Sanden und Kiesen sowie im tertiären Rupelton keine organoleptischen Auffälligkeiten festzustellen. Ein Wiedereinbau des unbelasteten Aushubs auf dem Kita-Gelände ist aus umwelttechnischer Sicht unterhalb von 0,5 m unter Geländeoberkante möglich. Im Zuge der Gestaltung von Freiflächen (insbesondere Kinderspielflächen) ist darauf zu achten, dass Boden und Bodenmaterial die entsprechenden Prüfwerte der Bundesbodenschutz-Verordnung laut Anhang 2, Ziffer 1.4 einhält.

 

Immissionsschutz

Der maßgebliche Außenlärmpegel wurde hinsichtlich der vorhandenen Geräuschbelastung nach DIN 4109-1 berechnet und liegt an der nördlichen (zum Mischgebiet orientierten) Fassade bei ca. 68 dB. Für die Berechnung wurde die tatsächlich vorhandene Verkehrsmenge bei der Stadt Offenbach abgefragt. Ferner wurden die Lärmeinträge aus Luftverkehr, der Gebietsart nach TA Lärm mitberücksichtigt. Ein Lärmeintrag aus Schienen- oder Wasserverkehr ist nicht maßgeblich.

Die Berechnung des erforderlichen resultierenden Schalldämmmaßes der Außenfassaden erfolgt nach der aktuell eingeführten DIN 4109-1 in Abhängigkeit der Raumarten. Die erforderliche Schallschutzqualität der Fenster ergibt sich dann für die verschiedenen Raumgeometrien unterschiedlich und wird zwischen 35 dB und 40 dB liegen.

Für die Haustechnischen Anlagen, bei diesem Bauvorhaben die Lüftungsanlage in der Küche, sind die Vorgaben der TA Lärm für die Gebietsart „Allgemeines Wohngebiet“ zu beachten. Dies bedeutet, je nach Schallleistungspegel des auf dem Dach angeordneten Lüftungsgerätes ist eine Umhausung notwendig. Ebenfalls ist bei der Außenluft- und Fortluftführung ggfls. mit Schalldämpfern auf die Einhaltung der Vorgaben aus der TA Lärm zu achten.

 

Natur- und Artenschutz

Eingriff/Ausgleich

Die Freifläche verringert sich um ca. 7 % aufgrund der etwas größeren Gebäudekubatur des Neubaus gegenüber der des Altbaus. Dennoch verbessert sich die Bilanz zugunsten der versickerungsfähigen Freifläche (Pflanz-, Sand-, Rindenhäckselflächen, wassergebundene Decke, Splittfugenpflaster) gegenüber der befestigten Freifläche (Platten /Pflaster).

Die Flächenbilanz durch den Eingriff des Neubaus kann als ausgeglichen gelten. Durch den Neubau werden dreizehn Bäume gefällt. Acht Bäume unterliegen der Grünschutzsatzung und sind durch Neupflanzungen auszugleichen. Auf dem Kitagelände sind vier neue Bäume geplant. Ferner sind geschnittene Hainbuchenhecken und frei wachsende Sträucher vorgesehen, die gemäß Grünschutzsatzung auf die Ersatzpflanzung angerechnet werden können. Die acht Bäume können somit auf dem Grundstück durch die vorgenannten Ersatzpflanzungen vollständig ausgeglichen werden.

 

Maßnahmen zum Schutz von Bäumen und Gehölz während der Baumaßnahme

Schützenswerte Gehölzbestände werden mit einem Bauzaun umstellt bzw. erhalten je nach Erfordernis einen Stammschutz aus Holzbohlen. Die Wurzelbereiche werden gemieden oder, wenn unausweichlich, durch einen Überfahrschutz abgesichert. Die Baustelle wird gegenüber angrenzenden Grünflächen eingezäunt.

 

 

Artenschutz

Abriss und Neubau des Bestandsgebäudes

Die am 06.11.2018 durchgeführte Inspektion der Fassaden des Hauptgebäudes ergab keine Hinweise auf Fledermausvorkommen. Die vorhandenen Unterschlupfmöglichkeiten hinter der Blechverkleidung zwischen Fassade und Dach bieten kein Potenzial für größere Quartiere. Temporär genutzte Einzelverstecke fallen nicht unter das Verbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Da diese Verstecke außerdem nicht wintergeeignet sind, müssen bei planmäßiger Umsetzung des Gebäuderückbaus im Februar 2019 keine speziellen Vorkehrungen getroffen werden.

 

Hinsichtlich der Avifauna konnte lediglich das Nest eines Nischenbrüters – mit großer Wahrscheinlichkeit eines Hausrotschwanzes – nachgewiesen werden. Bei planmäßiger Umsetzung des Gebäuderückbaus außerhalb der Brutzeit ist ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auszuschließen. Aufgrund seiner Brutbiologie und dem eindeutigen Vorkommen zahlreicher Ausweichmöglichkeiten in der näheren Umgebung greift im Hinblick auf den Verlust der Brutstätte i. S. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für den Hausrotschwanz die Legalausnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG.

 

Entfernung von Gehölzen auf dem Kita-Gelände

Die bodengebundene Untersuchung der Gehölze führte zur Feststellung kleiner Öffnungen an Stammverzweigungen einer Esche (0015-5018). Diese ist beim Fällen durch den Einsatz eines Greifers behutsam niederzulegen und die Teilstämme vor dem Zersägen noch einmal auf Baumhöhlen hin zu kontrollieren. Vorhandene Öffnungen sind mittels Endoskop auf Besatz hin zu prüfen. Werden dabei Fledermäuse oder andere schutzwürdige Tiere gefunden, ist der Höhleneingang zu verschließen und das entsprechende Stammstück herauszusägen und in einem geschützten Bereich des Grundstücks aufzustellen. Der Höhleneingang ist dann wieder zu öffnen.

Die auf dem Kita-Gelände vorhandenen alten Eichen mit markanten Höhlungen sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Die weiteren zur Fällung vorgesehenen Gehölze weisen kein Potenzial für Lebensstätten geschützter Arten auf. Der Verlust von Fortpflanzungsstätten häufiger baum- und gebüschbrütender Vogelarten wie z. B. Amsel, Rotkehlchen, Elster oder Ringeltaube führt nicht zum Eintreten des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, da diese Arten jährlich neue Nester bauen und in der Umgebung ausreichend geeignete Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind. Somit gelten für diese Arten die Bestimmungen des § 44 Abs. 5 BnatSchG (Legalausnahme). Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 ist bei Durchführung der Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Schonzeit nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ausgeschlossen.

 

Kosten

Nach Vertiefung der Planung zur Erlangung eines höheren Detaillierungsgrades und weitere Abstimmungen zwischen den Nutzern und den fachlich Beteiligten liegt nun das Ergebnis der Planungsstufe II vor. Diese mündet in der nun vorliegenden Kostenberechnung auf Basis genauerer Massenermittlungen und aktueller Baukosten.

 

Nachfolgend sind die kostenbeeinflussenden Risiken beschrieben.

 

1.    Kostensteigerung wegen Baukonjunktur

Angesichts der aktuellen Baukonjunktur sind Preise z. Zt. extrem schwer vorhersehbar, da bei der bundesweit extrem hohen Auslastung der Baufirmen die Auftragsvergaben – wenn überhaupt – oft nur zu erhöhten Preisen erfolgen können. Trotz der Sicherheiten in der Kostenberechnung kann auf Grund der unüberschaubaren konjunkturellen Lage, eine Mehrkostenvorlage im Zuge der Bauausführung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

2.    Unvorhersehbares

Nicht Kalkulierbares und nicht Beeinflussbares sind als pauschaler Prozentsatz eingestellt. Dies sind ca. 10 % für Abbruch und Neubau des Hauptgebäudes.

 

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Es wurden im Vorfeld drei Varianten hinsichtlich der Planung entwickelt, siehe Punkt Variantenvergleich.

 

Fördermittel

Am 29.09.2016 wurde die 2. Änderung des Grundsatzbeschlusses zur „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“ durch die Stadtverordneten gefasst (Magistratsvorlage Nr. 2016-249 vom 31.08.2016, 2016-21/DS I (A) 0062). Aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG bzw. KIP-B) sollen Mittel für die Sanierung der Kita beantragt werden. Der erwartete Zuschuss beläuft sich auf rd. 1.260.000 Euro. Mit der 3. Änderung des Grundsatzbeschlusses vom 09.05.2018 (Magistratsvorlage Nr. 2018-148 vom 25.04.2018, 2016-21/DS-I(A)0401) wurde beschlossen, dass die Sanierung der Kita Rödernstraße zusätzliche Fördermittel erhalten soll. Der erwartete Zuschuss wurde auf ca. 4.420.000 Euro erhöht.

 

Terminplanung:

Projekt- und Vergabebeschluss Magistrat:                    13.03.2019

Ausschuss Umwelt, Planen und Bauen                         21.03.2019

Stadtverordnetenversammlung:                                      28.03.2019

 

Aufgrund der terminlichen Vorgaben aus den Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms muss der Neubau im August 2020 fertig gestellt. Um die Einhaltung dieses engen Terminrahmens zu ermöglichen, wurde die Genehmigungsplanung vorgezogen und der Bauantrag bereits im Dezember 2018 eingereicht.

 

Abgabe Bauantrag:                                                            Anfang Dezember 2018

Abgabe Abbruchantrag:                                                    Ende Januar 2019

Ausführungsplanung, Ausschreibung Vergabe:           Januar 2019 bis Mai 2019

Baubeginn Schadstoffbeseitigung und Abbruch:         ca. April 2019

Baubeginn Neubau:                                                                      Juni/ Juli 2019

Erster Abschnitt Außenanlagen                                      ab Mai/ Juni 2019

Fertigstellung Neubau:                                                      August 2020

Bezug und Inbetriebnahme:                                             September 2020

Zweiter Abschnitt Außenanlagen:                                    Oktober 2020 – ca. Frühjahr 2021

 

Gemäß Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.12.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) wird der OPG (ehemals EEG) seit 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos übertragen.

 

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz) und Stadtplanung. Der EKO wurde in die laufenden Planungsprozesse einbezogen und mit diesem die Planungen einvernehmlich abgestimmt.

 

Einweisung Nutzer

Die Nutzer werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäude sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung:

Gegen die oben näher bezeichnete Magistratsvorlage bestehen keine Bedenken. Es sind jedoch die unten stehenden Auflagen, Ergänzungen und Hinweise bezüglich näher zu behandelnder Aspekte des Bauvorhabens zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

Das Naturdenkmal Nr. 1.06 (Säuleneiche), das sich zentral im Außengelände befand wurde am 05.02.2019 aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt. Der Baumstumpf bleibt aus ökologischen Aspekten sowie auf Wunsch des Kindergartens erhalten.

Das Kapitel „Baugrundverhältnisse“ des Erläuterungsberichts (Seite 15) weist darauf hin, dass es zu Schrumpfsetzungen im Rupelton kommen kann und dass dies dann maßgeblich an der vorhandenen Vegetation liegen würde. Da es für solche Schrumpfsetzungen aber verschiedene Ursachen geben kann, besonders auch im Wechselspiel miteinander, ist die Betrachtung unseres Erachtens zu einseitig. Eine angepasste Gründung des Neubaus, sowie eine differenzierte Betrachtung der Ursachen sind zu empfehlen.

Zur Einhaltung des Baumschutzes während der Baumaßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung notwendig.

 

Altlasten / Bodenschutz

Im Bereich des Vorhabens sind keine Nutzungen bekannt, die einen Altlastenanfangsverdacht begründen. Sollten wider Erwarten bei Erdarbeiten im Rahmen der Baumaßnahme sensorische Auffälligkeiten festgestellt werden, ist das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Bodenschutz- und Altlastenbehörde umgehend zu verständigen und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Alle Tätigkeiten, die die Aufklärung des Sachverhalts bzw. eine Sanierung behindern, sind bis zur Freigabe durch die zuständige Behörde zu unterlassen. Die laut Erläuterungsbericht vorhandenen Auffüllungen sind (soweit sie entfernt werden müssen) fachgerecht und entsprechend der gesetzlichen Regelungen (unter Beachtung der Nachweisverfahren) zu verwerten bzw. zu entsorgen.

 

Gewässerschutz

Gemäß § 64 Hessisches Wassergesetz ist bei Bauvorhaben mit (überwiegend) städtischer Beteiligung die Obere Wasserbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt die zuständige Wasserbehörde.

 

Hinweis:

Die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlose Überflutung des Grundstücks muss rechnerisch für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche von mehr als 800 m² nachgewiesen werden.

Im Erläuterungsbericht wird auf den anstehenden Rupelton hingewiesen. Der Rupelton neigt zum Quellen und Schrumpfen, die Neubaumaßnahme ist entsprechend zu gründen. Ein Gutachten, das Auskunft über das Quell- und Schrumpfverhalten des Rupelstons gibt sowie die im Einflussbereich des Bauvorhabens entscheidenden Kriterien beleuchtet, ist ausdrücklich zu empfehlen.

Gemäß § 55 II Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen.

Für die Prüfung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange ist ein Gutachten mit Aussagen über die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse und Beurteilung der Versickerungseignung (geotechnische Untersuchung) notwendig. Die Erkundungstiefe ist an den Untergrundaufbau anzupassen.

 

Klimaschutz und Energie

Der Klimawandel wird sich in der Stadt Offenbach – neben einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur – v. a. durch häufigere Extremereignisse wie Hitzetage, Trockenheit und Starkregen auswirken. Um die möglichen Schäden zu minimieren sind Maßnahmen an Gebäuden und Freiflächen zu empfehlen:

-       Hitze- und Sonnenschutz am Gebäude,

-       Verschattung des Gebäudes und befestigter Bodenflächen durch Großbäume,

-       Minimierung bzw. Rückbau von Versiegelung zur Gewinnung von Versickerungsfläche,

-       Ausführung notwendiger befestigter Flächen wie z.B. Wege und Stellplätze in offener, versickerungsfähiger Bauweise mit möglichst geringer Aufheizung.

 

Immissionsschutz

Als nichtgenehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) ist die Baustelle so zu betreiben, dass die allgemeinen Anforderungen des § 22 BlmSchG erfüllt sind. Vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen, z. B. Immissionen sind zu verhindern bzw. nach dem Stand der Technik unvermeidbare zu minimieren. Die TA Luft, Ziffer 5.2.3 nennt die Maßnahmen, die in Abhängigkeit z. B. der Gefährlichkeit von Inhaltsstoffen geeignet sind, um die Staubimmissionen zu minimieren (Maßnahmen der Befeuchtung von staubenden Materialien, Einhausung von Bereichen mit Staubentstehung und / oder Auswahl von emissionsarmen Technologien). Die Maßnahmen zur Reduzierung von Gerätelärm ergeben sich aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zum Bundes-lmmissionsschutzgesetz) in Verbindung mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AvwV Baulärm).

Das Vorhaben befindet sich in der Tagschutzzone der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main. Daher sind gemäß § 2 und § 3 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung) für Aufenthaltsräume besondere Schallschutzanforderungen zu erfüllen.

Abbruchmaßnahmen sind kontrolliert durchzuführen (anhand eines Rückbaukonzepts mit Bestandsaufnahme von ggf. schadstoffbelasteten Gebäudeteilen, sofern nicht schon über das vorhandene Schadstoffkataster Infos über die betroffenen Gebäudeteile vorliegen). Die für Asbest, KMF und andere Schadstoffe geltenden spezifischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS

519, 521, 524) und die damit verbundenen Anzeigepflichten gegenüber dem RP DA sind dabei besonders zu beachten. Alle Abbruchmaterialien sind ordnungsgemäß zu separieren und schadlos zu verwerten bzw. zu entsorgen.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 361.700,80 €.

 

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die geprüfte Kostenberechnung, die Planungsunterlagen sowie die Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage * (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan