Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0579Ausgegeben am 14.03.2019

Eing. Dat. 13.03.2019

 

 

Errichtung einer Modulanlage am Standort Schillerschule zur Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (16) während der Sanierung mit anschließender dauerhafter Folgenutzung der Anlage im Erdgeschoss durch die Schillerschule, hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-092 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.03.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Der Aufstellung einer Containeranlage für fünf Kindergartengruppen zur Interimsunterbringung während der Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße am Standort Schillerschule mit anschließendem Ankauf des Erdgeschosses zur dauerhaften Folgenutzung durch die Schillerschule nach der von der Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (OPG), Senefelderstr. 162, 63069 Offenbach, in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften Kostenberechnung mit Gesamtkosten in Höhe von 1.600.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.     Die Containeranlage wird zunächst für die Zeit der Interimsunterbringung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße bis zum Abbau des Obergeschosses (ca. Herbst 2020) mit einem Kostenvolumen von 227.450,00 € angemietet. Nach dem Rückbau des Obergeschosses erfolgt voraussichtlich im Herbst 2020 der Kauf des Erdgeschosses. Der Anteil der Kaufkosten im Jahr 2020 beträgt hierbei 438.850,00 €.

 

3.     Die erforderlichen Mittel werden wie folgt bereitgestellt:

 

01010800.6161000260 „Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“, PN V 6019

Rückstellungen in Höhe von              572.050,00 €

 

01010800.6120000060 Allgemeine Planungsleistungen“, PN V 6019

Rückstellungen in Höhe von              361.650,00 €

 

Die beiden o. g. Produktkonten befinden sich in einem Deckungskreis.

 

01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“

Haushaltsmittel 2019                          113.725,00 €

Haushaltsmittel 2020                          113.725,00 €

 

03130100.0550000060 „Ankauf von Klassenraummodulen“, Investitionsnummer 0313010500601701

Haushaltsmittel 2020                          438.850,00 €

 

Gesamt:                                             1.600.000,00 €

 

Die Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019. Die Mittel für die Folgejahre werden in der Haushaltsplanung 2020 ff. berücksichtigt.

 

4.     Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 250.282,22 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungs-kosten, die Bestandteil der o. g. geprüften Folgekostenberechnung sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre um 42.922,22 €/p.a.

 

5.     Die Planung, Projektsteuerung sowie die Abwicklung der Maßnahme für die Leistungsstufen I bis III wird der OPG auf Basis des Rahmenvertrages vom 21.12.2005 treuhänderisch übertragen.

 

 

Begründung:

 

Durch Grundsatzbeschluss vom 25.02.2016 (2011-16/DS-I(A)0843) sowie Fortschreibungen des Grundsatzbeschlusses vom 16.06.2016 (2016-21/DS-I(A)0024) und 09.05.2018 (2016-21/DS-I(A)0401) hat die Stadtverordnetenversammlung dem Projekt „Kita 16 - Johannes-Morhart-Str., Gesamtsanierung - KIPB“, im Rahmen der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zugestimmt. Der Magistrat wurde beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten u. a. für die Sanierung der Kindertagesstätte Johannes-Morhart-Straße (Kita) zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechende Projektvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Bei der Kita handelt es sich um ein freistehendes, nicht unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude von 1985 mit rund 650 m² Bruttogeschossfläche, in der fünf Kindergartengruppen mit bis zu 125 Kindern im Alter von 3 - 6 Jahren ganztägig betreut werden. Innerstädtisch gelegen, ist das Gebäude von einer Freianlage von rund 1.750 m² umgeben.

Das Gebäude der Kita entspricht nicht mehr den geltenden baulichen und technischen Standards einer Einrichtung der frühkindlichen Betreuung und soll dementsprechend einer baulichen und haustechnischen Sanierung und Ertüchtigung zugeführt werden. Ziel ist die Realisierung aller baulichen und haustechnischen Maßnahmen, mit denen die nachhaltige Betriebsfähigkeit des Kitastandorts sichergestellt werden kann.

 

Die Sanierung kann nicht im laufenden Betrieb erfolgen. Für die Dauer der Sanierung von ca. einem Jahr sind die fünf Kindergartengruppen daher aus dem Kita-Bestandsgebäude in der Johannes-Morhart-Straße in eine Containeranlage auszulagern. Nach Prüfung verschiedener Standorte soll die Interimsanlage nun auf dem nördlichen Teil des Schulhofs der Schillerschule in der Bettinastraße aufgestellt werden. Auf dem Grundstück der Kita selbst ist nicht genug Platz für die Aufstellung einer geeigneten Interimsanlage. Die gleiche Fläche an der Bettinastraße 110 wurde bereits in der Vergangenheit als Standort für die Interimslösung der damals noch im Bau befindlichen Hafenschule genutzt und hat sich hier bereits bewährt.

 

In die Anlage werden fünf Kindergartengruppen mit je 25 Kindern pro Gruppe ausgelagert. Im Erdgeschoss sind drei Gruppen, im Obergeschoss zwei Gruppen untergebracht. Zwei Kreativräume und der Bewegungsraum liegen im Obergeschoss. Das Büro der Leitung befindet sich im Erdgeschoss, der Personalraum im Obergeschoss. Die Essensversorgung aller Gruppen erfolgt über eine Aufwärmküche im Erdgeschoss. Ein Teil des Außengeländes des Schulhofs wird während der gesamten Nutzungsdauer genutzt werden. Der Haupteingang liegt im Osten, der Nebenausgang im Westen. Die Anlage wird ganztägig genutzt. Die Öffnungszeit für die Kita ist montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr.

 

Geplant ist, dass die Arbeiten zur Sanierung der Bestandskita von Sommer 2019 bis Mitte 2020 andauern und der Rückzug in das sanierte Gebäude im Herbst 2020 stattfinden kann.

 

Die Containeranlage soll zunächst für die Dauer der Interimsnutzung für die Kita gemietet werden. Nach dem Rückzug der ausgelagerten Kita in das Bestandsgebäude in der Johannes-Morhart-Straße soll das Obergeschoss der Containeranlage in der Bettinastraße rückgebaut und abtransportiert werden. Nach Rückbau des Obergeschosses sollen die verbleibenden Module des Erdgeschosses gekauft werden (Miet-Kauf-Modell). Das Erdgeschoss soll am Standort der Schillerschule für eine dauerhafte Nutzung durch die Schule verbleiben. Hierfür wird die Anlage nachträglich mit einer vorgehängten Fassade optisch aufgewertet.

 

Der zusätzliche Platzbedarf der Schillerschule begründet sich nach Angaben des Stadtschulamtes wie folgt: Die Schillerschule ist eine sechszügig ausgebaute integrierte Gesamtschule der Stadt Offenbach am Main mit 953 Schülerinnen und Schülern. In zwei sogenannten Intensiv-Klassen werden 26 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zur erfolgreichen Bewältigung der Schullaufbahn in den sonstigen Regelschulklassen vorbereitet. Hierfür werden entsprechende Differenzierungsräume benötigt, um auf die besonderen Lernumstände eingehen zu können. Differenzierung findet aber auch in den Regelklassen statt und benötigt ebenfalls Räume. Im Rahmen der Inklusion ist es erforderlich, dass für besondere diagnostische Verfahren und Förderangebote, den vom inklusiven Schulbündnis Offenbach eingesetzten Förderlehrkräften, entsprechende Räume für die Einzel- oder Kleingruppenarbeit an der Schillerschule bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Beratungsangebote der Schulsozialarbeit.

 

Abstimmungen mit Fachämtern/Genehmigungsstellen

Alle Maßnahmen wurden planungsbegleitend fortlaufend im Einzelnen erläutert und einvernehmlich abgestimmt mit: Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO), Bauaufsichtsamt, Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Berufsfeuerwehr Offenbach (Vorbeugender Brandschutz) und Stadtplanung. Der EKO wurde in die laufenden Planungsprozesse einbezogen und mit diesem die Planungen einvernehmlich abgestimmt.

 

Einweisung der Nutzer

Die Nutzer werden nach Baufertigstellung in die Funktionsweise der Gebäude sowie der Gebäudetechnik eingewiesen.

 

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Zusammenfassung

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die unten stehenden Hinweise und Empfehlungen sind zu beachten.

 

Natur- und Artenschutz

Es bestehen keine naturschutzrechtlichen Bedenken. Der Schutz der vorhandenen Bäume im Umfeld der Aufstellfläche ist gemäß DIN 18920 zu gewährleisten. Eine Begrünung der Containeranlage wird empfohlen.

 

Altlasten / Bodenschutz

Es bestehen keine Bedenken, da nicht in den Boden eingegriffen wird. In das spätere Bauvorhaben ist das Regierungspräsidium Darmstadt mit einzubinden.

 

Gewässerschutz

Gegen die Projektvorlage bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Zuständigkeitshalber ist die Oberen Wasserbehörde in das Verfahren einzubinden.

 

Klimaschutz und Energie

Der Energiestandard der Container im EG, die dauerhaft auf dem Gelände der Schillerschule genutzt werden sollen, beträgt laut Planunterlagen den derzeitigen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV); der Energiestandard der Containermodule im OG aufgrund der geplanten Standzeit von unter zwei Jahren ist schlechter. Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Offenbach (und der des Bundes) ist es jedoch erforderlich, Neubauten deutlich besser als im derzeit geltenden gesetzlichen Standard zu bauen. Wir empfehlen als energetische Zielgröße, die Transmissionswärmeverluste (HT') um 30% und den Primärenergiebedarf (QP') um 45% (prüfen!) der EnEV (2014) zu unterschreiten. Dies entspricht dem Standard KfW-Effizienzhaus 55.

 

Es soll geprüft werden, ob die Containeranlage im EG im Zuge der geplanten späteren Errichtung einer Vorhangfassade entsprechend verbessert werden kann.

Das Offenbacher Nordend und das angrenzende Kaiserleigebiet weisen bereits heute einen hohen Versiegelungsgrad mit entsprechender Überwärmung während sommerlicher Hitzeperioden auf. Eine weitere, fast vollständige Bebauung der verbliebenen Freiflächen im Umfeld ist derzeit im Zuge diverser bereits genehmigter oder in Planung befindlicher Bauprojekte faktisch nicht mehr revidierbar. Vor diesem Hintergrund sollten selbst relativ kleine Gebäude- und Freiflächen für Begrünungsmaßnahmen genutzt werden. Es soll deshalb geprüft werden, ob das Dach der Containeranlage im EG nach Rückbau der Container im OG mit einem Gründach, ggf. kombiniert mit einer Photovoltaikanlage, ausgestattet werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob ein Dachüberstand an der südseitigen Fassade zur Reduzierung der direkten Sonneneinstrahlung (bei gleichzeitig ausreichendem Tageslichteinfall) hergestellt werden kann.

 

Immissionsschutz

Es bestehen keine Bedenken, die Interimslösung sollte jedoch die Mindestanforderungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" erfüllen, da der Standort Schillerschule im Bereich der Tagschutzzone 2 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt am Main liegt, deswegen gemäß § 2 und § 3 der 2. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (der Flugplatzschallschutzmaßnahmenverordnung) für Aufenthaltsräume besondere Schallschutzanforderungen zu erfüllen sind und das Erdgeschoß der Containeranlage nach abgeschlossener Sanierung der Kindertagesstätte dauerhaft von der Schillerschule genutzt werden soll. Für die Baustelle gelten die allgemeinen Anforderungen des § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Die Forderung nach höheren energetischen Standards zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Offenbach ist grundsätzlich richtig. Aus Kostengründen werden höhere energetische Zielgrößen und Dachbegrünungen im Rahmen von umfangreichen, energetischen Sanierungen von Bestandsbauten wie auch an größeren Erweiterungs- und Neubauten als zielführender und effizienter angesehen.

 

Erläuterung zur Kostenberechnung

Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.

 

Über die Maßnahme wurde vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 1.600.000,00 € abschließt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften jährlichen Folgekosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich insgesamt auf 250.282,22 €.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

Finanzielle Auswirkung: 1.600.000,00 €

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage * (in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlage:

Lageplan