Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2019

 

TOP 5

Umwandlungsverbot von Mietshäusern in Eigentumswohnungen
Antrag DIE LINKE. vom 13.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0557
Änderungsantrag SPD vom 27.02.2019, 2016-21/DS-I(A)0557/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0557/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, beim Land Hessen darauf hinzuwirken, dass über den Beschluss entsprechender Gesetze Kommunen in die Lage versetzt werden:

 

1. Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen mit dem Ziel, die Umwandlung von Wohnraum zur gewerblichen Nutzung einzuschränken und spekulativen Leerstand sowie die Beseitigung von Wohnraum zu verhindern. 

 

2. Zum Schutz von Mieterinnen und Mietern Satzungen erlassen zu können, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen beschränken.

 

 

2016-21/DS-I(A)0557

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen für das Land Hessen sieht vor, dass den Kommunen ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen eingeräumt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund möge die StVV beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird aufgefordert, sich über alle zur Verfügung stehenden Kanäle dafür einzusetzen, dass die neue Landesregierung bzw. der Hessische Landtag eine entsprechende Regelung schnellstmöglich verabschiedet.

 

2.    Der Magistrat soll unverzüglich nach Erlass einer solchen Regelung alle danach nötigen Maßnahmen einleiten, die die Stadt als Grundlage zur Verweigerung entsprechender Genehmigungen treffen muss. Zum erstmöglichen Sitzungstermin sind ggf. nötige Vorlagen an die Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung